UBS ETF, SICAV – Mitteilung an die Aktionäre – Auflösung von Aktienklassen
Luxembourg04. Nov. 2019, 08:00 MEZETF GermanyETF AustriaETF Liechtenstein
Nach Erachten des Verwaltungsrats liegt die Auflösung der Aktienklassen im Interesse von deren Aktionären. Die Aktienklassen wiesen eine anhaltend geringe Nachfrage auf. Gemäss Artikel 23 der Satzung der Gesellschaft kann der Verwaltungsrat, für den Fall, dass der Wert des Gesamtnettovermögens einer Aktienklasse der Gesellschaft auf einen Wert sinkt bzw. diesen Wert nicht erreicht, den der Verwaltungsrat als das Mindestniveau für die wirtschaftlich effiziente Verwaltung der betreffenden Aktienklasse festgelegt hat, die Zwangsrücknahme der Aktien dieser Aktienklasse beschliessen.