Generalversammlung 2004

  

Kurzprotokoll

Traktandum 5: Kapitalherabsetzung

Traktandum 5.1.: Vernichtung von Aktien aus dem Rückkaufprogramm 2003/2004 und entsprechende Anpassung von Artikel 4 der Statuten

Der Verwaltungsrat beantragt, die im Rahmen des an der Generalversammlung 2003 genehmigten Rückkaufprogramms erworbenen 59'482'000 Aktien definitiv zu vernichten und das Aktienkapital entsprechend um CHF 47'585'600 herabzusetzen. Die Revisionsstelle Ernst & Young bestätigt zuhanden der Generalversammlung, dass gemäss ihrer Beurteilung die Forderungen der Gläubiger auch nach durchgeführter Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind und die Liquidität der Bank gesichert bleibt.

Die Generalversammlung stimmt der Vernichtung der Aktien und der entsprechenden Statutenänderung mit folgenden Stimmenverhältnissen zu:

Abgegebene Stimmen

313'951'581

Absolutes Mehr

156'975'791

Ja-Stimmen

312'372'720

Nein Stimmen

573'756

Enthaltungen

1'005'105

Artikel 4 (Aktienkapital) der Statuten lautet nach diesem Beschluss wie folgt:
1
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 898'851'811.20 (achthundertachtundneuzig Millionen achthunderteinundfünfzigtausend achthundertelf Schweizer Franken und zwanzig Rappen). Es ist eingeteilt in 1'123'564'764 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.80. Das Aktienkapital ist voll liberiert.
Absatz 2 unverändert.
Notar Andreas Rebsamen wird diesen Statutenänderungsbeschluss beurkunden.

Traktandum 5.2.: Durchführung eines Rückkaufprogramms 2004/2005

Der Verwaltungsrat beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Verwaltungsrat wird beauftragt, eigene Aktien im Gesamtwert von maximal 6 Milliarden Franken über eine zweite Handelslinie an der virt-x zurückzukaufen. Diese Aktien sind definitiv zur Vernichtung bestimmt und gelten daher nicht als eigene Aktien im Sinne von Artikel 659 des Obligationenrechts. Die notwendige Statutenänderung (Herabsetzung des Aktienkapitals) wird der ordentlichen Generalversammlung 2005 zur Genehmigung unterbreitet."

„Der Verwaltungsrat wird beauftragt, eigene Aktien im Gesamtwert von maximal 6 Milliarden Franken über eine zweite Handelslinie an der virt-x zurückzukaufen. Diese Aktien sind definitiv zur Vernichtung bestimmt und gelten daher nicht als eigene Aktien im Sinne von Artikel 659 des Obligationenrechts. Die notwendige Statutenänderung (Herabsetzung des Aktienkapitals) wird der ordentlichen Generalversammlung 2005 zur Genehmigung unterbreitet."

Die Generalversammlung stimmt der Durchführung des beantragten Aktienrückkaufprogramms 2004/2005 mit folgenden Stimmenzahlen zu:

Abgegebene Stimmen

310'169'450

Absolutes Mehr

155'084'726

Ja-Stimmen

308'243'510

Nein Stimmen

857'047

Enthaltungen

1'068'893

Schluss der Generalversammlung: 18.55 Uhr

Zürich, 19. April 2004

Für den Verwaltungsrat:

Marcel Ospel
Präsident

Gertrud Erismann-Peyer
Sekretär

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