Frauen stehen vor speziellen Herausforderungen, was ihre Vorsorge für die Pensionierung betrifft.

In der Schweiz werden Frauen im Durchschnitt vier Jahre älter als Männer. Dies bedeutet: Frauen stehen vor einer speziellen Herausforderung, was ihre Altersvorsorge betrifft, da sie für eine längere Zeit im Ruhestand vorsorgen müssen. Zudem ist der durchschnittliche Lohn tiefer und Frauen arbeiten öfter Teilzeit. Die Folge: Viele Frauen haben in puncto Altersvorsorge eine andere Ausgangslage als Männer und tun gut daran, diese zu prüfen.

Um auch im Alter den gewünschten Lebensstandard halten zu können, müssen sich Frauen frühzeitig mit der Planung ihrer Pensionierung auseinandersetzen. Alle drei Säulen der Altersvorsorge – AHV, Pensionskasse und die private Altersvorsorge – müssen dazu einbezogen werden.

Mit diesem Artikel unterstützen wir Sie dabei und beantworten die wichtigsten Fragen zu AHV und AHV-Rente, zur Pensionskasse und zu deren Rente, zu Ihrem Rentenalter, einer vorgezogenen Pensionierung oder dem Aufschub Ihrer Pensionierung und vielem mehr.

Rentenalter: Wann werden Frauen in der Schweiz pensioniert?

Aktuell ist das ordentliche Rentenalter der Frauen in der Schweiz noch bei 64 Jahren, während die Männer mit 65 Jahren ordentlich pensioniert werden. Durch die Annahme der Reform AHV 21 wird dem finanziellen Druck innerhalb der AHV Rechnung getragen.

Diese wird durch ein Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die erwerbstätigen Personen und ihre Arbeitgeber kommen hauptsächlich mittels Lohnabzügen für die AHV-Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner auf. Dieses System basiert auf den demografischen Verhältnissen einer Zeit, als unsere Lebenserwartung noch tiefer war.

Die Annahme der Reform AHV 21 wirkt sich positiv auf die finanzielle Stabilität der 1. Säule aus. Das Kernelement der Reform ist die Angleichung des Referenzalters der Frauen an dasjenige der Männer auf 65 Jahre. Die Vorlage wird 2024 in Kraft gesetzt. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise um drei Monate pro Jahr erhöht. Der erste Anstieg des Rentenalters erfolgt im Jahr 2025. Die Frauen mit Jahrgang 1964 werden als erste im Jahr 2029 mit dem Referenzalter 65 pensioniert. Alle Details zur Reform AHV 21 lesen Sie in unserem Artikel «AHV 21 angenommen – es bleibt viel zu tun».

Lebenserwartung: So planen Sie Ihre Rente

Folgende Tipps und Massnahmen unterstützen Sie dabei, auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können:

  • Beginnen Sie so früh als möglich: Packen Sie Ihre Altersrente idealerweise in jungen Jahren an und ziehen Sie dazu alle drei Säulen – also AHV, Pensionskasse und private Altersvorsorge – in Betracht. Konkrete Impulse, wie Sie die einzelnen Säulen stärken, geben wir in unserem Artikel «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser»
  • Motivieren Sie sich mit dem Bewusstsein, dass Sie schon heute davon profitieren können: Von Ihrer Vorsorge können Sie nicht erst bei der Pensionierung in Form der Altersrente profitieren. Sie können auch schon heute profitieren, indem Sie Steuern einsparen. Einzahlungen in die Säule 3a können Sie in der Schweiz bis zum jährlichen Maximalbetrag von 7056 Franken (Stand: 2024) vollumfänglich von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Weitere Tipps erhalten Sie in unserem Artikel «So können Sie bei den Steuern sparen»
  • Investieren Sie in Ihre private Altersvorsorge: Neben steuerlichen Vorteilen bietet die gebundene Vorsorge die Möglichkeit, Säule-3a-Guthaben in Vorsorgefonds anzulegen, welche zusätzliche Ertragschancen bieten. Sie möchten Ihre private Vorsorge stärken und auch noch etwas für Gesellschaft und Umwelt tun? Wie dies geht, erfahren Sie in unserem Artikel «Nachhaltig investieren beim Vorsorgesparen»

Vorsorgelücken: Das können Sie dagegen tun

Frauen arbeiten weitaus häufiger Teilzeit als Männer und verdienen im Schnitt weniger, was dazu führt, dass ihre Pensionskasse nicht ausreichend gefüllt wird und ihre Altersrente deutlich tiefer ausfällt. Wussten Sie, dass jede vierte Frau im Alter nicht auf eine Pensionskasse zurückgreifen kann? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel «Eine von vier Frauen hat keine Pensionskasse»

Was Sie dagegen tun können:

