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Die Säule 3a hilft Ihnen, Vorsorgelücken zu schliessen und die Steuerlast zu reduzieren. Hier erfahren Sie, wie Sie die Vorteile gezielt nutzen und worauf Sie achten sollten.

Die Säule 3a verbindet Vermögensaufbau, Steueroptimierung und finanzielle Absicherung in einem System – mit klaren Regeln und gezielten Einsatzmöglichkeiten.
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge in der Schweiz. Als zentraler Bestandteil des 3-Säulen-Systems ergänzt sie die Leistungen der staatlichen AHV (1. Säule) und der beruflichen Pensionskasse (2. Säule).
Mit der Säule 3a können Sie Vorsorgelücken gezielt schliessen, zusätzliches Kapital aufbauen und Ihre Steuerbelastung reduzieren. Denn: Einzahlungen in die Säule 3a dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Im Unterschied dazu ist die Säule 3b die freie Vorsorge: Sie ist flexibler nutzbar und nicht an feste Bezugsvoraussetzungen gebunden. Dafür bietet sie kaum steuerliche Vorteile.
Die Säule 3a dient dazu, die Leistungen aus AHV und Pensionskasse gezielt zu ergänzen. Denn die 1. und die 2. Säule decken im Alter in der Regel nur einen Teil des bisherigen Einkommens ab. Wer zusätzlich privat vorsorgt, kann mögliche Vorsorgelücken reduzieren und den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand besser absichern.
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Gleichzeitig bietet die Säule 3a steuerliche Vorteile: Einzahlungen können bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je nach Vorsorgelösung können Sie Ihr Guthaben auf einem klassischen Vorsorgekonto halten oder in Wertschriften investieren und damit stärker auf Renditechancen setzen:
Je länger Ihr Anlagehorizont, desto besser können Kursschwankungen von Wertschriften ausgeglichen und Renditechancen aktiv genutzt werden. Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten und Vorteile eines Vorsorgedepots und welche Risiken damit verbunden sind.
Obwohl die Säule 3a grundsätzlich für die Altersvorsorge gedacht ist, kann das Guthaben in bestimmten Fällen vorzeitig bezogen werden. Möglich ist ein Vorbezug zum Beispiel für selbstbewohntes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Wegzug aus der Schweiz.
Vorsorgelücken können sowohl in der 1. Säule als auch in der 2. Säule entstehen. Häufige Gründe sind:
Sie können in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Dazu gehören:
Ehepartnerinnen und Ehepartner können unabhängig voneinander einzahlen, sofern beide erwerbstätig sind. Wenn Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, können Sie bis maximal fünf Jahre danach weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen.
Entscheidend ist also nicht der Familienstand, sondern ob Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielen.
Wie viel Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen können, ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind:
Der jeweils gültige Maximalbetrag kann bis Ende Jahr eingezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. So sparen Sie Steuern und bauen gleichzeitig gezielt Alterskapital auf.
Die Säule 3a bietet Ihnen in verschiedenen Phasen steuerliche Vorteile.
Während der Einzahlung: Die einbezahlten Beträge können Sie bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerbelastung im jeweiligen Jahr.
Das angesparte Guthaben unterliegt zudem weder der Vermögenssteuer noch werden Zinsen, Dividenden oder Erträge als Einkommen besteuert.
Bei der Auszahlung: Bei der Auszahlung wird das Guthaben aus der Säule 3a getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Tarif besteuert. Die genaue Höhe hängt vom Wohnkanton und vom Auszahlungsbetrag ab.
Ein wichtiger Hebel bei der Auszahlung ist in vielen Kantonen der gestaffelte Bezug: Denn je höher der ausbezahlte Betrag ist, desto stärker wirkt sich die Steuerprogression aus. Indem Sie mehrere 3a-Konten führen, können Sie Ihr Guthaben über mehrere Jahre verteilt beziehen. So lässt sich die Steuerprogression reduzieren.
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte nach der Pensionierung und erkennen Sie mögliche Vorsorgelücken frühzeitig.
