Traktandum 1 Auskunftsbegehren und Antrag auf Sonderprüfung

  

A. Auskunftsbegehren
Am 18. Dezember 2007 reichte Ethos dem Verwaltungsrat und der Revisionsstelle ein Auskunftsbegehren gemäss Artikel 697 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bezüglich der Auswirkungen der US-Hypothekenkrise auf UBS AG ein.

Die Fragen von Ethos beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Bereiche:

(i) Fragen an den Verwaltungsrat

  • Unabhängigkeit zwischen Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle

  • Limiten für Transaktionen in besonderen Risikosituationen

  • Vorhandensein einer internen Sonderprüfung für 2006 oder 2007

  • Risikokontrolle bei der Reintegration von Dillon Read Capital Management

  • Vergütungssystem der Mitarbeitenden der Risikokontrolle

  • Vergütungen 2006 der Führungsinstanzen

  • Gleichbehandlung der Aktionäre und Zeichnungsrecht für Wandelobligationen

(ii) Fragen an die Revisionsstelle

  • Umsetzung des Rundschreibens der Eidgenössischen Bankenkommission vom 27. September 2006

  • Allfällige Anpassung der Rechnungslegung 2006

  • Unabhängigkeit und Angemessenheit des Risikokontrollsystems seit 2006

Die Fragen unter Traktandum 1.A. werden an der ausserordentlichen Generalversammlung beantwortet. Zu Traktandum 1.A. wird kein Beschluss gefasst.

Spätestens ab dem 18. Februar 2008 werden die Antworten der UBS AG zu den Fragen von Ethos in schriftlicher Form in Deutsch und Englisch auch auf der Webseite der UBS AG (www.ubs.com) verfügbar sein.

B. Antrag von Ethos auf Sonderprüfung

1. Antrag von Ethos
Unter Vorbehalt der Antworten auf das Auskunftsbegehren gemäss Traktandum 1.A. schlägt Ethos die Durchführung einer Sonderprüfung im Sinne von Artikel 697a ff. OR vor, um den Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Auskunftsbegehren gemäss Traktandum 1.A. abzuklären.

2. Antrag des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat befürwortet voll und ganz, die Auswirkungen der US-Hypothekenkrise auf UBS AG und die Ursachen für das grosse Engagement der UBS AG in diesem Bereich weiter zu untersuchen. Er gab den Aktionärsbrief vom 10. Januar 2008 und die Informationsbroschüre für Aktionäre vom 31. Januar 2008 heraus.

Ferner beabsichtigt er, alle an ihn gerichteten Fragen an der ausserordentlichen Generalversammlung zu beantworten. Der Verwaltungsrat glaubt indes, dass er durch die Beantwortung dieser Fragen an der ausserordentlichen Generalversammlung in der Lage sein wird, angemessen auf die Bedenken des antragstellenden Aktionärs einzugehen. Zusätzlich hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) eine Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten veranlasst, welche insbesondere folgende Punkte umfasst:

  • die Gründe, die zu den Verlustpositionen und Wertberichtigungen führten;

  • die Vorgänge rund um den Aufbau und die Aufgabe der Geschäftstätigkeit von Dillon Read Capital Management (DRCM);

  • den Prozess der Risikoerfassung und Bewertung bei den Subprime- Instrumenten;

  • den Verbriefungsprozess;

  • die Tätigkeiten der internen Kontrollinstanzen (Risikokontrolle, Group Internal Audit, Verwaltungsrat) im Umfeld der Engagements der UBS AG im Subprime-Markt;

  • die Verantwortlichkeiten für den Subprime-Bereich, dessen Risiken, deren Kontrolle und deren Bewertung auf Stufe Konzern und auf Stufe Geschäftseinheiten (insbesondere bei der UBS Investment Bank und DRCM);

  • die Lehren, welche die UBS AG aus diesem Vorfall zieht;

  • Bekanntmachung von preisrelevanten Informationen.

Es ist folglich nicht nötig, durch ein spezielles Gerichtsverfahren einen Sonderprüfer zu ernennen. Der Verwaltungsrat empfiehlt deshalb, Anträge auf Sonderprüfung abzulehnen.