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Höhere Renten für niedrige Einkommen und mehr Flexibilität beim Bezug: So könnte ein nachhaltigeres Schweizer Vorsorgesystem aussehen.

Das Schweizer Vorsorgesystem gerät insbesondere durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck. UBS-Fachleute haben deshalb als Gedankenexperiment eine neue Strategie für ein langfristig nachhaltigeres Schweizer Vorsorgesystem entwickelt, die als Denkanstoss für die Diskussion über mögliche Reformansätze dienen soll.
Dass das Schweizer Vorsorgesystem unter Druck steht, ist weithin bekannt. Die Bevölkerung wird immer älter und bezieht länger Rente, während die Zahl der Erwerbstätigen pro Rentnerin oder Rentner sinkt. Das belastet besonders die AHVDie Bedeutung der AHV erklärt, die nach dem Umlageverfahren funktioniert: Die heutigen Erwerbstätigen finanzieren mit ihren Beiträgen direkt die laufenden Renten.
Auch die 2. SäuleZweite Säule: die berufliche Vorsorge steht vor Herausforderungen. Der UmwandlungssatzDer Umwandlungssatz der Pensionskasse erklärt, mit dem das angesparte Guthaben in eine jährliche Rente umgerechnet wird, sinkt aufgrund der steigenden Lebenserwartung. Dahinter steht die Tatsache, dass die Renten über einen längeren Zeitraum ausbezahlt werden müssen.
Hinzu kommt, dass es im heutigen System je nach Erwerbs- und Familienmodell Unterschiede bei der Absicherung gibt: Wer Teilzeit arbeitet, im KonkubinatVorsorgen im Konkubinat lebt oder Betreuungsaufgaben übernimmt, ist teilweise weniger gut abgesichert.
Angesichts dieser Herausforderungen untersuchten UBS-Fachpersonen in einem Gedankenexperiment, wie ein Vorsorgesystem unter heutigen Rahmenbedingungen neu konzipiert werden könnte. Der Fokus lag dabei weniger auf einzelnen Reformmassnahmen als auf der Frage, wie das System als Ganzes langfristig ausgestaltet werden könnte.
In ihrem Gedankenexperiment haben die Fachpersonen die Stärken und Schwächen des aktuellen Vorsorgesystems analysiert und verschiedene Ansätze untersucht, wie sich diese angehen lassen. Auf dieser Grundlage haben sie einen Ansatz für ein nachhaltigeres Vorsorgesystem inklusive dessen Umsetzung ab dem Jahr 2035 entwickelt.
Das Ziel: ein langfristig stabileres und gerechteres System, das gezielter dort unterstützt, wo Unterstützung wirklich nötig ist.

Erfahren Sie, wie das neu konzipierte UBS-Vorsorgesystem die Altersvorsorge langfristig nachhaltiger und flexibler gestalten könnte.
Das neue Vorsorgesystem würde alle drei Säulen der Altersvorsorge verändern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:

