Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements von SIX Exchange Regulation
Zürich, 22. April 2026 – Der Bundesrat hat heute seine endgültige Fassung der Eigenmittelverordnung (ERV) veröffentlicht. Darin wird für Banken mit Hauptsitz in der Schweiz die regulatorische Eigenkapitalbehandlung ausgewählter Vermögenswerte konkretisiert.
Neben der Veröffentlichung der ERV hat der Bundesrat zudem dem Parlament seine finalen Vorschläge für Änderungen am Bankengesetz übermittelt. Diese regeln die Kapitalisierung von ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken. Das Parlament wird nun im Rahmen des normalen Verfahrens über diesen Vorschlag beraten.
UBS stellt sich entschieden gegen das vorgeschlagene Massnahmenpaket. Dieses ist extrem, nicht international abgestimmt, missachtet die Mehrheit der im Rahmen der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken und würde – sofern in dieser Form umgesetzt – weitreichende Folgen für die Schweizer Wirtschaft nach sich ziehen.
Die heute vom Bundesrat veröffentlichten Materialien enthalten Einschätzungen, die aus unserer Sicht irreführend sind. Da UBS diese Informationen eben erst erhalten hat, sind wir nun dabei, sämtliche Dokumente und die im Rahmen der bundesrätlichen Medienkonferenz gemachten Aussagen genau zu analysieren. UBS wird sich spätestens anlässlich der Bekanntgabe ihrer Ergebnisse für das erste Quartal 2026 am 29. April 2026 weiter dazu äussern.
Auswirkungen der Änderungen der Eigenmittelverordnung auf das Kapital
Unter der neuen Verordnung wird die aktivierte Software im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen einem nicht länger als drei Jahre dauernden Abschreibungszeitraum unterliegen, unabhängig ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus werden prudenzielle Bewertungsanpassungen überarbeitet. Daraus ergeben sich höhere Kapitalabzüge für bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit erhöhter Bewertungsunsicherheit. Die aktuellen Bestimmungen zur Behandlung von latenten Steueransprüchen auf temporären Differenzen bleiben unverändert, im Einklang mit internationaler Regulierung.
Betreffend zusätzliche Kernkapitalinstrumente (AT1-Anleihen) hat der Bundesrat entschieden, vorderhand auf weitere Anpassungen zu verzichten und internationale Entwicklungen abzuwarten, die derzeit in diesem Bereich stattfinden.
Basierend auf der heutigen Bekanntgabe werden die Änderungen der prudenziellen Bewertungsanpassungen per 1. Januar 2027 in Kraft treten, während die veränderte Eigenmittelbehandlung kapitalisierter Software ab 1. Januar 2029 gilt. Es wird davon ausgegangen, dass die heute veröffentlichten Änderungen auf Basis einer vollständigen Anwendung das harte CET1-Kernkapital auf Ebene des UBS-Konzerns (konsolidiert) um netto rund USD 4 Milliarden reduzieren würden. Dies würde die harte Kernkapitalquote (CET1) auf Konzernebene um circa 0,8 Prozentpunkte reduzieren. Für die UBS AG auf eigenständiger Basis werden die Auswirkungen auf das harte Kernkapital (CET1) auf netto rund USD 2 Milliarden geschätzt.
Geschätzter zusätzlicher Kapitalbedarf als Folge der vorgeschlagenen Änderungen der regulatorischen Behandlung ausländischer Beteiligungen
Nach dem Vorschlag zur Behandlung ausländischer Beteiligungen, der nun das parlamentarische Verfahren durchläuft, wären diese vollständig vom harten Kernkapital (CET1) von UBS AG (auf eigenständiger Basis) abzuziehen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Anpassungen schrittweise über sieben Jahre hinweg in Kraft treten – vorausgesetzt, dass sich im Rahmen der parlamentarischen Debatte keine Verzögerungen ergeben. Dabei würden im ersten Jahr 65% abgezogen werden, mit einer anschliessenden Erhöhung auf 100% in jährlichen 5%-Schritten.
Der Vollabzug von ausländischen Tochtergesellschaften würde die UBS AG dazu verpflichten, zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von rund 20 Milliarden US-Dollar zu halten.
Geschätzte Gesamtauswirkungen der Übernahme der Credit Suisse auf das harte Kernkapital
Unter Einbezug der CET1-Nettoauswirkungen in Höhe von 2 Milliarden US-Dollar aus den Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) würde das zusätzlich benötigte Kapital für die UBS AG von rund 22 Milliarden US-Dollar für die UBS Group AG auf konsolidierter Basis zu einer harten Kernkapitalquote von 18,4% führen.
Einschliesslich der Nichtanerkennung von hartem Kernkapital in Höhe von rund 4 Milliarden US-Dollar aufgrund der ERV-Massnahmen zur aktivierten Software und prudenzieller Bewertungsanpassungen würde die harte Kernkapitalquote auf Ebene des UBS-Konzerns von 18,4% auf rund 17,6% reduziert. Dies würde dazu beitragen, dass die Kapitalstärke von UBS, verglichen mit Konkurrenten, noch weniger gut reflektiert wäre.
