Stefanie Karrer
Product Owner Pension Solutions

Das Wichtigste in Kürze

Die Säule 3a verbindet Vermögensaufbau, Steueroptimierung und finanzielle Absicherung in einem System – mit klaren Regeln und gezielten Einsatzmöglichkeiten.

  • Sie ergänzt die 1. und die 2. Säule gezielt dort, wo Vorsorgelücken entstehen, und stärkt so die finanzielle Basis im Alter.
  • Einzahlungen sind jährlich begrenzt: Für 2026 liegt der Maximalbetrag bei CHF 7258 für Angestellte mit Pensionskasse (2. Säule) und 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens (maximal CHF 36 288) für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse.
  • Sie bauen zusätzliches Kapital auf und können gleichzeitig die Steuerbelastung senken.
  • Die steuerlichen Vorteile wirken in zwei Phasen: während des Sparens durch Abzüge und bei der Auszahlung durch reduzierte Besteuerung.
  • Das Guthaben bleibt bis zum Referenzalter gebunden. Ein Vorbezug ist nur in bestimmten Fällen möglich.
  • Neue Nachzahlungsmöglichkeiten erweitern den Handlungsspielraum bei der langfristigen Vorsorgeplanung.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge in der Schweiz. Als zentraler Bestandteil des 3-Säulen-Systems ergänzt sie die Leistungen der staatlichen AHV (1. Säule) und der beruflichen Pensionskasse (2. Säule).

Mit der Säule 3a können Sie Vorsorgelücken gezielt schliessen, zusätzliches Kapital aufbauen und Ihre Steuerbelastung reduzieren. Denn: Einzahlungen in die Säule 3a dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Im Unterschied dazu ist die Säule 3b die freie Vorsorge: Sie ist flexibler nutzbar und nicht an feste Bezugsvoraussetzungen gebunden. Dafür bietet sie kaum steuerliche Vorteile.

Wozu dient die Säule 3a?

Die Säule 3a dient dazu, die Leistungen aus AHV und Pensionskasse gezielt zu ergänzen. Denn die 1. und die 2. Säule decken im Alter in der Regel nur einen Teil des bisherigen Einkommens ab. Wer zusätzlich privat vorsorgt, kann mögliche Vorsorgelücken reduzieren und den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand besser absichern.

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Gleichzeitig bietet die Säule 3a steuerliche Vorteile: Einzahlungen können bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je nach Vorsorgelösung können Sie Ihr Guthaben auf einem klassischen Vorsorgekonto halten oder in Wertschriften investieren und damit stärker auf Renditechancen setzen:

  • Ein Vorsorgekonto funktioniert wie ein verzinstes Sparkonto: Sie zahlen bis zum gesetzlichen Maximalbetrag ein und erhalten dafür Zinsen.
  • Beim Wertschriftensparen investieren Sie Ihr 3a-Guthaben in Fonds. Das bringt Kursschwankungen und Risiken mit sich, bietet langfristig aber meist höhere Renditechancen. 

Je länger Ihr Anlagehorizont, desto besser können Kursschwankungen von Wertschriften ausgeglichen und Renditechancen aktiv genutzt werden. Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten und Vorteile eines Vorsorgedepots und welche Risiken damit verbunden sind.

Obwohl die Säule 3a grundsätzlich für die Altersvorsorge gedacht ist, kann das Guthaben in bestimmten Fällen vorzeitig bezogen werden. Möglich ist ein Vorbezug zum Beispiel für selbstbewohntes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Wegzug aus der Schweiz.

Wie entstehen Vorsorgelücken?

Vorsorgelücken können sowohl in der 1. Säule als auch in der 2. Säule entstehen. Häufige Gründe sind:

  • Erwerbspausen: Studium, Weiterbildung, Kinderbetreuung, Care-Arbeit oder Sabbaticals können dazu führen, dass keine Beiträge geleistet werden.
  • Teilzeitarbeit oder tiefes Einkommen: Wer wenig verdient oder mehrere kleine Pensen hat, zahlt oft weniger in AHV und Pensionskasse ein.
  • Selbstständigkeit: Selbstständigerwerbende sind in der Regel nicht obligatorisch in einer Pensionskasse versichert.
  • Auslandsaufenthalte: Wer längere Zeit im Ausland lebt oder arbeitet, kann Beitragslücken in der AHV haben.
  • Jobwechsel: Unterschiedliche Pensionskassenleistungen können das Altersguthaben beeinflussen.
  • Scheidung oder Trennung: Durch den Vorsorgeausgleich wird das angesparte Pensionskassenguthaben aufgeteilt.
  • Frühzeitige Pensionierung: Wer vor dem Referenzalter in Pension geht, verzichtet auf weitere Beitragsjahre.

