Unser Beschwerdemanagement
Wir nehmen Ihre Beschwerde ernst
Meldung einer Beschwerde oder Feedback zu Qualität und Service
Meldung einer Beschwerde oder Feedback zu Qualität und Service
In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Umgang mit Ihren Beschwerden.
Wenn Sie (als Kunde oder Nichtkunde) Grund zur Unzufriedenheit mit den Leistungen von UBS Europe SE ("UBS") haben, zögern Sie bitte nicht, sondern nehmen Sie mit uns Kontakt auf. UBS erhebt selbstverständlich keine gesonderten Gebühren für die Bearbeitung Ihrer Beschwerden:
UBS Europe SE
Beschwerdemanagement
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt/Main
Sie können sich auch direkt an Ihren Kundenberater wenden. Dieser wird die Beschwerde dann für Sie erfassen und umgehend an das Beschwerdemanagement weiterleiten.
Fehlverhalten von UBS Mitarbeitern melden
Fehlverhalten von UBS Mitarbeitern melden
Wenn Sie das Fehlverhalten eines UBS Mitarbeiters melden möchten, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link.
UBS Mitarbeiter sollten Fehlverhalten über die internen vorgesehenen Kommunikations-Kanäle melden.
Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und bearbeiten es schnellstmöglich. In der Regel erhalten Sie bereits innerhalb von 10 Bankarbeitstagen eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und Informationen zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten.
Nach unseren Recherchen und einer abschließenden Beurteilung Ihrer Beschwerde, werden wir Ihnen innerhalb eines Monats das Ergebnis unserer Prüfung darlegen und mögliche weitere Schritte im Detail erläutern. Sollte uns innerhalb dieser Frist noch keine abschließende Beurteilung möglich sein, werden wir Sie in einer Zwischennachricht informieren, bis wann Sie mit einer Beantwortung rechnen können.
UBS wird gegebenenfalls Informationen zu Ihrer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermitteln.
Alternative Streitbeilegungsstellen
Alternative Streitbeilegungsstellen
Alternativ oder falls Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Anliegen an eine alternative Streitbeilegungsstelle weiterleiten. Es steht Ihnen selbstverständlich auch frei, sich an ein zuständiges Gericht zu wenden. Anders als Gerichte erheben die alternativen Streitbeilegungsstellen keine Gebühren für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Ihnen stehen unter anderem folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Kontaktieren Sie uns
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Gemeinsam bringen wir Sie Ihren finanziellen Zielen näher.