Erläuterungen
zu einer möglichen Anpassung des Wandlungspreises der 9% Pflichtwandelanleihe (MCN) mit Verfall 2010
Die 9% Pflichtwandelanleihe (MCN) mit Verfall 2010 enthält marktübliche Bestimmungen zur Anpassung des Wandlungspreises, falls zwischen Emission und Verfall verwässernd wirkende Ereignisse eintreten sollten. Eine Kapitalerhöhung wäre ein verwässernd wirkendes Ereignis und würde die folgende Anpassung des Wandlungspreises bewirken:
- Erstens: Wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien unter 95% des Marktpreises liegt, müsste der Wandlungspreis entsprechend dem Wert der Bezugsrechte, die den Aktionären gewährt wurden, angepasst werden. Die Folge: Sowohl der minimale als auch der maximale Wandlungspreis würden reduziert, wodurch den Inhabern der Pflichtwandelanleihe bei Wandlung eine höhere Anzahl Aktien ausgegeben würde.
- Zweitens: Eine Kapitalerhöhung, die einen Erlös von über 5 Milliarden Franken einbringen würde, hätte vor dem 10. Dezember 2008 zu einem Emissionspreis je Aktie unterhalb des minimalen Wandlungspreises von derzeit 51.48 Franken je UBS-Aktie eine weitere Senkung des maximalen Wandlungspreises zur Folge. Unter keinen Umständen wird der gesenkte maximale Wandlungspreis unter den zu diesem Zeitpunkt geltenden minimalen Wandlungspreis sinken. Wenn die neuen Aktien zu einem Angebotspreis von unter ca. CHF 44 ausgegeben werden, würde der Wandlungspreis dem minimalen Wandlungspreis entsprechen und der maximale Wandlungspreis würde hinfällig. Deshalb würde die Wandlung der Pflichtwandelanleihe ungeachtet des zum Zeitpunkt der Wandlung aktuellen Aktienkurses stets zum angepassten minimalen Wandlungspreis erfolgen.
Revidierte Version vom 1. April 2008