Ab 2026 können Sie Beiträge in die Säule 3a nachzahlen. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität und zusätzliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Voraussetzung ist, dass Sie sowohl im Jahr der Beitragslücke als auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Zudem müssen weitere Bedingungen für eine Nachzahlung in die Säule 3a erfüllt sein:
Das Guthaben der Säule 3a ist grundsätzlich bis zum Referenzalter gebunden. Ein Vorbezug ist nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen möglich. Dabei gilt: Pro Konto ist in der Regel nur ein vollständiger Bezug möglich, ausser für die Finanzierung von Wohneigentum.
In diesen Fällen können Sie Ihr 3a-Guthaben vorzeitig beziehen:
Wichtig: Ein Vorbezug reduziert Ihre Altersvorsorge. Prüfen Sie die langfristigen Auswirkungen sorgfältig.
Im Scheidungsfall wird auch das angesparte Kapital in der Säule 3a bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt. Entscheidend ist dabei der Güterstand der Ehe.
Haben Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, gilt in der Regel die Errungenschaftsbeteiligung. In diesem Fall wird das während der Ehe aufgebaute Guthaben der Säule 3a grundsätzlich hälftig zwischen den Ehepartnernaufgeteilt. Die konkrete Aufteilung muss in der Scheidungsvereinbarung festgehalten und vom Gericht im rechtskräftigen Scheidungsurteil bestätigt werden.
Wichtig bleibt zudem: Trotz der Teilung behält das verbleibende sowie das übertragene Vorsorgekapital seinen gebundenen Charakter. Es bleibt somit weiterhin Teil Ihrer langfristigen Altersvorsorge und unterliegt den gesetzlichen Bezugsmöglichkeiten der Säule 3a.
Ob Sie besser in die Säule 3a einzahlen oder einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Beide Vorsorgeformen bieten steuerliche Vorteile, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und sind nicht direkt austauschbar.
Aspekt | Säule 3a: die flexible private Vorsorge | Einkauf in die Pensionskasse: die gezielte Verbesserung der 2. Säule |
Maximalbetrag | Jährliche Einzahlungen bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag | Abhängig vom Einkaufspotenzial auf dem Pensionskassenausweis |
Steuervorteil | Volle Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen | Ebenfalls voll steuerlich abziehbar im Jahr des Einkaufs |
Nachzahlung | Ja, ab 2026 | Ja, wenn Lücken vorhanden sind |
Sperrfrist | Keine | Drei Jahre bei geplantem Kapitalbezug. Neben der Sperrfrist gibt es weitere Einkommensbeschränkungen (z.B. für Personen, die vor Kurzem in die Schweiz gezogen sind). |
Auszahlung | Grundsätzlich als Kapital, ausser bei Leibrentenversicherungen | Kapital, Rente oder Mix aus beidem |
Zweck | Besonders sinnvoll für regelmässigen, planbaren Vermögensaufbau | Oft attraktiver bei grösseren Einkommensspitzen oder fehlenden Beitragsjahren |
Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten Säule-3a-Lösungen an. Der wichtigste Unterschied liegt in der Flexibilität und im Risikoschutz: Banklösungen sind meist flexibler und mit weniger Kosten verbunden, während Versicherungslösungen das Vorsorgesparen mit einer Versicherungskomponente verbinden. Dazu gehören je nach Versicherungsprodukt beispielsweise eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit oder ein Todesfallschutz für Hinterbliebene.
Da Versicherungsverträge meist langfristig angelegt sind, können sie die Spardisziplin unterstützen. Gleichzeitig sind Anpassungen am Vertrag oft nur eingeschränkt möglich und Sie müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Ob eine Bank- oder Versicherungslösung besser zu Ihnen passt, hängt deshalb stark von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrem Wunsch nach Flexibilität ab.
Die private Vorsorge bietet viel Potenzial – entscheidend ist, wie konsequent und vorausschauend Sie die 3. Säule einsetzen.
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