ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN

Zusätzlich zu den im Verkaufsprospekt dargelegten Anlagebeschränkungen wird der Fonds ausserdem die Beschränkung einhalten, dass mindestens 80% seines Nettoinventarwerts in Aktien angelegt werden, die keine Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen sind und die an einem «geregelten Markt» laut Definition in der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente notiert oder gehandelt werden.