Wer kann wie viel in die Säule 3a einzahlen?

Sie können in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Dazu gehören:

  • Angestellte mit oder ohne Pensionskasse
  • Selbstständigerwerbende
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten
  • Personen, die AHV-pflichtige Taggelder der Invalidenversicherung erhalten
  • Personen, die Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung beziehen
  • Teilinvalide Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen

Ehepartnerinnen und Ehepartner können unabhängig voneinander einzahlen, sofern beide erwerbstätig sind. Wenn Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, können Sie bis maximal fünf Jahre danach weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen.

Entscheidend ist also nicht der Familienstand, sondern ob Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielen.

Maximalbetrag Säule 3a für 2026

Wie viel Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen können, ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse: maximal CHF 7258
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36 288

Der jeweils gültige Maximalbetrag kann bis Ende Jahr eingezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. So sparen Sie Steuern und bauen gleichzeitig gezielt Alterskapital auf.

Zum Maximalbetrag der Säule 3a

Säule 3a für Selbstständigerwerbende

Steuervorteile mit der Säule 3a

Die Säule 3a bietet Ihnen in verschiedenen Phasen steuerliche Vorteile.

Während der Einzahlung: Die einbezahlten Beträge können Sie bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerbelastung im jeweiligen Jahr.

Das angesparte Guthaben unterliegt zudem weder der Vermögenssteuer noch werden Zinsen, Dividenden oder Erträge als Einkommen besteuert.

Bei der Auszahlung: Bei der Auszahlung wird das Guthaben aus der Säule 3a getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Tarif besteuert. Die genaue Höhe hängt vom Wohnkanton und vom Auszahlungsbetrag ab.

Steuerstrategie: mehrere 3a-Konten

Ein wichtiger Hebel bei der Auszahlung ist in vielen Kantonen der gestaffelte Bezug: Denn je höher der ausbezahlte Betrag ist, desto stärker wirkt sich die Steuerprogression aus. Indem Sie mehrere 3a-Konten führen, können Sie Ihr Guthaben über mehrere Jahre verteilt beziehen. So lässt sich die Steuerprogression reduzieren. 

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Sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich?

Ab 2026 können Sie Beiträge in die Säule 3a nachzahlen. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität und zusätzliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Voraussetzung ist, dass Sie sowohl im Jahr der Beitragslücke als auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Zudem müssen weitere Bedingungen für eine Nachzahlung in die Säule 3a erfüllt sein:

  • Die Beitragslücke ist ab dem Jahr 2025 entstanden und nicht älter als zehn Jahre
  • Sie schöpfen den ordentlichen Maximalbetrag im aktuellen Steuerjahr bereits aus oder planen, diesen auszuschöpfen
  • Die gesamte nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a übersteigt den kleinen 3a-Maximalbetrag (2026: CHF  7258) nicht
  • Sie haben noch keine Altersleistungen aus der 3. Säule bezogen

Wann ist ein Vorbezug der Säule 3a möglich?

Das Guthaben der Säule 3a ist grundsätzlich bis zum Referenzalter gebunden. Ein Vorbezug ist nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen möglich. Dabei gilt: Pro Konto ist in der Regel nur ein vollständiger Bezug möglich, ausser für die Finanzierung von Wohneigentum.

In diesen Fällen können Sie Ihr 3a-Guthaben vorzeitig beziehen:

  • Wohneigentum für den Eigenbedarf (WEF)
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Gründung einer Einzelfirma, keine AG oder GmbH)
  • Definitive Auswanderung
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Invalidität
  • Ordentlicher Bezug (maximal fünf Jahre vor dem Referenzalter)

Wichtig: Ein Vorbezug reduziert Ihre Altersvorsorge. Prüfen Sie die langfristigen Auswirkungen sorgfältig.

