Kürzlich hat der Justizausschuss des US Senats eine Anhörung abgehalten, die sich auf die laufende freiwillige Überprüfung der Aktivitäten der Credit Suisse vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg konzentrierte. Der von den Nationalsozialisten verübte Holocaust ist das dunkelste Kapitel der Menschheitsgeschichte und stellt ein Verbrechen dar, dessen Bedeutung bis heute tiefgreifend nachwirkt. UBS und Credit Suisse haben sich für die Rolle entschuldigt, welche die Banken in diesem Kapitel gespielt haben, Verantwortung für ihr Handeln übernommen und erhebliche Anstrengungen unternommen, ihre Geschichte aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs aufzuarbeiten und öffentlich zu machen.

Die Vereinbarung („Settlement“) von 1999

Im Rahmen der wegweisenden, gerichtlich genehmigten Vereinbarung aus dem Jahr 1999, die zur Beilegung von Sammelklagen von Holocaust Opfern gegen Schweizer Banken geschlossen wurde, zahlten Credit Suisse und UBS insgesamt 1.25 Milliarden US Dollar. Dieser Betrag wurde anschliessend vom Gericht und den vom Gericht beigestellten Sonderbeauftragten an Holocaust Opfer und ihre Erben verteilt.

Die Vereinbarung zielte darauf ab, eine globale Lösung zu erreichen, die über eine rein rechtliche und finanzielle Erledigung hinausging und eine endgültige Befriedigung der Auseinandersetzung bewirken sollte. Die Zahlung der Banken umfasste zwei Komponenten: eine Entschädigung für rechtlich anerkannte Ansprüche sowie einen grösseren Teil, der moralische und unbekannte Ansprüche adressierte – also eine Einigung, mit der die Banken ihr Fehlverhalten kompensierten, unabhängig davon, ob daraus rechtliche Ansprüche abgeleitet werden konnten. Entsprechend ist der Anwendungsbereich der Vereinbarung äusserst breit und schliesst die Freistellung sämtlicher Ansprüche ein – bekannt, unbekannt oder später entdeckt – die in irgendeiner Weise mit dem NS‑Regime (einschliesslich zugehöriger Personen sowie öffentlicher oder privater Institutionen), dem Holocaust, dem Zweiten Weltkrieg sowie dessen Vorgeschichte und Nachwirkungen in Zusammenhang stehen.

Als weiterer Beleg für die Breite der Vereinbarung und ihre Bedeutung über die gerichtliche Beilegung hinaus erachteten massgebliche jüdische Organisationen die Vereinbarung als fair, angemessen und vernünftig und erklärten sich schriftlich bereit, an ihre Bedingungen gebunden zu sein. Während die Vereinbarung Rechtsfrieden schafft und die Kontroverse beendet, hindert sie keine Partei daran, ihre eigene Geschichte freiwillig zu überprüfen.

Freiwillige Überprüfung der Credit Suisse zu ihrem Verhalten in der Zeit des Zweiten Weltkriegs

Auf der Suche nach historischer Wahrheit hat die Credit Suisse ab 2020 – und nach der Übernahme durch UBS fortgeführt – eine umfangreiche, freiwillige Untersuchung zu ihrem Verhalten in der Zeit des Zweiten Weltkriegs durchgeführt. Credit Suisse und UBS haben diese Schritte unternommen, obwohl die Vereinbarung von 1999 abschliessende Wirkung entfaltet und bereits in den 1990er‑ und frühen 2000er‑Jahren weitreichende historische Untersuchungen durch das Independent Committee of Eminent Persons (ICEP) ,1 die Bergier‑Kommission ,2 den US‑Senat und andere erfolgt sind. Diese mehrjährige Arbeit umfasste die Bereitstellung von mehr als 16.5 Millionen Dokumenten (insgesamt 44 Millionen Seiten und vier Terabyte an Daten), den Einsatz von rund 85 Personen sowie Recherchen in 18 öffentlichen Archiven in sieben Ländern. UBS hat diese Bemühungen weiterhin unterstützt – als Bekenntnis zu ihrem unerschütterlichen Engagement für die Wahrheitsfindung. Zu diesem Zweck hat UBS die zuvor von der Credit Suisse engagierte unabhängige Ombudsperson erneut mandatiert, die diese beispiellose freiwillige Überprüfung beaufsichtigt; bislang wurden mehrere Hundert Millionen US‑Dollar bereitgestellt, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Zweck dieser freiwilligen Überprüfung ist es, die historische Überlieferung über diese dunkle Periode der Menschheitsgeschichte verantwortungsvoll zu festigen – in der Hoffnung, dass durch Wissen und Reflexion die Gräueltaten des Nationalsozialismus nie wieder geschehen. Die Bank begrüsst alle neuen Erkenntnisse.

