Bargeldloses Zahlen liegt im Trend. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise hat das Zahlen mit Karte oder via Bezahl-App gemäss der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zugenommen. Diese Entwicklung zeigt sich auch im Spendenwesen. Während der Corona-Pandemie verhielten sich die Spenderinnen und Spender digitaler: Laut dem neusten ZEWO-Spendenreport spendeten 18 Prozent der Schweizer Bevölkerung im Jahr 2020 digital. Bei den unter 35-Jährigen war es sogar jede dritte Person.

Warum ist diese Zahl wichtig?

Bargeldlose Zahlungsmittel sind nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken: Das spüren auch die Schweizer Hilfswerke. 2020 erhielten sie mehr als doppelt so viele Spenden über ihre eigene Website als noch vor Corona. Laut der ZEWO-Studie «Digitale Spenden» aus dem Jahr 2021 haben sich die Spenden, die sie via Bezahl-Apps wie TWINT bekamen, gar vervierfacht. Und es wird erwartet, dass die Bedeutung digitaler Spenden in den nächsten fünf Jahren nochmals deutlich zunimmt.

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Digital erfolgen – in Abgrenzung zu regelmässigen Spenden oder zu Mitgliedschaften bei gemeinnützigen Organisationen – vor allem situative Einzelspenden (76%), Spenden bei akuten Katastrophen (35%) oder wenn explizit dazu aufgefordert wird, beispielsweise per E-Mail oder SMS (33%). Frauen und Männer spenden vergleichbar oft digital, wobei 31 Prozent der Frauen eine Kreditkarte und 32 Prozent TWINT nutzen.

85 Prozent der Befragten des ZEWO-Spendenreports geben an, dass ihnen das Spenden im Allgemeinen ein «gutes Gefühl» vermittle, und 84 Prozent schätzen es, mit ihrem Beitrag «etwas bewirken zu können». Wenn auch Sie spenden möchten, noch ein Tipp am Rande: Digitale wie auch alle übrigen Spenden können von den Steuern abgezogen werden. Spenderinnen und Spender erhalten von anerkannten gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen für alle Spendenvarianten eine Spendenbescheinigung. Diese wird in bestimmten Kantonen von Steuerpflichtigen verlangt, um steuermindernde Sachverhalte nachzuweisen. In den meisten Schweizer Kantonen ist der Steuerabzug durch Spenden so geregelt, dass Spenden auf 20 Prozent des Nettoeinkommens beschränkt sind und mindestens CHF 100 betragen müssen. Auskunft hierzu erteilen die kantonalen Steuerämter.

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