Kindergeburtstag! Der Gotte oder dem Götti ist es ganz wichtig, zu betonen, dass die frischen Banknoten komplett faltenfrei sind und noch nie im Umlauf waren. Doch was würde Ihr Kleinkind mit dem Geld machen? Genau: zerknittern, in tausend Stücke reissen oder als Malunterlage benutzen. Sie sollten sich also um die Geldgeschenke Ihres Kindes kümmern. Aber wie genau soll man mit dem Geld umgehen? Und gibt es eine Faustregel zur Höhe des Betrags?

Das Kindesvermögen

Das Kindesvermögen

Geld, welches Kinder geschenkt bekommen, ist Teil des Kindesvermögens. Es gehört dem Kind, wird aber von seinen Eltern verwaltet. Sie sind jetzt also auch Buchhalterin oder Buchhalter – und zahlen das Geld auf das Kinderkonto ein oder stecken es ins Sparkässeli.

Geld erklären

In den ersten Lebensjahren ist Ihr Kind zu jung, um den Sinn von Geld zu verstehen. Sobald Ihr Kind das Thema aber von sich aus anspricht, sollten Sie erklären, dass Sie auf sein geschenktes Geld aufpassen, bis es volljährig ist, dass das Geld auf einem Sparkonto oder im Sparschwein liegt und für welchen Zweck es gedacht ist.

An die Hand nehmen

Lassen Sie Ihr Kind sein Kässeli selber füttern oder bezahlen Sie das Geld gemeinsam auf das Konto ein. Erhält Ihr Kind direkt Geld aufs Konto, zeigen Sie ihm, um welche Banknoten es sich beim geschenkten Betrag handelt. So wird das Geschenk für das Kind realer.

Ausbildung oder Bausteine?

Ausbildung oder Bausteine?

Sprechen Sie mit den Schenkenden über den Zweck ihrer Geschenke. Ist das Geld für später, für die Ausbildung oder eine Reise? Dann ist es auf einem Konto besser aufgehoben. Oder ist es für die nähere Zukunft gedacht, etwa für ein grösseres Spielzeug? Dann kann es im Kässeli bleiben und gemeinsam mit dem Kind kann der Verwendungszweck besprochen werden. Falls das Kind bereits genug alt ist: Bedanken Sie sich gemeinsam, ein selber gebasteltes Kärtchen bereitet immer Freude.

Wie viel soll’s denn sein?

Genau wie für alle andern Geschenke gibt es auch für Geldgeschenke keine Faustregel, wie hoch der Betrag sein soll – dies liegt im Ermessen des Schenkenden. Jedoch gilt: Unabhängig davon, wie gross der Betrag ist, Ihr Kleinkind kann diesen nicht einordnen. Erst wenn Kinder rechnen können, erste Erfahrungen mit Taschengeld gesammelt haben und wissen, was denn die Spielkonsole oder das Auslandsemester genau kosten, können sie den erhaltenen Betrag einordnen.


Die pädagogischen Grundsätze von UBS

Die pädagogischen Grundsätze von UBS

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit der Pädagogin Marianne Heller entstanden, mehrjährige Leiterin eines Programmes zur Finanzerziehung und Schuldenprävention für Kinder und Jugendliche.

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