Diese Schätzungen wurden auf der Grundlage unserer Bilanz per 31. Dezember 2025 berechnet. Sie beruhen auf der Annahme, dass alle Kapitalmassnahmen so wie derzeit vorgeschlagen, umgesetzt werden sowie auf der Annahme einer CET1-Kernkapitalquote von 12,5% für UBS AG und von 14,0% für UBS Group als Ausgangspunkt, wie bereits früher offengelegt.
Entsprechend sind die vom Bundesrat angegebene CET1-Kernkapitalquote von 15,5% für UBS sowie die dazugehörenden Konkurrenzvergleiche irreführend und bedürfen einer weiteren Präzisierung.
Das erwähnte zusätzliche Kapital in Höhe von 22 Milliarden US-Dollar würde zu den bereits kommunizierten rund 15 Milliarden US-Dollar hinzukommen, die UBS als Folge der Übernahme der Credit Suisse bereits vorhalten muss, um die bestehenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dies beinhaltet rund 9 Milliarden US-Dollar, um die der Credit Suisse gewährten regulatorischen Erleichterungen zu kompensieren, sowie weitere 6 Milliarden US-Dollar, um den progressiven Anforderungen angesichts der Grösse und des erhöhten Marktanteils der kombinierten Bank gerecht zu werden.
Insgesamt müsste UBS infolgedessen zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von etwa 37 Milliarden US-Dollar halten, bei jährlichen Kapitalkosten von rund 3 Milliarden US-Dollar.
Folgenabschätzung für die breitere Schweizer Wirtschaft
Der Umfang und die Methodik der vom Bundesrat festgelegten obligatorischen Regulierungsfolgenabschätzung für die geplante Bankenregulierung sind nach wie vor unzureichend, um als solide Grundlage für die Beurteilung der potenziell weitreichenden Folgen für die Schweizer Wirtschaft insgesamt zu dienen. In einer aktuellen Studie quantifiziert das unabhängige Forschungsinstitut BAK Economics anhand seines etablierten makroökonomischen Modells die signifikanten und dauerhaften Auswirkungen des geplanten vollständigen Abzugs ausländischer Beteiligungen vom harten Kernkapital. Laut der Studie könnten die Auswirkungen dieser spezifischen regulatorischen Änderung auf die Kreditkosten und das Kreditangebot zu einem Gesamtschaden in Bezug auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Schweiz von bis zu 34 Milliarden Franken über einen Zeitraum von zehn Jahren führen. Dies zusätzlich zu dauerhaften Rückgängen von Investitionen, Beschäftigung und Steuereinnahmen.
Ziele und Kapitalrückführungen
Da die regulatorischen Änderungen voraussichtlich nicht vor 2027 in Kraft treten werden, hält UBS Group AG an ihrem Ziel fest, per Jahresende 2026 eine Rendite auf das harte Kernkapital (RoCET1) auf zugrunde liegender Basis von rund 15% und ein Aufwand-Ertrags-Verhältnis auf zugrunde liegender Basis von weniger als 70% (beide Exit Rate) zu erzielen.
UBS hält an den für 2026 geplanten Kapitalrückführungen fest.
UBS bleibt bei ihrem Geschäftsmodell und trägt weiterhin zu einer faktenbasierten Debatte bei
Als grösste wirklich globale Vermögensverwalterin und führende Bank in der Schweiz mit fokussierten, wettbewerbsfähigen Investment-Bank- und Asset-Management-Kompetenzen hält UBS an ihrem diversifizierten Geschäftsmodell und ihrer einzigartigen geografischen Präsenz fest.
UBS verfügt schon heute über starke Kapitalpuffer. Die aktuellen Kapitalanforderungen in der Schweiz gehören zu den strengsten weltweit. Die ERV und die vorgeschlagene Behandlung ausländischer Beteiligungen würden diese Anforderungen weiter erhöhen. UBS vertraut im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Behandlung ausländischer Beteiligungen darauf, dass den von zahlreichen Stakeholdern geäusserten Bedenken, die im Rahmen der Vernehmlassung vorgebracht wurden, angemessen Rechnung getragen wird. Insbesondere, was das Vermeiden von wesentlichem wirtschaftlichem Schaden für Privathaushalte und Unternehmen in der Schweiz betrifft sowie die Beibehaltung eines starken und international wettbewerbsfähigen Finanzplatzes Schweiz. UBS wird weiterhin Fakten und Analysen bereitstellen, um eine informierte Entscheidungsfindung zu fördern.
Parallel dazu wird UBS weiterhin geeignete Massnahmen prüfen, um die Interessen ihrer Aktionäre zu schützen und gleichzeitig, falls möglich, die Auswirkungen auf Kunden und Mitarbeitende zu mitigieren.
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