Die Frühpensionierung muss nicht ein Traum bleiben – planen Sie frühzeitig.

Mehr Zeit für die Familie, fürs Reisen oder um sich einen lang ersehnten Traum zu erfüllen. Viele hegen den Wunsch, frühzeitig in Rente zu gehen. Doch dieser Schritt will gut geplant sein.

In Bezug auf die Altersvorsorge – sei es in der AHV, beruflicher Vorsorge (BVG) oder privaten Vorsorge Säule 3a – besteht jedoch ein Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern, verursacht durch vermehrte Teilzeitarbeit, Pausen bei der Erwerbstätigkeit, Lohnunterschiede und die durchschnittlich längere Lebenserwartung von Frauen gegenüber Männern – dies muss bei einer Frühpensionierung berücksichtigt werden.

Lesen Sie hier, welche Optionen es für eine Frühpensionierung und einen vorzeitigen Bezug der Rente für Frauen vor dem ordentlichen Rentenalter gibt und welche wichtigen Fragen Sie sich stellen sollten, um Ihre vorzeitige Pensionierung zu planen.

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1. Der richtige Zeitpunkt für die Frühpensionierung: Wann ist das?

Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Lebenssituation, dem persönlichen Befinden, aber auch gewissen Rahmenbedingungen wie dem Reglement Ihrer Pensionskasse oder die Höhe der zu erwartenden AHV-Rente, sowie weiteren finanziellen Aspekten. Wann stimmt für Sie der Übergang aus dem Berufsleben in den Ruhestand? Wie ausschlaggebend ist die Höhe Ihrer Rente für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter? Wie fühlen Sie sich in Ihrem aktuellen Arbeitsumfeld und wann möchten Sie mit neuen Projekten im privaten Umfeld beginnen? Ab wann können Sie aus welcher Säule Kapital beziehen?

In der Schweiz gibt es bei allen drei Vorsorgesäulen die Möglichkeit zum flexiblen Rentenalter und flexiblen Rentenbezug für Frauen und Männer. Doch die Altersgrenzen unterscheiden sich. Folgende Regelungen gelten für die jeweilige Säule: 

Auch finanziell betrachtet gibt es einige Aspekte, die zu beachten sind. Wussten Sie zum Beispiel, dass in den letzten zehn Jahren im Berufsleben in der Regel die höchsten Pensionskassen-Beiträge generiert werden? Oder dass sich für jedes Jahr eines AHV-Vorbezugs die Altersrente reduziert? Diese und ähnliche Faktoren müssen bei der Planung miteinbezogen werden.

2. Teilpensionierung: eine gute Alternative?

Eine Teilpensionierung kann eine sinnvolle Option sein. So können Sie sich schrittweise an den Ruhestand gewöhnen und die finanzielle Belastung reduzieren, in dem Sie nicht sofort eine Altersrente beziehen und weiterhin in die AHV einzahlen können.

Sukzessive das berufliche Engagement reduzieren, vielleicht als erste Vorkehrung nur noch Teilzeit arbeiten, dafür bereits früher mehr Zeit für die Familie oder für private Projekte haben – dies ist eine Überlegung wert und sollte auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. Ein weiterer Vorteil: Die finanzielle Einbusse bezüglich des angesparten Kapitals bei den Pensionskassen ist geringer. Zudem ist die AHV-Beitragspflicht bei einem Teilpensum oft schon erfüllt.

3. So profitieren Sie von einem Pensionskassen-Einkauf

Wenn Sie Ihr Vermögen der beruflichen Vorsorge ausbauen möchten, können freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse für Sie attraktiv sein. So können Sie fehlenden Beitragsjahren aufgrund der Frühpensionierung – oder auch aufgrund von Mutterschaft oder Elternzeit – entgegenwirken. Auch hier sollten Sie die konkreten Möglichkeiten bei Ihrer Pensionskasse prüfen, da es Unterschiede gibt.

Was freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sehr beliebt macht, sind die möglichen Einsparungen bei den Steuern. Schliesslich kann man Einkäufe bei der Pensionskasse in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtung – vor allem auch in gestaffelter Form über mehrere Jahre hinweg – gelten bei vielen Schweizerinnen und Schweizern als beliebte Möglichkeit, Steuern zu sparen. Lesen Sie mehr über Ihre Vorteile bei einem gestaffelten Pensionskassen-Einkauf auf dieser Seite.

4. So staffeln Sie Ihre Auszahlungen sinnvoll

Machen Sie sich auch Gedanken darüber, wie Sie Ihre Vorsorgegelder aus der 2. und der 3. Säule beziehen möchten. Dies beeinflusst einerseits die Überbrückung möglicher Einkommenslücken im vorzeitigen Ruhestand und auch die Höhe der Steuern.

Das Schweizer Vorsorgesystem ist für Frauen auf eine Erwerbsaufgabe mit 64 Jahren ausgerichtet. Wer frühzeitig in Rente geht, muss in den meisten Fällen bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt sowohl eine Einkommenslücke als auch Rentenkürzungen in Kauf nehmen. Die Einkommenslücke ist vor allem dann hoch, wenn der Arbeitgeber sich nicht an der Finanzierung der Frühpensionierung beteiligt.

