Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements von SIX Exchange Regulation

  • Freiwillige Beendigung des Garantievertrags in Höhe von CHF 9 Milliarden und des Public Liquidity Backstop in Höhe von CHF 100 Milliarden mit sofortiger Wirkung
  • Alle am 19. März 2023 notrechtlich basierten ausserordentlichen Liquiditätshilfen sind zurückbezahlt

Zürich, 11. August 2023 –UBS Group AG gibt bekannt, dass sie den Garantievertrag (Loss Protection Agreement, LPA) in Höhe von CHF 9 Milliarden mit der Schweizer Regierung freiwillig auflöst, nachdem das designierte Portfolio von Non-Core-Assets der Credit Suisse umfassend geprüft wurde, einschliesslich schwerer Stressverlustszenarien. Darüber hinaus hat UBS nach Abwägung der Refinanzierungssituation der Gesellschaften der Credit Suisse und der UBS Group ebenfalls entschieden, die Liquiditätsdarlehen (Public Liquidity Backstop, PLB) von bis zu CHF 100 Milliarden mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die vom Bund garantiert wurden, freiwillig zu beenden. Zudem hat die Credit Suisse die Liquiditätshilfen in Notfällen (Emergency Liquidity Assistance Plus, ELA+) vollständig zurückbezahlt. Diese Massnahmen hatten zusammen mit dem Einschreiten von UBS dazu beigetragen, dass die Stabilisierung der Credit Suisse sowie des Finanzsystems in der Schweiz und global sichergestellt werden konnte.

Im Rahmen der Rettung der Credit Suisse durch UBS hat die Schweizer Regierung mit UBS einen Garantievertrag abgeschlossen, der per 12. Juni 2023 mit Abschluss der Transaktion wirksam wurde. Der Vertrag sollte Verluste in Höhe von bis zu CHF 9 Milliarden decken, und wäre erst in Kraft getreten, nachdem UBS erste Verluste in Höhe von CHF 5 Milliarden übernommen hätte. Der Garantievertrag hätte ein designiertes Portfolio von Non-Core-Assets der Credit Suisse abgedeckt. Dies wurde im Rahmen der Transaktion als notwendig erachtet, um UBS vor potenziellen Extremrisiken zu schützen, da die Zeit für eine umfassende Überprüfung der jeweiligen Vermögenswerte am Rettungswochenende nur begrenzt vorhanden war. Da UBS nun sämtliche Vermögenswerte, die seit dem Abschluss der Transaktion im Juni durch das LPA gedeckt sind, überprüft hat, ist sie zum Schluss gekommen, dass der Garantievertrag nicht mehr erforderlich ist. UBS hat darum bekanntgegeben, den Vertrag freiwillig per 11. August 2023 zu kündigen. UBS zahlt dem Bund für die Bereitstellung des Garantievertrags insgesamt CHF 40 Millionen.

Ebenfalls im Rahmen der Rettung der Credit Suisse hat die Schweizer Regierung am 19. März 2023 einen Public Liquidity Backstop in Höhe von bis zu CHF 100 Milliarden aufgesetzt. Dieser erlaubte der SNB, der Credit Suisse ausreichende Liquiditätsunterstützung zu garantieren und war durch eine Ausfallgarantie des Bundes abgesichert. Sämtliche Darlehen im Rahmen des PLB wurden von der Credit Suisse per Ende Mai 2023 vollständig zurückbezahlt. Nach einer umfassenden Prüfung der Refinanzierungssituation hat UBS entschieden, den PLB mit der SNB per 11. August 2023 freiwillig zu kündigen. Bis zum 31. Juli 2023 verbuchte die Credit Suisse eine Bereitstellungs- und Risikoprämie in Höhe von CHF 214 Millionen, einschliesslich ca. CHF 61 Millionen an die SNB und CHF 153 Millionen an die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Credit Suisse hat die ELA+ Darlehen in Höhe von CHF 50 Milliarden an die SNB per 10. August 2023 vollständig zurückbezahlt. Credit Suisse hat eine Risikoprämie in Höhe von CHF 476 Millionen an die SNB bezahlt.

UBS konzentriert sich weiterhin auf die erfolgreiche Umsetzung der Integration der Credit Suisse.

 


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