Informatiker Paul Segesser ist 60 Jahre alt, verdient als Abteilungsleiter 150 000 Franken brutto und ist zahlenaffin. Das letzte Beratungsgespräch bei seiner Hausbank hat ihn nachdenklich gemacht. Die Hypothek auf der mit seiner Lebenspartnerin Lydia Felder geteilten Eigentumswohnung stand kurz vor dem Ablauf. Sie hatten den Besitz im Wert von 1 Million Franken paritätisch erworben und einen Viertel abbezahlt. Seit seinem runden Geburtstag drehten viele Fragen im Kopf von Paul.

Dabei hatten die beiden doch schon so viel geregelt, insbesondere hatten sie einen Erbvertrag für den frei verfügbaren Teil des Vermögens und das lebenslange Wohnrecht zugunsten des Lebenspartners. Lydia ist 59 Jahre alt, arbeitet Teilzeit als Lehrerin und verdient 40 000 Franken brutto. Paul realisiert, dass sie beide nicht nur älter wurden – es beginnt auch bald ein neuer Lebensabschnitt, bei dem nicht mehr jeden Monat ein fester Lohn ausbezahlt wird, sondern das verfügbare Kapital sich aus verschiedenen Quellen zusammensetzt. Eigentlich freuten sie sich auf diese Zeit. Dennoch machte sich Paul um die finanzielle Absicherung von Lydia Sorgen, sollte ihm etwas zustossen.

Ihre Rente aus AHV und Pensionskasse läge nach der Pensionierung jährlich bei 33 000 Franken, seine dagegen wäre über dreimal höher. Paul wusste, dass solch ungleiche Renteneinnahmen gerade im Konkubinat im Fall seines Ablebens zu einer grossen Einkommenseinbusse für Lydia führen würde. Ausserdem war die Tragbarkeit ihrer gemeinsamen Hypothek knapp bemessen. Paul war auch klar, dass ein Teil im frühzeitigen Todesfall eines Partners amortisiert werden müsste. Sollten sie jetzt doch noch heiraten, um Lydia besser abzusichern?

Lücken gezielt schliessen

«Entscheidend für die Planung und Umsetzung einer erfolgreichen Pensionierung ist eine Gesamtlösung, die möglichst viele Eventualitäten berücksichtigt», rät Linda Pavan, Vorsorgeexpertin im UBS Wealth Management Schweiz. Losgelöste Massnahmen könnten unter Umständen nach der Pensionierung grosse Lücken in die Einkommenssituation reissen. Ab Jahreseinkommen im sechsstelligen Bereich könnten Pensionierte oft nur mit etwa zwei Dritteln des bisherigen Einkommens rechnen, je nach Höhe sogar noch deutlich weniger.

«Wichtige Fragen tauchen häufig erst im Gespräch auf», stellt die Beraterin fest. Deshalb und weil es keine allgemeingültigen Rezepte in der komplexen Pensionierungsfrage gäbe, mache der Beizug einer Fachperson Sinn. Die Vorsorgeexpertin, die unabhängig von Anlageprodukten berät, beginnt mit einer einfachen, aber zentralen Frage: Welchen Betrag möchte man, egal wie alt man wird, immer als Einkommen garantiert haben? «Die Schlüsselzahlen für einen Vorsorgeplan sind der aktuelle Verdienst, das Einkommen nach der Pensionierung, das angestrebte Vermögen im Alter von 85 Jahren – als Referenzwert für die durchschnittliche Lebenserwartung – sowie die entscheidende Frage, wie viel Kapital ich konkret im Alter brauche», erklärt Pavan. Tatsächlich steht und fällt jeder Plan mit den Ausgaben.

Rentenniveau ausgleichen

Wie sieht die Gesamtlösung für Paul und Lydia aus? Sie haben mit Hilfe der Expertin auch ohne Trauschein eine gute Lösung gefunden. Der Schlüssel für eine ausgeglichenere Rente war Pauls Kapitalbezug von 650 000 Franken aus seiner Pensionskasse. Dieses Vermögen kann er nun mittels Ergänzung im Erbvertrag an Lydia vermachen. Zudem kann sie bis zur Pensionierung noch steuerbegünstigte Pensionskassen- Einkäufe tätigen und damit ihre Altersrente erhöhen. Mit diesem Schachzug waren darüber hinaus knapp 80 Prozent der Ausgaben über Renten gedeckt. «Auch Pensionierte müssen Steuern zahlen. Wichtig bei allen Entscheiden ist deshalb, immer die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, gerade bei Konkubinatspaaren die Erbschaftssteuern », sagt Vorsorgeexpertin Linda Pavan.