Q & A

1. Was erhofft sich UBS von dieser freiwilligen Überprüfung?
Der Zweck dieser beispiellosen freiwilligen Überprüfung, deren Umfang weit über das ursprünglich Vorgesehene hinausgewachsen ist, besteht darin, die historische Überlieferung über diese dunkle Periode der Menschheitsgeschichte verantwortungsvoll zu festigen – in der Hoffnung, dass durch Wissen und Reflexion die Gräueltaten des Nationalsozialismus nie wieder geschehen.

2. Wann wird die freiwillige Überprüfung des Verhaltens der Credit Suisse während des Zweiten Weltkriegs abgeschlossen sein?
Diese freiwillige Überprüfung wird Ende dieses Jahres abgeschlossen, wenn die Ombudsperson ihren Abschlussbericht vorlegt.

3. Kann diese freiwillige Überprüfung zu weiteren Rechtsansprüchen führen?
Schweizer Banken und Sammelkläger von Holocaust Opfern erreichten 1999 eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung, die von jüdischen Organisationen vereinbart und unterstützt wurde. Diese Vereinbarung hatte den Zweck, die gerichtlichen und öffentlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, seiner Vorgeschichte und seinen Nachwirkungen endgültig zu beenden. Die historische Vereinbarung von 1999 ist bindend, deckt bekannte und unbekannte sowie später entdeckte Tatsachen ab und umfasst NS Vermögenswerte ebenso wie Vermögenswerte von Opfern. Die Vereinbarung hindert jedoch nicht daran, die Geschichte weiter zu verstehen und die Ergebnisse offen zu teilen – genau das hat die Credit Suisse 2020 unternommen.

4. Es scheint neue Erkenntnisse aus der laufenden freiwilligen Überprüfung zu geben. Wie bewertet UBS diese neuen Erkenntnisse?
Aufgrund der zuvor geleisteten umfangreichen Arbeit – unter anderem durch die Bergier Kommission und das ICEP – war bereits vieles über die Rolle der Schweizer Banken während des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit bekannt. UBS begrüsst jedoch alle neuen Erkenntnisse zu NS Konten und unstatthafter Tätigkeit, denn der Zweck dieser beispiellosen freiwilligen Überprüfung ist es, die historische Überlieferung über diese dunkle Periode der Menschheitsgeschichte verantwortungsvoll zu festigen – in der Hoffnung, dass durch Wissen und Reflexion die Gräueltaten des Nationalsozialismus nie wieder geschehen.

5. Einige haben öffentlich argumentiert, die Vereinbarung solle weitere rechtliche Schritte nicht ausschliessen, da sie nur Konten von Holocaust Opfern – nicht jedoch NS Konten – betreffe und nicht alle Fakten zum Zeitpunkt der Vereinbarung bekannt gewesen seien. Stimmt das?
Die historische Vereinbarung von 1999 ist bindend, deckt bekannte und unbekannte Fakten ab und umfasst NS Vermögenswerte ebenso wie Vermögenswerte von Opfern ausdrücklich – eine Tatsache, die bereits zum Zeitpunkt der Verhandlungen über die Vereinbarung erkannt und verstanden wurde.

6. UBS hat kürzlich an einer US Senatsanhörung zur freiwilligen Überprüfung des Verhaltens der Credit Suisse während des Zweiten Weltkriegs teilgenommen. Wie gross ist Ihre Sorge, dass diese Überprüfung zu potenziellen neuen Ansprüchen führen könnte?
Die Anhörung betraf die laufende freiwillige Untersuchung der Credit Suisse zu ihrem Verhalten in der Zeit des Zweiten Weltkriegs, die voraussichtlich mit dem Abschlussbericht der Ombudsperson Ende dieses Jahres beendet wird.

