Altersvorsorge für Selbstständigerwerbende

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit übernehmen Sie mehr Verantwortung für Ihre Altersvorsorge. Beiträge an die Alters und Hinterlassenenversicherung AHV/IV müssen Sie weiterhin bezahlen. Der zu entrichtende Prozentsatz richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Das Vorsorgen über die 2. Säule hingegen ist nicht für alle Unternehmer zwingend. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen.

Ausschlaggebend für die Vorsorge in der 2. Säule ist die Unterscheidung zwischen «echten» und «unechten» Selbstständigerwerbenden. Als Inhaber einer Aktiengesellschaft oder GmbH fallen Sie in die Kategorie der «unechten», weil Sie in diesem Fall von Ihrer eigenen Firma angestellt sind. Sie müssen sich deshalb zwingend einer Pensionskasse anschliessen. Dies bedeutet, dass Sie im Maximum 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen können.

Möglichkeiten für echte Selbstständige

Als «echte» Selbstständige gelten die Inhaber einer Einzelfirma, einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Sie sind nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt, können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und sich so gegen das Risiko von Invalidität und Todesfall absichern. Entscheiden Sie sich für den Pensionskassenbeitritt, stehen Ihnen verschiedene Varianten offen. Falls Sie in Ihrem Betrieb Angestellte beschäftigen, können Sie sich bei deren Pensionskasse mitversichern lassen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich einer Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufs- oder Branchenverbandes anzuschliessen. Prüfen Sie in jedem Fall zuerst, wie hoch der Deckungsgrad der betreffenden Kasse ist. Ausserdem ist es möglich, dass Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.

Alternativ zum Pensionskassenbeitritt haben «echte» selbstständig Erwerbstätige die Option, die Sparmöglichkeiten in der sogenannten «grossen Säule 3a» voll auszuschöpfen. Als Selbstständigerwerbender ohne berufliche Vorsorge dürfen Sie jährlich bis zu 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen (2016: maximal 33 840 Franken) und vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Die beste Lösung finden

Ob ein Pensionskassenbeitritt oder das Sparen über die Säule 3a die bessere Wahl ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, unter anderem von Ihrem Einkommen. So lohnt sich ab einem gewissen Jahreseinkommen der Pensionskassenbeitritt wegen der Limite beim Maximalbetrag in der Säule 3a. Die 2. Säule macht die jährlichen, maximalen Sparbeträge vom Einkommen abhängig und erlaubt so gegebenenfalls höhere Beiträge als in der gebundenen Vorsorge. Machen Sie sich auch Gedanken über Ihren Versicherungsbedarf. Beispielsweise profitieren Alleinstehende ohne Nachkommen nicht von den Leistungen für Hinterlassene der Pensionskasse.

Risiken absichern

Die Pensionskasse dient nicht nur der Vorsorge für das Alter. Wird der Versicherte invalid, leistet die Vorsorgeeinrichtung finanzielle Unterstützung in Form einer Invalidenrente. Beim Tod des Versicherungsnehmers unterstützt die Pensionskasse die Hinterbliebenen mit einer Witwen, Witwer- oder Waisenrente. Entscheiden Sie sich gegen einen Pensionskassen beitritt, sollten Sie das Todesfall- und Invaliditätsrisiko anderweitig absichern, beispielsweise mit einer Lebensversicherung.

Interessiert?

Auf ubs.com/vorsorge können Sie unter anderem das Factsheet «Selbstständigkeit» kostenlos herunterladen oder bestellen.