Säule 3a und Scheidung: Das müssen Sie beachten

Im Scheidungsfall wird auch das angesparte Kapital in der Säule 3a bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt. Entscheidend ist dabei der Güterstand der Ehe.

Haben Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, gilt in der Regel die Errungenschaftsbeteiligung. In diesem Fall wird das während der Ehe aufgebaute Guthaben der Säule 3a grundsätzlich hälftig zwischen den Ehepartnernaufgeteilt. Die konkrete Aufteilung muss in der Scheidungsvereinbarung festgehalten und vom Gericht im rechtskräftigen Scheidungsurteil bestätigt werden.

Wichtig bleibt zudem: Trotz der Teilung behält das verbleibende sowie das übertragene Vorsorgekapital seinen gebundenen Charakter. Es bleibt somit weiterhin Teil Ihrer langfristigen Altersvorsorge und unterliegt den gesetzlichen Bezugsmöglichkeiten der Säule 3a.

Säule 3a oder Einkauf in die Pensionskasse?

Ob Sie besser in die Säule 3a einzahlen oder einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Beide Vorsorgeformen bieten steuerliche Vorteile, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und sind nicht direkt austauschbar. 

Aspekt

Säule 3a: die flexible private Vorsorge

Einkauf in die Pensionskasse: die gezielte Verbesserung der 2. Säule

Maximalbetrag

Jährliche Einzahlungen bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag 

Abhängig vom Einkaufspotenzial auf dem Pensionskassenausweis

Steuervorteil

Volle Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen

Ebenfalls voll steuerlich abziehbar im Jahr des Einkaufs

Nachzahlung

Ja, ab 2026

Ja, wenn Lücken vorhanden sind

Sperrfrist

Keine

Drei Jahre bei geplantem Kapitalbezug. Neben der Sperrfrist gibt es weitere Einkommensbeschränkungen (z.B. für Personen, die vor Kurzem in die Schweiz gezogen sind).

Auszahlung

Grundsätzlich als Kapital, ausser bei Leibrentenversicherungen

Kapital, Rente oder Mix aus beidem

Zweck

Besonders sinnvoll für regelmässigen, planbaren Vermögensaufbau

Oft attraktiver bei grösseren Einkommensspitzen oder fehlenden Beitragsjahren

 

Bank oder Versicherung: Welche Lösung passt zu Ihnen?

Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten Säule-3a-Lösungen an. Der wichtigste Unterschied liegt in der Flexibilität und im Risikoschutz: Banklösungen sind meist flexibler und mit weniger Kosten verbunden, während Versicherungslösungen das Vorsorgesparen mit einer Versicherungskomponente verbinden. Dazu gehören je nach Versicherungsprodukt beispielsweise eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit oder ein Todesfallschutz für Hinterbliebene.

Da Versicherungsverträge meist langfristig angelegt sind, können sie die Spardisziplin unterstützen. Gleichzeitig sind Anpassungen am Vertrag oft nur eingeschränkt möglich und Sie müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Ob eine Bank- oder Versicherungslösung besser zu Ihnen passt, hängt deshalb stark von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrem Wunsch nach Flexibilität ab.

Häufig gestellte Fragen zur Säule 3a

Fazit: Mit der Säule 3a Ihre Pensionierung optimieren

Die private Vorsorge bietet viel Potenzial – entscheidend ist, wie konsequent und vorausschauend Sie die 3. Säule einsetzen.

  • Schöpfen Sie den jährlichen Maximalbetrag in der Säule 3a konsequent aus, um Steuervorteile optimal zu nutzen und systematisch Vorsorgekapital aufzubauen.
  • Setzen Sie früh auf mehrere 3a-Konten, damit Sie Ihr Guthaben später gestaffelt beziehen und die Steuerbelastung reduzieren können.
  • Wählen Sie die passende Lösung bewusst: Konto für Sicherheit und Flexibilität, Wertschriften für langfristige Renditechancen – je nach Anlagehorizont.
  • Prüfen Sie Vorbezüge sorgfältig, da diese Ihre Leistungen aus der Altersvorsorge direkt reduzieren und langfristige Folgen haben können.
  • Nutzen Sie die Nachzahlungsmöglichkeiten gezielt, um Vorsorgelücken zu schliessen und Ihre Steuerplanung aktiv zu optimieren.

Wissenswertes für Sie

Disclaimer

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