Schweizer Banken schlossen 1999 eine wegweisende, gerichtlich genehmigte Vereinbarung, in deren Rahmen sich Credit Suisse und UBS bereit erklärten, 1.25 Milliarden US Dollar zu zahlen – ein für die damalige Zeit aussergewöhnlich hoher Betrag –, der anschliessend vom Gericht und seinen Beauftragten an Hunderttausende Holocaust Überlebende und Erben von Holocaust Opfern verteilt wurde.

Die Vereinbarung stellt klar, dass sie sowohl bekannte als auch unbekannte Ansprüche sowie solche abdeckt, die «später entstehen oder entdeckt werden». Den Parteien war bewusst, dass zusätzliche Informationen künftig zutage treten könnten. Da der Zweck der Vereinbarung darin bestand, eine «vollständige Beilegung und ein Ende der Auseinandersetzungen» zu erreichen, wurden «unbekannte» Ansprüche ausdrücklich einbezogen, um ein Wiederaufrollen bei neuen Entdeckungen zu vermeiden.

7. UBS ist vorgeworfen worden, Informationen aus der freiwilligen Überprüfung zurückzuhalten. Warum, und um welche Dokumente handelt es sich?
Dies bezieht sich auf einen begrenzten Satz von Akten und Kommunikationen, die dem Anwaltsgeheimnis (Attorney Client Privilege) unterliegen und sich auf die Sammelklagen der 1990er Jahre sowie die Vereinbarung von 1999 beziehen. Die historische freiwillige Überprüfung konzentriert sich auf die Aktivitäten in der Zeit des Zweiten Weltkriegs, nicht auf die Gerichtsverfahren, die zur Vereinbarung von 1999 führten.

Im Interesse der Transparenz prüfen wir dennoch Wege, der Ombudsperson Zugang zu diesen Dokumenten zu ermöglichen. Zugleich müssen wir angemessene Schutzvorkehrungen treffen, insbesondere angesichts jüngster Klagedrohungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von 1999.

Zum Kontext: Die Credit Suisse hat der Ombudsperson rund 16,5 Millionen Dokumente bereitgestellt und weniger als 0.1% aller Dokumente zurückbehalten. Bemerkenswert ist, dass die Credit Suisse keine privilegierten Dokumente aus der Zeit vor den 1990er Jahren oder aus den 1990er Jahren, die nicht mit den Sammelklagen der 1990er Jahre zusammenhängen, zurückbehalten hat.

8. Kann UBS die Namen von Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern offenlegen, oder sind diese nach schweizerischem Recht vertraulich?
UBS muss geltende Gesetze einhalten und kann Kundendaten daher nur im Einklang mit den schweizerischen Vorgaben teilen. UBS hat jedoch kein Interesse daran, NS Verbrecher oder deren Unterstützer zu schützen. Dementsprechend prüfen wir Optionen, um im Abschlussbericht so viele Namen wie rechtlich möglich nennen zu können.

9. Stimmt es, dass UBS das Simon Wiesenthal Center (SWC) verklagt hat?
Nein, das ist nicht korrekt. UBS hat das SWC nicht verklagt. UBS hat Richter Korman, der 1999 die Sammelklage Vereinbarung überwachte, um eine Klarstellung der Vereinbarung von 1999 gebeten – in der Hoffnung, von SWC und anderen angedrohte Gerichtsverfahren abzuwenden.

Das SWC und andere jüdische Organisationen sind – im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung von 1999 – frei, weiterhin nach der Wahrheit im Zusammenhang mit dem dunkelsten Kapitel der Menschheitsgeschichte zu suchen.

Jede Entscheidung, die Richter Korman trifft, wird öffentlich gemacht.

10. Hat UBS Rückstellungen für potenzielle finanzielle Forderungen gebildet?
UBS ist von ihrer Position überzeugt und äussert sich grundsätzlich nicht zu Rückstellungen.
 

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