Stellungnahme von UBS zu den Empfehlungen der WAK-S zur Bankenregulierung

Zurich01. Sept. 2026, 13:00 MESZMedia Releases AmericasMedia Releases APACMedia Releases GlobalMedia Releases SwitzerlandMedia Releases EMEA

UBS nimmt die Bestrebungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S), Alternativen zu den extremen Vorschlägen betreffend Bankenregulierung des Bundesrats zu prüfen, zur Kenntnis. Die Kommission hat wichtige Fakten sowie den relevanten Kontext als Grundlage ihrer Empfehlungen berücksichtigt.

Zürich, 1. September 2026 – UBS nimmt die Bestrebungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S), Alternativen zu den extremen Vorschlägen betreffend Bankenregulierung des Bundesrats zu prüfen, zur Kenntnis. Die Kommission hat wichtige Fakten sowie den relevanten Kontext als Grundlage ihrer Empfehlungen berücksichtigt.

UBS unterstützt gezielte Anpassungen der Schweizer Bankenregulierung, die international abgestimmt und verhältnismässig sind, und die Hauptursachen der Credit-Suisse-Krise adressieren. Dazu gehört eine stärkere Anpassung von Additional-Tier-1-Instrumenten (AT1) an die internationale Regulierungspraxis, um ihre Verlustabsorptionsfähigkeit bereits in einem frühen Krisenstadium zu erhöhen.

Jedoch würden die Empfehlungen der WAK-S beträchtliche Zusatzkosten für UBS verursachen. In einem Umfeld, in dem andere bedeutende Finanzplätze ihre regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken vereinfachen und verschlanken, würde dies die Finanzierungskosten für den Schweizer Finanzplatz und die Schweizer Wirtschaft in Verbindung mit einer Vielzahl weiterer regulatorischer Massnahmen weiter erhöhen.

Die von der WAK-S vorgestellten Empfehlungen würden verlangen, dass das Stammhaus von UBS (UBS AG) seine Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Kapital unterlegt: zu 50% mit CET1 und zu bis zu 50% mit AT1 (geltendes Recht: 45% bzw. 17%). Dies würde eine erhebliche Verschärfung der Schweizer Kapitalanforderungen bedeuten, die bereits heute zu den strengsten weltweit gehören.

UBS schätzt 1 , dass die Empfehlungen der WAK-S dazu führen würden, dass die UBS AG zusätzliches Tier-1-Kapital in Höhe von rund 13 Milliarden US-Dollar halten müsste, welche durch AT1-Kapital gedeckt werden könnten. Hinzu kämen weitere rund 2 Milliarden US-Dollar an zusätzlichem CET1-Kapital, die die UBS AG aufgrund der auf Verordnungsstufe vorgesehenen Änderungen halten müsste, welche der Bundesrat bereits früher in diesem Jahr angekündigt hat. Darüber hinaus muss die UBS AG infolge der Übernahme der Credit Suisse gemäss den bestehenden regulatorischen Vorgaben bereits das zuvor kommunizierte zusätzliche CET1-Kapital von rund 15 Milliarden US-Dollar vorhalten.

Insgesamt müsste die UBS AG damit, einschliesslich der gestrigen Empfehlung der WAK-S, seit der Übernahme der Credit Suisse zusätzliches Tier-1-Kapital von rund 30 Milliarden US-Dollar halten. Parallel dazu wird erwartet, dass die auf Verordnungsstufe angekündigten Änderungen nach ihrer Umsetzung das CET1-Kapital auf konsolidierter Konzernebene um rund 4 Milliarden US-Dollar reduzieren.

UBS Group AG und UBS AG

 

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