Es gibt wenige Entscheide im Leben, die unumkehrbar sind. Einer muss vor jeder Pensionierung getroffen werden, nämlich derjenige des Bezugs des Pensionskassenvermögens: Rente oder Kapital, das ist dann die Frage. «Es gibt so viele Faktoren, die den bestmöglichen individuellen Entscheid definieren, sodass in den meisten Fällen eine individuelle Beratung Sinn macht», erklärt Alexandra Zünd. Zu diesen Faktoren zählt die UBS-Vorsorgeexpertin beispielsweise die familiäre Situation. Sind Kinder vorhanden? Gibt es eine Ehegattin oder einen Ehemann? Aber auch das Budget spielt eine entscheidende Rolle: Wie hoch werden die künftigen Fixkosten etwa für Wohnen, Essen, Steuern und Krankenkassen im Ruhestand sein?

Für das Ehepaar Rita (63) und Anton Bauer (65)* zählte lange Zeit vor allem die Gegenwart. Die Eltern von inzwischen zwei erwachsenen Kindern führten in der Familie mit viel Herzblut und entsprechend erfolgreich ein kleines Beratungsbüro. Anlässlich der geplanten Übergabe an Ritas Bruder Herbert vor drei Jahren drängte sich den Eheleuten die Ruhestandsplanung ins Bewusstsein. Rente oder Kapital, lautete auch für sie die Frage.

Die finanzielle Ausgangslage der Bauers war komfortabel. Sie besassen eine Eigentumswohnung im Wert von 700000 Franken, die mit einem Hypothekarkredit von 300000 Franken belastet war. Darüber hinaus hatten Rita und Anton frei verfügbare Vermögenswerte von 700000 Franken. In der Pensionskasse von Anton lagen 650000 Franken sowie 50000 Franken in derjenigen von Rita. 100000 Franken schliesslich hatte das Ehepaar während ihres unternehmerischen Arbeitslebens in mehrere 3a-Konti einbezahlt.

Die richtige Mischung macht den Unterschied

«Eine Rente aus der Pensionskasse muss jedes Jahr zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden, während bei einem Kapitalbezug eine einmalige Auszahlungssteuer zu einem reduzierten Tarif erhoben wird und somit steuerlich attraktiver ist», hält Vorsorgeexpertin Zünd grundsätzlich fest. Zudem sei die Rente nicht inflationsgeschützt, was heisse, dass die Pensionskasse sie nicht an die Teuerung anpassen muss und man sich somit von der Rente immer weniger leisten könne. Tatsächlich kann ein teilweiser Bezug als Kapital dann sinnvoll sein, wenn sich jemand in den ersten Jahren seines Ruhestands etwas mehr leisten möchte, zum Beispiel Reisen oder ein spezielles Hobby. Für eine Rente wiederum spricht, dass sie einfacher im Handling ist, weil eine monatliche Zahlung analog zum früheren Lohn erfolgt. Darüber hinaus fliesst sie ein Leben lang.

Kapital oder Rente: Wofür hat sich das Ehepaar Bauer entschieden? Vorsorgeexpertin Zünd legte den beiden mehrere Varianten vor. Eine Gegenüberstellung zwischen der monatlichen Rente ohne Kapitalbezug und dem geplanten Budget resultierte in einem klaren Einkommensüberschuss, was auch eine höhere Steuerbelastung nach sich ziehen würde. Rita und Anton haben sich letztendlich für die Mischvariante «Rente und Kapital» entschieden. Konkret wollen sie ihre Fixkosten von jährlich 60000 Franken durch die Rentenzahlungen aus AHV und Pensionskasse decken.