Die Bandbreite der Belastung beim Kapitalbezug liegt in der Regel bei rund 8 bis 12 Prozent, kann aber je nach Kanton und Höhe des Bezugs stark variieren. Neben der Angleichung der Rentenhöhe hat sich das Paar zusätzlich entschieden, ihre gesamten 3a-Guthaben zur Reduktion der Hypothek einzubringen und damit ihre Tragbarkeit zu erhöhen.

«Wichtig für eine gelungene Altersvorsorge ist schlussendlich eine durchdachte Strukturierung des Vermögens, zum Beispiel in Form verschiedener Vermögenstöpfe. Sie werden je nach Bedarf unterschiedlich angelegt und ermöglichen eine erfolgreiche Bewirtschaftung », gibt Pavan einen weiteren wichtigen Hinweis. Paul und Lydia zahlten deshalb in Topf 1 für die ersten fünf Jahre nach der Pensionierung 200 000 Franken Bargeld für die Deckung ihrer laufenden Ausgaben ein. Dieser Topf schliesst einen Notbatzen von 25 000 Franken plus einen geplanten Autokauf mit ein. In Topf 2, der erst ab 70 zur Verfügung stehen und deshalb strategisch angelegt werden sollte, zahlten sie weitere 150 000 Franken ein, diversifiziert angelegt mit tiefer bis mittlerer Risikoneigung. In Topf 3 schliesslich investierte das Paar 250 000 Franken mit höherer Risikoneigung, aber auch erwarteter Rendite, weil das Kapital erst langfristig benötigt wird.

«Ein guter Plan braucht Beratung. Doch man muss sich mit der Lösung wohlfühlen. Der beste Plan taugt allerdings nichts, wenn er nicht umgesetzt wird», ergänzt Pavan abschliessend. Paul und Lydia haben dies vor und freuen sich definitiv auf den neuen Lebensabschnitt.

Je früher, desto besser

Etwa zehn Jahre vor der Pensionierung ist es wichtig:

  • sich eine Übersicht und damit Transparenz über seine Vermögenswerte wie Immobilien, Konten und Wertschriften, Vorsorgegelder der zweiten und dritten Säule, Lebensversicherungen und Anwartschaften zu verschaffen;
  • einerseits einen Überblick über das momentane Budget und über das Budget nach der Pensionierung zu erstellen, andererseits sich nach der erwarteten Höhe des Einkommens aus der ersten und zweiten Säule zu erkundigen. Ergibt sich daraus eine Lücke?

Etwa fünf Jahre vor der Pensionierung ist es sinnvoll:

  • sich zusammen mit dem Partner über den genauen Zeitpunkt der Pensionierung Gedanken zu machen;
  • zu entscheiden, wie viel Pensionskassen-Guthaben in Form von Kapitalbezug gewünscht ist (dieser muss bis zu drei Jahre im Voraus angemeldet werden) und wie viel via Rente;
  • beim Bezug von Vorsorgeguthaben die steuerlichen Konsequenzen und mögliche Staffelungen – bei Ehepaaren gemeinsam – einzuplanen;
  • die Tragbarkeit einer bestehenden Hypothek nach der Pensionierung zu überprüfen.

UBS Vorsorgeplanung

Eine bevorstehende Pensionierung wirft viele finanzielle Fragen auf. Drei Elemente sind in der Planung besonders wichtig:

  1. Schaffen von Transparenz zur finanziellen Vorsorgesituation und Klären der persönlichen Wünsche für die Pensionierung.
  2. Erstellen eines Finanzplans zur Optimierung der Vorsorgegelder, etwa via Pensionskassen-Einkauf, Staffelung sowie Entscheid, ob Rente und/oder Kapital.
  3. Erarbeiten eines individuellen Anlagekonzepts für ausbezahlte Vorsorgegelder.

Entscheidend ist auch das konsequente Umsetzen und regelmässige Überprüfen des Plans. So können Anpassungen auf veränderte Lebenssituationen rechtzeitig vorgenommen werden. Die UBS Vorsorgeplanung unterstützt auf diesem Weg mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz.

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von UBS erstellt.