Zürich, 6. Juni 2025 – UBS unterstützt im Grundsatz die meisten der heute publizierten Regulierungsvorschläge des Bundesrates1, lehnt jedoch die vorgeschlagenen extremen Eigenkapitalanforderungen entschieden ab. Diese Änderungen würden zu Kapitalanforderungen führen, die weder verhältnismässig noch international abgestimmt wären.

Die Anforderungen würden UBS verpflichten, ihre ausländischen Beteiligungen vollständig vom harten Kernkapital (CET1) abzuziehen. Die Vorschläge zielen ebenfalls darauf ab, dass UBS latente Steuerguthaben aus temporären Differenzen und aktivierte Software vollumfänglich vom harten Kernkapital abziehen müsste. Darüber hinaus würden die Vorschläge eine Erhöhung der Bewertungsanpassungen erfordern.

Basierend auf den veröffentlichten Finanzinformationen für das erste Quartal 2025 und einer angestrebten harten Kernkapitalquote von 12,5% bis 13% würde UBS AG zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von geschätzt rund 24 Milliarden US-Dollar benötigen, falls die Empfehlungen so umgesetzt werden, wie sie heute veröffentlicht wurden. Dieser Pro-forma-Wert enthält 23 Milliarden US-Dollar für den Abzug ausländischer Beteiligungen der UBS AG. Dieser Pro-forma-Wert berücksichtig bereits angekündigte Kapitalrückführungen in Höhe von rund 5 Milliarden US-Dollar.

Das zusätzlich benötigte Kapital für die UBS AG von rund 24 Milliarden US-Dollar würde für die UBS Group AG auf konsolidierter Basis zu einer harten Kernkapitalquote von 19% führen. Auf Stufe UBS Group AG würden die vorgeschlagenen Massnahmen die Anrechenbarkeit von latenten Steuerguthaben aus temporären Differenzen, aktivierte Software und Bewertungsanpassungen nicht erlauben und wären somit nicht mit internationalen Standards vereinbar. Dies würde die harte Kernkapitalquote der UBS Group AG auf rund 17% reduzieren, was die Kapitalstärke von UBS nicht angemessen reflektieren würde. Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.ubs.com/presentations.

Zusätzliches Kapital in Höhe von 24 Milliarden US-Dollar würde zu den bereits kommunizierten rund 18 Milliarden US-Dollar hinzukommen, welche UBS als Folge der Credit Suisse-Übernahme bereits halten muss, um die bestehenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Darin enthalten sind rund 9 Milliarden US-Dollar, um die regulatorischen Zugeständnisse, welche der Credit Suisse gewährt wurden, zu kompensieren, und etwa 9 Milliarden US-Dollar, um die progressiven Kapitalanforderungen zu erfüllen, die sich durch den Zusammenschluss und die daraus resultierende Grösse des kombinierten Geschäfts ergeben.

Insgesamt müsste UBS als Folge der Credit Suisse-Übernahme zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von etwa 42 Milliarden US-Dollar halten.

Da die regulatorischen Änderungen voraussichtlich nicht vor 2027 in Kraft treten werden, hält UBS Group AG an ihrem Ziel fest, per Jahresende 2026 eine Rendite auf das harte Kernkapital (RoCET1) auf zugrunde liegender Basis von rund 15% und ein Aufwand-Ertrags-Verhältnis auf zugrunde liegender Basis von weniger als 70% (beide Exit Rate) zu erzielen. UBS wird ihre längerfristigen Renditeziele bekannt geben, sobald mehr Klarheit über den Zeitplan der möglichen Änderungen besteht und die finalen Regeln klarer werden.

UBS bestätigt auch ihre für 2025 angekündigten Kapitalrückführungspläne. Dazu gehören die Erhöhung der ordentlichen Dividende pro Aktie um rund 10% gegenüber dem Vorjahr und weitere Aktienrückkäufe in Höhe von bis zu 2 Milliarden US-Dollar in der zweiten Jahreshälfte (insgesamt 3 Milliarden US-Dollar für das Finanzjahr 2025). Voraussetzung dafür ist, dass UBS ihre angestrebte harte Kernkapitalquote von rund 14% aufrechterhalten kann und ihre Finanzziele erreicht. Dies steht im Einklang mit den von UBS bereits kommunizierten Plänen und ihrem konservativen Ansatz. UBS wird ihre Erwartungen für Kapitalrückführungen für das Geschäftsjahr 2026 mit den Finanzergebnissen für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2025 bekannt geben.

UBS wird sich auch in Zukunft aktiv in die Debatte mit allen relevanten Anspruchsgruppen einbringen und bei der Evaluierung von alternativen, effektiven Lösungen mitwirken. Das Ziel sind regulatorische Vorschläge, bei denen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. UBS wird, sofern möglich, darüber hinaus geeignete Massnahmen prüfen, um mögliche negative Auswirkungen der geplanten Gesetzgebung auf die Aktionärinnen und Aktionäre von UBS zu mindern.

Als grösster globaler Vermögensverwalter und führende Bank in der Schweiz mit wettbewerbsfähigen globalen Investment-Bank- und Asset-Management-Kompetenzen bietet UBS finanzielle Stabilität, Fachwissen, wirtschaftliche Vorteile und internationales Know-how für die Schweiz und ihre Kunden weltweit. UBS hält an ihrem global diversifizierten Geschäftsmodell und ihrer einzigartigen geografischen Aufstellung fest und arbeitet nach wie vor fokussiert am Abschluss der Integration der Credit Suisse, um das bestmögliche Ergebnis für sämtliche Anspruchsgruppen zu erzielen.

UBS analysiert die heute veröffentlichten umfangreichen Informationen und wird zu gegebener Zeit eine weitere Einschätzung bekannt geben.

 

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