Das restliche Kapital strukturierten die Bauers im bewährten Vermögenskonzept. Dabei wurden die Vermögenswerte des Ehepaars in drei Vermögenstöpfe eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen (siehe Grafik). Der erste Topf diente der Deckung der kurzfristigen Einkommenslücke und beinhaltete eine «eiserne Reserve». Im zweiten Topf investierten die Bauers mit einer ausgewogenen Anlagestrategie, um langfristig Zusatzausgaben decken zu können und Ziele zu Lebzeiten zu verwirklichen. Der dritte Topf schliesslich war auf einen langfristigen Anlagehorizont ausgerichtet, legte den Fokus auf Vermögenswachstum und umfasste den Teil, den die Bauers selbst nicht benötigten und vielleicht einmal ihren Kindern weitergeben wollten.

«Grundsätzlich muss sich jeder Kunde mit seiner individuellen Finanzplanung wohlfühlen. Dies fällt sehr oft stärker ins Gewicht als der rein rechnerische Aspekt », sagt Alexandra Zünd. Der gefasste Plan sollte zudem regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst werden. «Finanzplanung bedeutet in meiner Arbeit unter anderem vertrauensvolle Begleitung vor und nach dem Übertritt in den Ruhestand », so die UBS-Vorsorgeexpertin.

Pensionskassen-Reglement nicht vergessen

Ein wichtiger Punkt in der begleiteten Vorbereitung und Umsetzung des Vermögenskonzepts während der letzten drei Jahre bestand für das Ehepaar Bauer zudem darin, die spezifischen Bestimmungen in ihren Pensionskassen-Reglementen zu berücksichtigen. Vorsorgeexpertin Zünd weist darauf hin, dass viele künftige Rentner relevante Bestimmungen wie Anmeldefristen, Auszahlungsbedingungen und gesetzliche Vorgaben für einen Kapitalbezug nicht kennen. Die Anmeldefristen könnten unter Umständen mit maximal drei Jahren sehr lang sein.

Aber die Eheleute Bauer haben auch diese Hürde souverän gemeistert. Sie bewirtschaften ihr Altersvermögen inzwischen mit unternehmerischem Feuer. «Sie setzen den Plan sehr exakt um und können dadurch indirekt ihren Unternehmergeist weiterleben lassen. Zugleich gelingt es ihnen, ihren gut vorbereiteten und wohlverdienten Ruhestand zu geniessen», stellt Vorsorgeexpertin Zünd zufrieden fest.

«Sowohl – als auch»

Wer vor dem Entscheid Rente und/oder Kapital steht, sollte zu Beginn diese Ausgangsfragen prüfen und beantworten:

  • Wie hoch sind die bisherigen Ausgaben und Einnahmen (heutiges Budget)?
  • Wie soll die Lebenszeit nach der Pensionierung konkret gestaltet werden und werden zur Finanzierung mehr oder weniger Mittel nötig sein (zukünftiges Budget)?
  • Wie sehen die Regelungen der Pensionskasse zum Beispiel für die Leistungen im Todesfall oder in anderen wichtigen Details aus (Pensionskassen-Reglement)?
  • Wie gross sind die innere Sicherheit und das grundsätzliche Interesse für Anlagefragen (Eigenverantwortung)?
  • Wie sehen die Fristen für den Bezug von Pensionskassenkapital aus (Vorsorgeplanung)?

UBS Vorsorgeplanung

Eine bevorstehende Pensionierung wirft viele finanzielle Fragen auf. Drei Elemente sind in der Planung besonders wichtig:

  1. Schaffen von Transparenz zur finanziellen Vorsorgesituation und Klären der persönlichen Wünsche für die Pensionierung.
  2. Erstellen eines Finanzplans zur Optimierung der Vorsorgegelder, etwa via Pensionskassen-Einkauf, Staffelung sowie Entscheid, ob Rente und/oder Kapital.
  3. Erarbeiten eines individuellen Anlagekonzepts für ausbezahlte Vorsorgegelder.

Entscheidend ist auch das konsequente Umsetzen und regelmässige Überprüfen des Plans. So können Anpassungen auf veränderte Lebenssituationen rechtzeitig vorgenommen werden. Die UBS Vorsorgeplanung unterstützt auf diesem Weg mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz.

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von UBS erstellt.