  • Investieren Sie den Betrag, den Sie bei einer Vollzeitanstellung für die Altersvorsorge einsetzen würden, zusätzlich zur Säule 3a auch in diversifizierte Anlagen, beispielsweise mit einem Anlagefonds. Mit einem Fondskonto profitieren Sie von höheren Ertragschancen als beim Sparkonto, das Risiko von allfälligen Marktschwankungen wird durch das Verteilen des Risikos auf verschiedene Wertpapiere zudem reduziert.
  • Beginnen Sie möglichst früh, in die Altersvorsorge zu investieren, um den Zinseszinseffekt zu nutzen. Bei Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit sollte das Sparen für die Altersvorsorge zudem nicht pausiert, sondern idealerweise genau gleich weitergeführt werden.
  • Verlassen Sie sich nicht auf die Rente Ihres Partners. Grundsätzlich erhält jede versicherte Person eine eigene AHV-Altersrente. Beim Mann fällt die meistens deutlich höher aus als bei der Frau. Für viele Frauen ist die deutlich tiefere Rente jedoch nicht spürbar, da sie ihren Partner als finanzielle Stütze haben. Auch wenn es aktuell unvorstellbar ist, dass Ihr Ehegatte nicht für immer an Ihrer Seite sein wird – völlig darauf verlassen sollte man sich nie.

Frühpensionierung oder Aufschub: Das sind die Möglichkeiten

Endlich mehr Zeit für die Familie und Ihre Herzensprojekte? Viele hegen den Wunsch, frühzeitig in Rente zu gehen. Genauso gibt es Frauen, für die die Arbeit zentrale Quelle des Antriebs und der Freude ist und die gerne über das Pensionierungsalter hinaus arbeiten möchten. Mit der richtigen Planung ist beides denkbar:

  • Frühpensionierung: Wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse, um Ihre Möglichkeiten eines vorzeitigen Bezugs der AHV-Rente abzuklären und Ihre frühzeitige Pensionierung zu organisieren. Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse ab, welche Möglichkeiten sich für eine Frühpensionierung oder Teilpensionierung bieten, und verlangen Sie eine Vorausberechnung der Leistungen, damit Sie abschätzen können, ob Sie sich eine Frühpensionierung leisten können. Das Guthaben der privaten Vorsorge (3. Säule) können Sie frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters als einmalige Kapitalleistung beziehen.
  • Erfahren Sie mehr zum Thema Frühpensionierung in unserem Artikel «Vorzeitig in Rente? So klappt’s.»
  • Aufschub: Wenn Sie über das ordentliche Pensionsalter weiterarbeiten, bezahlen Sie ab einem Freibetrag von 16 800 Franken pro Jahr oder 1400 Franken pro Monat weiterhin Beiträge an die AHV. Von den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind Sie hingegen befreit. Ein Aufschub der AHV ist um bis zu fünf Jahre möglich. Abhängig von der Aufschubdauer profitieren Sie von einem Rentenzuschlag bei der AHV. Solange Sie weiterhin arbeitstätig sind, können Sie auch 3a-Beiträge leisten und den Bezug der Vorsorgegelder bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionierungsalter aufschieben. Mit der Reform AHV 21 muss die Pensionskasse auch eine Weiterversicherung bis 70 Jahre zulassen.

Kurz vor der Pensionierung: So gehen Sie vor

Sie stehen kurz vor der Pensionierung? Diese Vorkehrungen müssen Sie treffen, um Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen (2. Säule) und Ihrer privaten (3. Säule) Vorsorge zu beziehen:

  • Anspruch auf die AHV-Rente bei der AHV anmelden (1. Säule): Die AHV-Rente wird Ihnen nicht automatisch von der AHV ausbezahlt. Zuerst müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse anmelden, bei der Sie zuletzt Ihre Beiträge gezahlt haben.
  • Bezug der Leistungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule): Hier gilt es zu entscheiden, ob Sie Ihr Vorsorgekapital als Rente, Kapital oder als Mischform von beiden beziehen möchten. In der Regel werden die Leistungen der zweiten Säule in Form einer Rente ausbezahlt. Sie können aber auch wünschen, dass ein Teil Ihres Altersguthabens als Kapital ausbezahlt wird. Wenden Sie sich an Ihre Vorsorgeeinrichtung, um die Modalitäten abzuklären. Beide Möglichkeiten (Rente oder Kapitalbezug) haben ihre Vorteile und Nachteile. Die Wahl ist von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bedürfnissen bezüglich Altersvorsorge abhängig, daher wird oft auch die Mischform gewählt.
  • Prüfen Sie zudem frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse, wie lange vor dem Pensionierungszeitpunkt ein Kapital(teil-)bezug angemeldet werden muss.
  • Leistungen aus der privaten Vorsorge (3. Säule): Das Kapital der Säule 3a ist bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung gesperrt. Hier lohnt sich die Staffelung der Bezüge der 3a-Gelder, um die Steuerprogression zu brechen. Voraussetzung dafür ist, dass sie Ihr Säule-3a-Kapital auf verschiedenen Konten angespart haben.

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