Das Wichtigste in Kürze

  • Zum digitalen Nachlass gehören rein virtuelle Daten wie Nutzungs- und Zugangsdaten, E-Mail-Adressen, Social-Media-Konten oder digitale Währungen bzw. Guthaben, aber auch Güter auf physischen Datenträgern, wie Mobiltelefonen oder Festplatten.
  • Behalten Sie den Überblick über Ihre Daten mit Passwort- und Login-Listen in Papierform (sicher aufbewahrt in einem Safe), auf einem Speichermedium oder über einen Passwortmanager.
  • Halten Sie Ihre Wünsche über den Umgang mit Ihrem digitalen Nachlass frühzeitig in einer Verfügung von Todes wegen fest, sodass es Ihren Angehörigen leichter fällt, diese zu berücksichtigen.
  • Das Schweizer Erbrecht beinhaltet keine speziellen Regelungen für den digitalen Nachlass.

Jeder von uns hinterlässt tagtäglich digitale Spuren. Wir surfen im Internet, benutzen Online-Banking, investieren womöglich in digitale Währungen, verschicken E-Mails oder speichern Urlaubsfotos in der Cloud. Doch was passiert eigentlich mit unseren Daten nach unserem Tod? Um Ihr digitales Erbe müssen Sie sich selbst kümmern.

Das Wichtigste vorweg: Für den digitalen Nachlass gibt es im Schweizer Erbrecht keine speziellen Regelungen. Wenn Sie ihn also weder im Testament noch im Erbvertrag regeln, stehen Ihre digitalen Daten nach Ihrem Ableben automatisch Ihren gesetzlichen Erben zu.

Wie beim traditionellen gilt auch beim digitalen Nachlass: Kümmern Sie sich frühzeitig darum. Nur so entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Erbe passiert.

Doch was genau bedeutet digitales Erbe? Und was gilt es bei dessen Nachlass zu bedenken? Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre digitale Erbschaft am besten regeln.



Daten-Dschungel: Verschaffen Sie sich einen Überblick

Kennen Sie das WLAN-Passwort vom Router in Ihrer Ferienwohnung auswendig? Und wissen Sie, welche Online-Abonnements Sie besitzen oder welche Fotos auf Ihrer Cloud liegen? Um Ihren digitalen Nachlass zu regeln, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über Ihren digitalen Fussabdruck verschaffen. Auf folgende Punkte sollten Sie achten.

Zum digitalen Nachlass gehören per Definition alle Daten, Profile, Abonnements und Vermögenswerte, welche eine Person nach dem Tod auf lokalen Endgeräten wie Smartphone oder Computer, aber auch im Internet hinterlässt. Physische Datenträger lassen sich ohne Weiteres vererben. Wichtig ist dabei, dass für die Erben der Zugang auf die Geräte gesichert ist. Zudem sollte für einen allfälligen Willensvollstrecker festgehalten sein, was mit den Daten und den Geräten passieren soll.

Die Daten, welche wir im Internet hinterlassen, benötigen mehr Regelungen, da ihre Übertragung teilweise von den jeweiligen Webseiten-Betreibern abhängig ist. Typische Online-Aktivitäten, bei denen wir Daten hinterlassen, können beispielsweise die folgenden sein:

  • Versenden von E-Mails via eigenes E-Mail-Konto
  • Nutzung von E-Banking
  • Nutzung von Kundenkonten (z.B. von Online-Shops)
  • Handeln mit digitalen Währungen (Kryptowährungen)
  • Abonnieren von Online-Zeitungen, Streaming-Diensten etc.
  • Nutzung von Social-Media-Plattformen (zum Beispiel bei Instagram oder LinkedIn)

Nehmen Sie sich Zeit, alles aufzulisten, was zu Ihren persönlichen Online-Aktivitäten gehört. Notieren Sie dabei nicht nur die Online-Aktivitäten selbst, sondern auch die entsprechenden Login-Daten. Deaktivieren Sie auch gleich Dienste, welche Sie nicht mehr benötigen. Halten Sie die Listen stets aktuell. Ein sogenannter Passwortmanager kann Sie bei der Verwaltung unterstützen. UBS Safe beispielsweise hilft Ihnen, neben Passwörtern auch vertrauliche Dokumente zu verwalten. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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Was passiert mit den Online-Aktivitäten nach dem Tod?