Im von den UBS-Fachpersonen skizzierten System würde jede Person ihr eigenes Vorsorgekapital aufbauen. Dafür würden Arbeitgebende und Erwerbstätige zusammen 20 Prozent auf einen Lohnbestandteil bis 50 000 Franken pro Jahr einzahlen. Dieses Geld würde angelegt und garantiert verzinst. Reicht die Rendite der Anlagen nicht aus, um diese Verzinsung zu garantieren, würde der Bund die Differenz aus Steuermitteln zahlen.
Das Ziel dahinter: Menschen mit tiefen Einkommen und einer lückenlosen Erwerbsbiografie sollen besser abgesichert werden als heute. So käme eine Person, die von 20 bis 65 Jahren Vollzeit arbeitet und durchschnittlich 50 000 Franken im Jahr verdient, auf eine rund 62 Prozent höhere Rente aus der 1. Säule als heute.
Auch beim Renteneintritt würde das System flexibler: Das Rentenalter wäre teilweise an die Lebenserwartung gekoppelt und würde so von Generation zu Generation leicht ansteigen. Wer jedoch genügend Vorsorgekapital aufgebaut hat, um seinen Grundbedarf lebenslang zu decken, könnte früher in Pension gehen.
Die 2. Säule würde deutlich individueller werden. Versicherte könnten Anbieter und Anlagestrategie neu selbst wählen, statt wie heute an die Pensionskasse ihres Arbeitgebers gebunden zu sein. Die Kapitalgarantie würde neu entfallen. Somit wäre das Vorsorgekapital direkter den Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt, was zwar mehr Renditechancen eröffnet, aber auch höhere Risiken birgt. Die Verzinsung könnte zum Beispiel in schlechten Börsenjahren negativ sein. Die Modellrechnungen berücksichtigen jedoch weniger günstige Szenarien und gehen langfristig dennoch von positiven Renditen aus.
Zudem würden die Beitragssätze nicht mehr mit dem Alter steigen, sondern für alle gleich hoch ausfallen. Das nähme den Druck von älteren Arbeitnehmenden, die heute für Arbeitgeber teurer sind als jüngere. Neu wären Einzahlungen in die 2. Säule auch für Selbstständige obligatorisch.
Ausserdem würden Kapital und RenteRente oder Kapitalbezug der 2. Säule beim Bezug steuerlich gleich behandelt.
Heute profitieren vom freiwilligen Sparen in der Säule 3a steuerlich generell Personen mit höheren Einkommen stärker. Im vorgeschlagenen System würde der relative Steuervorteil für tiefere Einkommen grösser ausfallen. Zusätzlich könnten Versicherte höhere Beträge einzahlen als heute.
Bei der Auszahlung gäbe es ebenfalls Änderungen: Anders als heute würde bei einem Bezug bei Pensionierung im vorgeschlagenen System keine Kapitalbezugssteuer anfallen. Zudem wären Teilbezüge möglich.
Das neue System sieht auch ausserhalb der drei Säulen Änderungen vor. So würde ein Bereich neu hinzukommen, während zwei bestehende Bereiche anders geregelt würden.
Ganz neu wäre eine obligatorische Pflegeversicherung, für die jede Person ab 45 Jahren Prämien bezahlt. Im Alter würde sie die Pflegekosten sowie damit verbundene Zusatzkosten übernehmen.
Heute werden die Pflegekosten grösstenteils von der Krankenversicherung sowie von Kantonen und Gemeinden getragen, wobei Letztere ihren Anteil über Steuern finanzieren. Die Zusatzkosten, etwa für die Betreuung und das Zimmer in einem Pflegeheim, müssen Betroffene dagegen weitgehend selbst tragen. Die Versicherung würde die finanzielle Belastung verteilen, mehr Planbarkeit schaffen und die Pflege erstmals als eigenständigen Bestandteil der Altersvorsorge absichern.
Der Hinterlassenenschutz würde aus der 1. und der 2. Säule herausgelöst und über allgemeine Steuern finanziert. Kinder blieben weiterhin obligatorisch über eine steuerfinanzierte Waisenrente abgesichert. Die Absicherung einer überlebenden Partnerin respektive eines überlebenden Partners wäre hingegen freiwillig.
Die Invalidenversicherung bliebe in der 1. Säule bestehen, in der 2. Säule wäre sie nicht mehr obligatorisch.
Damit würde die individuelle Wahlfreiheit steigen. Heute finanzieren beispielsweise auch Alleinstehende oder Kinderlose Risiken mit, von denen sie selbst nicht betroffen sind.
Ergänzungsleistungen unterstützen Menschen, deren Vorsorge im Alter nicht zum Leben reicht. Neu würde der Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten geprüft. Betroffene müssten die Leistungen also nicht mehr selbst beantragen.
Gleichzeitig würden die Vermögensgrenzen und die Regeln zur Rückerstattung verschärft: Steigt das Vermögen später wieder an oder fällt eine Erbschaft an, müssten die bezogenen Leistungen zurückerstattet werden. So soll die Unterstützung gezielter bei den Menschen ankommen, die sie tatsächlich benötigen.
Grundsätzlich käme die vorgeschlagene Vorsorgestrategie stärker Menschen zugute, die heute weniger gut abgesichert sind.
Am deutlichsten profitieren würden Geringverdienende mit lückenloser Erwerbsbiografie. Ebenso Medianlohnverdienende, die gemäss dem Beispiel aus der Studie mit einem durchschnittlichen Jahreslohn von 85 000 Franken auf eine 33 Prozent höhere Rente aus der 1. Säule kämen.
Besser gestellt wären zudem teilzeitarbeitende Eltern, die von grosszügigeren, steuerfinanzierten Erziehungsgutschriften und einer besseren Absicherung moderner Lebensmodelle profitieren würden.
Mehr selbst tragen müssten dagegen Gutverdienende, deren Steuervorteile in der Säule 3a geringer ausfallen würden. Für Selbstständige wäre die 2. Säule obligatorisch. Das bedeutet, sie müssten zwingend einen Teil ihres Einkommens einzahlen, über den sie heute frei verfügen können.
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte nach der Pensionierung und erkennen Sie mögliche Vorsorgelücken frühzeitig.
Wie jede grundlegende Reform hat auch dieser Vorschlag zwei Seiten.
«Der demografische Wandel stellt insbesondere die Finanzierung der 1. Säule langfristig vor Herausforderungen. Sofortmassnahmen allein reichen langfristig allerdings nicht aus. Auf die AHV übertragen bedeutet das, dass die Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuersätze auch zukünftig weiter erhöht werden müssten, wenn nichts anderes geändert wird.
Langfristige Fragestellungen lassen sich vor allem durch einen strukturellen Blick auf das Vorsorgesystem beantworten. Das Drei-Säulen-Konzept ist inzwischen über 50 Jahre alt. Wir möchten deshalb die Diskussion darüber anstossen, ob es noch zu unserer heutigen Gesellschaft passt.»
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