Die steuerbegünstigte private Vorsorge mit der Säule 3a kann dabei helfen, die Einkommenslücke abzufedern. Es sollte deshalb in Betracht gezogen werden, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen und das Guthaben auf diesen Konten über mehrere Jahre gestaffelt zu beziehen. Dies hat verschiedene Vorteile. Bis zum Bezug von Säule-3a-Geldern fallen weder Einkommens- noch Vermögenssteuern auf das einbezahlte Kapital an und Einzahlungen können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auch die Auszahlung erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen in der Regel zu einem reduzierten Steuersatz.

Hat man das Guthaben auf mehrere 3a-Konten verteilt, kann es gestaffelt über mehrere Jahre verteilt bezogen und so die Steuerprogression im einzelnen Jahr gebrochen werden. Aus dem gleichen Grund sollten Sie versuchen, 3a-Gelder nicht im gleichen Jahr wie Pensionskassenguthaben zu beziehen. Die Guthaben auf den Säule-3a-Konten sind jedoch gesetzlich gebunden und können frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Ausnahmen bilden die Verwendung des Kapitals für Einkäufe in die 2. Säule bzw. den Erwerb von Wohneigentum oder ein definitiver Wegzug ins Ausland.

Informieren Sie sich zudem, ob in Ihrem Kanton dazu Ausnahmeregelungen bestehen. Lesen Sie mehr über Ihre Möglichkeiten, gleichzeitig für Ihr Alter vorzusorgen und Steuern zu sparen in diesem Artikel.

5. So entdecken Sie versteckte Kosten

Kalkulieren Sie von Anfang an sorgfältig und beziehen Sie jegliche Aspekte in Ihre Planung ein: So müssen Sie zum Beispiel trotz Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionierungsalter weiterhin AHV-Beiträge zahlen. Grundsätzlich sind alle, die in der Schweiz wohnhaft sind oder einem Erwerb in der Schweiz nachgehen, verpflichtet, bis zum ordentlichen Pensionierungsalter AHV-Beiträge zu zahlen.

Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter beitragspflichtig. Wer länger als bis zu diesem Zeitpunkt arbeitet, muss ebenfalls Beiträge leisten, sogar wenn er bereits eine AHV-Rente ausbezahlt erhält.

Planen Sie bereits heute Ihren Ruhestand

Wie lange reicht Ihr Vermögen nach der Pensionierung und wie hoch fällt Ihre Altersrente aus? Warten Sie nicht bis kurz vor dem Ruhestand, um diese Fragen zu beantworten. Gerade, wenn Sie wünschen, frühzeitig in Rente zu gehen. Der UBS Vorsorge-Rechner kann Ihnen bei der Planung helfen. Optionen wie die Teilpensionierung oder eine Pensumsreduktion sind zudem ein guter Mittelweg und sollten ebenfalls sorgfältig abgewogen werden. Unsere UBS-Vorsorgeexperten helfen Ihnen gerne bei der Planung Ihrer Frühpensionierung.

Covid-19 – welches sind die Auswirkungen auf meine Frühpensionierung als Angestellte?

  • Sinkt mein in der Pensionskasse versichertes Salär während der Kurzarbeit?
    Nein, die Beiträge werden auf dem bisherigen Salär versichert, was bedeutet, dass durch die Kurzarbeit keine zusätzliche Lücke entsteht.
  • Was passiert, wenn mich der Arbeitgeber zur Frühpensionierung zwingt?
    Sie haben die Wahl zwischen Kündigung und Frühpensionierung. Bei Kündigung kann man sich arbeitslos melden und die Freizügigkeitsleistung auf maximal zwei Vorsorge-Einrichtungen überweisen lassen. Bei Frühpensionierung erhalten Sie hingegen die Altersleistung als Rente und/oder Kapital (je nach Reglement). Als Faustregel gilt: Es muss mit einer lebenslänglichen Rentenkürzung von rund 8% pro Jahr frühzeitiger Pensionierung gerechnet werden.
  • Ist ein Pensionskassen-Einkauf weiterhin sinnvoll?
    Bei schlechter Börsenlage sinkt der Deckungsgrad der Pensionskasse. Dies kann zu Sanierungsmassnahmen führen. Deshalb soll ein Einkauf gut überlegt sein.

Welche Auswirkungen hat Covid-19 für mich als Unternehmerin?

  • Für eine selbstständige Unternehmerin wird durch den Umsatzrückgang der Jahresgewinn dieses Jahr (stark) zurückgehen. Durch das massiv tiefere Einkommen kann der Beitrag in die Säule 3a für Personen ohne Pensionskassen-Anschluss sinken, was das künftige Alterskapital schmälert. Wurden die Säule 3a-Beiträge in Fonds investiert, haben sie zudem an Wert verloren.
  • Für Inhaberinnen einer AG/GmbH ändert sich bei der beruflichen Vorsorge kaum etwas. Auch während der beantragten Kurzarbeit bleibt das versicherte Salär in der Pensionskasse gleich hoch wie bisher. Hingegen darf dieses Jahr keine Dividende ausgezahlt werden, wenn ein sogenannter Covid-19-Kredit beantragt wurde. Dies schmälert die persönliche Liquidität.
  • Steht die Firma kurz vor dem Verkauf, könnte dieser allenfalls scheitern oder der vereinbarte Preis muss neu verhandelt werden.

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Frauen, die sich aktiv an Finanzentscheiden beteiligen, erhöhen ihre Chance auf finanzielle Sicherheit und machen sich weniger Sorgen um ihre Zukunft.

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