Selbständigkeit: Nur 1 von 10 Frauen macht den Schritt
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist herausfordernd und will gut geplant sein. Gerade die Vorsorge ist ein wichtiges Thema für Frauen, die sich beruflich selbständig machen.
Chantal Huber hat sich vor einigen Jahren dazu entschieden, sich mit ihrem Coiffeursalon selbstständig zu machen. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit bleibt sie die Ausnahme. Nur 1 von 10 Frauen in der Schweiz arbeitet selbstständig, wie eine Umfrage des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2017 zeigt. Eine Zahl, die sich auch seit den 1990er-Jahren nicht verändert hat. Wer den Schritt wagt, steht meist vor vielen Fragezeichen – angefangen beim Startkapital und bei der Finanzierung der Gründung bis hin zur Planung der Altersvorsorge.
Planen Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig
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Die Altersvorsorge ist aufgrund des früheren Rentenalters und der höheren Lebenswartung bei Frauen ein besonders zentrales Thema. Der Schritt in die Selbstständigkeit fügt eine weitere Komplexität hinzu, für Männer und Frauen gleichermassen. Zum Beispiel muss die Entscheidung getroffen werden, ob Startkapital aus der 2. oder 3. Säule beigezogen werden soll. Wer dies tut, nimmt im Rentenalter Lücken in Kauf. Auch wenn die Finanzierung auf andere Wege gelingt, entstehen dennoch oftmals Vorsorgelücken. So sind Selbstständige, die keine GmbH oder Aktiengesellschaft gründen, nicht dazu verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschliessen.
Ein Blick auf die Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigt, dass Frauen häufig darauf verzichten. 3 von 10 selbstständig erwerbstätigen Frauen verfügen weder über eine Pensionskasse noch zahlen sie regelmässig in die ungebundene 3. Säule ein. Selbstständigerwerbenden bieten sich verschiedene Optionen, um sich auch für das Alter abzusichern. So können sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder Sparmöglichkeiten über die sogenannte «grosse 3. Säule» nutzen. Selbstständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge dürfen jährlich bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen und vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ist die Altersvorsorge geregelt, können die Vorteile der Selbstständigkeit genossen werden. Das bestätigt das Beispiel von Chantal Huber: «Es ist eine Menge Arbeit, aber man bekommt viel Schönes zurück.»
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