In einem zweiten Schritt sollten Sie sich nun fragen, was mit den aufgelisteten Daten nach Ihrem Ableben passieren soll. Soll Ihr Partner Zugriff auf Ihr E-Mail-Konto erhalten? Bekommt Ihre Enkelin Ihre Kryptowährung? Was soll mit Ihren Bildern und Beiträgen auf den sozialen Netzwerken geschehen?

Daten auf den sozialen Medien: So regeln Sie den virtuellen Nachlass

Social-Media-Profile sind oftmals sehr persönlich. Hat der/die Verstorbene die Angehörigen nicht rechtzeitig über die Zugänge und die individuellen Wünsche informiert, kann es knifflig werden, auf die Daten zuzugreifen. Hierzu einige wichtige Hinweise für die jeweiligen sozialen Netzwerke:

Die Regelungen von Apple, Microsoft und Google

Auch Apple, Microsoft und Google sehen konkrete Regelungen für die Organisation des digitalen Nachlasses vor. Erfahren Sie im Folgenden, was vorzusehen ist, wenn Sie ein entsprechendes Konto besitzen.

Wie auch immer Sie über Ihr Erbe entscheiden, Sie müssen Ihre Wünsche in der vom Gesetz für erbrechtliche Dokumente vorgesehenen Form (handschriftlich oder öffentlich beurkundet) festhalten. Nur so ist Ihr Entscheid rechtsgültig. Ebenfalls sollten Sie frühzeitig eine Vertrauensperson informieren und ihr Zugang zu Ihrer Passwortliste oder Ihrem Passwortmanager verschaffen.

Daten auf den sozialen Medien: So regeln Sie den virtuellen Nachlass

  1. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Ihre Online-Aktivitäten.
  2. Kündigen Sie regelmässig Dienste und Abonnements, welche Sie nicht mehr benötigen.
  3. Notieren Sie Ihre Zugangsdaten und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf. Nutzen Sie dafür beispielsweise einen Passwortmanager.
  4. Entscheiden Sie, was mit Ihrem digitalen Nachlass passieren soll und bestimmen Sie, wer die Vollmacht über Ihre Daten erhält.
  5. Halten Sie Ihren Entscheid handschriftlich bzw. in öffentlich beurkundeter Form als Teil Ihrer erbrechtlichen Verfügung fest.
  6. Evaluieren Sie eine Vertrauensperson, welche Zugang zu Ihrer Passwortliste oder Ihrem Passwortmanager bekommt.
  7. Informieren Sie diese Person frühzeitig.

Was können Hinterbliebene tun?

Sollten verstorbene Familienmitglieder oder Partner den eigenen digitalen Nachlass nicht sauber geregelt haben, können Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener dennoch etwas tun. Verschaffen Sie sich einen Überblick wo immer möglich. Ein guter Startpunkt ist die E-Mail-Adresse beziehungsweise das E-Mail-Konto. Wer hier Zugriff hat, kann für viele Konten ein neues Passwort erstellen und so an Daten kommen oder Online-Dienste kündigen. Auch eine simple Online-Recherche, zum Beispiel über Google, kann den Hinterbliebenen einen Überblick über die Spuren im Internet des oder der Verstorbenen geben. Hier sehen Sie schnell, auf welchen Portalen die Person angemeldet war und um was Sie sich kümmern sollten.

Auch wenn eine Nachlassregelung Unbehagen auslösen kann, sollten Sie dennoch früh genug mit der Planung anfangen. Das gilt für physische Güter und Anlagen genauso wie für digitale Daten.

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