Vorsorge für Berufseinsteiger
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Vermeiden Sie AHV-Lücken

Sparen Sie nicht am falschen Ort und zahlen Sie auch aus dem Ausland den jährlichen Mindestbeitrag in die AHV ein (2019: 482 Franken). Nötigenfalls können Sie entstandene Beitragslücken noch innerhalb von fünf Jahren mit einer Nachzahlung auffüllen. Danach ist aber Schluss und Ihre AHV-Rente wird für jedes verpasste Beitragsjahr um rund 2,3 Prozent gekürzt.

Was sollten Sie hinsichtlich Pensionskasse beachten?

Die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen in die Pensionskasse erlischt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz. Einige Pensionskassen lassen zu, dass temporäre Auslandsaufenthalter bei ihnen versichert bleiben. Sollte Ihnen diese Möglichkeit verwehrt bleiben, können Sie Ihr angespartes Pensionskassenguthaben bei der UBS Freizügigkeitsstiftung weiterführen lassen (ubs.com/fz).

Säule 3a steuerfrei weiterführen

In die Säule 3a kann übrigens nicht einbezahlt werden, wenn Sie kein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz haben. Sie dürfen aber Ihr Säule 3a-Konto während des Auslandsaufenthalts steuerfrei weiterführen.

Haben Sie an alles gedacht?

Lesen Sie hier unsere Check-Liste für Ihren Auslandaufenthalt.

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