Wie wir unser Unternehmen führen

UBS-Organisationsplan

Aktionäre

Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste­Organ von UBS. Alle mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre werden zu den Generalversammlungen eingeladen.

Präsident und Verwaltungsrat (VR)

Der VR trägt die oberste Verantwortung für den Erfolg des Konzerns und für die Erzielung von nachhaltigem Wert für die Aktionäre, dies unter dem Einsatz von umsichtigen und ­effektiven Kontrollen. Er entscheidet auf Vorschlag des Group CEO über die Strategie des Konzerns sowie die zur Erreichung der Ziele notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen und bestimmt die Werte und Standards des Konzerns, um sicherzustellen, dass dieser seine Pflichten gegenüber den Aktionären und anderen Stakeholdern erfüllt. Der VR-Präsident hat den Vorsitz bei allen Generalversamm­lungen und arbeitet mit den Vorsitzenden der Ausschüsse zusammen, um deren Arbeit zu koordinieren. Die in der Grafik gezeigten Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat bei der Verrichtung seiner Aufgaben. Diese Ausschüsse und ihre Reglemente sind im Organisationsreglement beschrieben, das unter ubs.com/governance veröffentlicht ist.

Gegenseitige Kontrolle – Verwaltungsrat und Konzernleitung

Wir verfügen über zwei streng getrennte Führungsgremien, wie dies von der schweizerischen Bankengesetzgebung vorgeschrieben ist. Die Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung ist im Organisationsreglement klar geregelt. Die Funktionen VR-Präsident und Group CEO sind zwei verschiedenen Personen übertragen. Auf diese Weise ist eine Gewaltentrennung gewährleistet. Der Verwaltungsrat delegiert die operative Führung an die Konzern­leitung (GEB).

Group CEO und Konzernleitung

Unter der Leitung des Group CEO hat die Konzernleitung die Verantwortung für die Steuerung und Geschäftsführung des Konzerns inne. Ihr obliegt die Gesamtverantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der vom VR genehmigten Strategien des Konzerns, der Unternehmensbereiche und der Konzernfunktionen.

Für weitere Informationen besuchen Sie  www.ubs.com/ourgovernance

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