Stellungnahme von UBS zum Beschluss des Ständerats zur Bankenregulierung

Zurich23. Sept. 2026, 13:45 MESZMedia Releases AmericasMedia Releases APACMedia Releases GlobalMedia Releases SwitzerlandMedia Releases EMEAInvestor Releases

Sollte der heutige Beschluss des Ständerats am Ende des laufenden parlamentarischen Verfahrens bestätigt werden, würde dies zu einer weiteren übermässigen Verschärfung der Schweizer Eigenkapitalanforderungen führen. Diese zählen bereits heute zu den strengsten weltweit.

Zürich, 23. September 2026 – Sollte der heutige Beschluss des Ständerats am Ende des laufenden parlamentarischen Verfahrens bestätigt werden, würde dies zu einer weiteren übermässigen Verschärfung der Schweizer Eigenkapitalanforderungen führen. Diese zählen bereits heute zu den strengsten weltweit.

Dieser politische Entscheid ist kein Kompromiss und adressiert nicht die eigentlichen Ursachen des Zusammenbruchs der Credit Suisse. Er missachtet die gewichtigen Bedenken, die von der überwältigenden Mehrheit der Befragten im Rahmen des demokratischen Vernehmlassungsverfahrens geäussert wurden, einschliesslich aller Wirtschaftsvertreter, der relevanten Arbeitnehmerverbände und der meisten Kantone. Diese lehnten die extremen Regulierungsvorschläge des Bundesrats eindeutig ab, da sie diese als schädlich für die Schweizer Wirtschaft erachten. Der heutige Entscheid missachtet zudem die massgebliche finanzielle Unterstützung der UBS-Aktionärinnen und Aktionäre, die mit der Übernahme dazu beigetragen haben, den Ruf der Schweiz zu schützen.

Während der parlamentarische Prozess weiterläuft, wird sich UBS darauf konzentrieren, ihre langfristigen Interessen zu wahren. UBS wird zudem weiterhin mit Fakten und Analysen zu einer fundierten Entscheidungsfindung beitragen und sich für eine Regulierung einsetzen, die tatsächlich zielgerichtet, verhältnismässig und international abgestimmt ist.

Auswirkungen des Entscheids auf UBS

Im Falle einer Umsetzung würde die vorgeschlagene Unterlegung ausländischer Beteiligungen mit 90% hartem Kernkapital (CET1) erfordern, dass die UBS AG zusätzliches CET1-Kapital in Höhe von rund 16 Mrd. US-Dollar halten müsste. Hinzu kommen weitere rund USD 2 Mrd. an zusätzlichem CET1-Kapital, welche die UBS AG aufgrund der auf Verordnungsstufe vorgesehenen Änderungen halten muss, wie bereits früher in diesem Jahr angekündigt.

Darüber hinaus muss die UBS AG infolge der Übernahme der Credit Suisse gemäss den bestehenden regulatorischen Vorgaben bereits das zuvor kommunizierte zusätzliche CET1-Kapital von rund USD 15 Mrd. halten.

Sollte der Beschluss des Ständerats bestätigt werden, müsste UBS seit der Übernahme der Credit Suisse insgesamt rund USD 33 Mrd. an zusätzlichem CET1-Kapital halten. Parallel dazu erwarten wir, dass die auf Verordnungsstufe angekündigten Änderungen nach ihrer Umsetzung das CET1-Kapital auf konsolidierter Konzernebene um rund USD 4 Mrd. reduzieren. Die aus der Übernahme resultierenden jährlichen Gesamtkosten würden sich auf rund USD 2,5 Mrd. belaufen.

UBS Group AG und UBS AG

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Medienmitteilung enthält Aussagen, die «zukunftsgerichtete Aussagen» darstellen, darunter unter anderem die Prognosen der Geschäftsleitung zur finanziellen Entwicklung von UBS sowie Aussagen zu den erwarteten Auswirkungen von regulatorischen Vorgaben, Transaktionen und strategischen Initiativen auf das Geschäft, die zukünftige Entwicklung und die Ziele von UBS. Diese Aussagen spiegeln die Einschätzungen, Erwartungen und Ziele von UBS wider. Risiken, Ungewissheiten und andere wichtige Faktoren führen möglicherweise dazu, dass die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse erheblich von den Erwartungen abweichen. Weitere Faktoren beeinflussen die Geschäftstätigkeit und die finanzielle Entwicklung von UBS; wir nennen sie in früheren und künftigen Einreichungen und Berichten, einschließlich der Unterlagen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC). Ausführliche Informationen zu diesen Faktoren finden sich in den von UBS bereitgestellten Dokumenten und in den bei der SEC eingereichten Unterlagen, einschließlich des Jahresberichts von UBS auf Formular 20-F für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr. UBS aktualisiert oder ändert ihre zukunftsgerichteten Aussagen nicht, auch nicht bei neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder anderen Gründen.

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