Vorsorge
Ich bin dann mal weg
Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt? Das sollten Sie hinsichtlich Ihrer Vorsorge beachten.
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Vorsorge
Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt? Das sollten Sie hinsichtlich Ihrer Vorsorge beachten.
Vermeiden Sie AHV-Lücken
Sparen Sie nicht am falschen Ort und zahlen Sie auch aus dem Ausland den jährlichen Mindestbeitrag in die AHV ein (2019: 482 Franken). Nötigenfalls können Sie entstandene Beitragslücken noch innerhalb von fünf Jahren mit einer Nachzahlung auffüllen. Danach ist aber Schluss und Ihre AHV-Rente wird für jedes verpasste Beitragsjahr um rund 2,3 Prozent gekürzt.
Die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen in die Pensionskasse erlischt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz. Einige Pensionskassen lassen zu, dass temporäre Auslandsaufenthalter bei ihnen versichert bleiben. Sollte Ihnen diese Möglichkeit verwehrt bleiben, können Sie Ihr angespartes Pensionskassenguthaben bei der UBS Freizügigkeitsstiftung weiterführen lassen (ubs.com/fz).
In die Säule 3a kann übrigens nicht einbezahlt werden, wenn Sie kein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz haben. Sie dürfen aber Ihr Säule 3a-Konto während des Auslandsaufenthalts steuerfrei weiterführen.
Lesen Sie hier unsere Check-Liste für Ihren Auslandaufenthalt.
Weil ein persönliches Gespräch viel wert ist
Was können wir für Sie tun? Gerne kümmern wir uns auf direktem Weg um Ihre Anliegen. Nutzen Sie folgende Möglichkeiten, um uns zu kontaktieren: