• Vertrag legt die Bedingungen der Garantie auf Basis der Verordnung des Bundes vom 19. März 2023 fest
  • UBS trägt die ersten potenziellen Verluste in der Höhe von CHF 5 Mrd. aus einem designierten Portfolio von Non-Core-Assets der Credit Suisse; der Bund trägt die nächsten CHF 9 Mrd. an potenziellen realisierten Verlusten
  • Vertrag tritt mit Vollzug der Übernahme in Kraft
  • UBS wird die Non-Core-Assets umsichtig verwalten, um mögliche Verluste zu minimieren und Erträge aus Veräusserungen zu maximieren
  • UBS trägt die anfänglichen und laufenden externen Kosten des Bundes und der FINMA für den Vertrag

Zürich, 9. Juni 2023 – UBS Group AG und die Schweizer Regierung haben einen Garantievertrag (Loss Protection Agreement) unterzeichnet. Dieser tritt mit dem Vollzug der Übernahme der Credit Suisse, voraussichtlich bereits am 12. Juni 2023, in Kraft.

Der Vertrag bleibt so lange gültig, bis sämtliche durch die Garantie abgedeckten Vermögenswerte veräussert worden sind oder UBS von ihrem Recht Gebrauch macht, den Vertrag aufzulösen.

Der Vertrag legt die Bedingungen der Garantie auf Basis der Verordnung des Bundes vom 19. März 2023 fest. Der Bund garantiert potenziell realisierte Verluste in Höhe von CHF 9 Mrd. aus einem designierten Portfolio von Non-Core-Assets der Credit Suisse, nachdem UBS die ersten potenziellen Verluste in Höhe von CHF 5 Mrd. selber trägt. UBS wird diese Vermögenswerte umsichtig verwalten, um Verluste zu minimieren und die Erträge aus deren Veräusserung zu maximieren. Sie wird auch die anfänglichen und laufenden externen Kosten des Bundes und der FINMA für den Vertrag übernehmen.



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