Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen sind abrufbar unter www.ubs.com/twint.
Für die Nutzung von UBS TWINT gelten die nachstehenden Nutzungsbedingungen der UBS Switzerland AG (nachstehend «UBS»):
- Gegenstand von UBS TWINT: TWINT ist ein von der TWINT AG (nachstehend «Zahlungssystem-Betreiberin») betriebenes Zahlungssystem. UBS TWINT ist eine App, welche bargeldloses Bezahlen mittels mobilem Endgerät wie z.B. Smartphone über das Zahlungssystem TWINT ermöglicht. Nutzer von UBS TWINT (nachstehend «Nutzer») können Zahlungen tätigen (a) an zugelassene Händler zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (inklusive Spenden) (nachstehend «P2M-Zahlungen») oder (b) an andere Personen, welche UBS TWINT oder eine TWINT App eines anderen TWINT-Anbieters verwenden (nachstehend «P2P-Zahlungen»). Nutzer können UBS TWINT auch ohne UBS-Konto oder UBS-Kreditkarten verwenden. UBS TWINT kann dem Nutzer weitere Dienstleistungen von UBS oder Dritter (z.B. Händler) zur Verfügung stellen (z.B. Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, Couponing und Ähnliches; siehe Ziffer 13 Mehrwertleistungen).
- Nutzungsvoraussetzungen und Registrierung: Die Nutzung von UBS TWINT setzt voraus, dass der Nutzer über eine Schweizer Mobilnummer verfügt und sich unter wahrheitsgetreuer Erfassung folgender Nutzerangaben registriert: Name und Vorname des Nutzers gemäss amtlichem Ausweis, auf den Nutzer lautende Schweizer Mobilnummer, Belastungsquelle und Gutschriftskonto. Als Belastungsquelle kann der Nutzer ein Schweizer UBS-Bankkonto erfassen, das (a) auf seinen Namen lautet, oder (b) auf den Namen einer anderen Person lautet (nachstehend «Kontoinhaber»), sofern der Nutzer dafür eine Vollmacht hat und über entsprechende Zugriffsrechte in UBS Digital Banking verfügt. Der Nutzer kann auch eine auf seinen Namen lautende und für UBS TWINT akzeptierte Schweizer Kredit- oder Prepaidkarte als Belastungsquelle erfassen. Sofern der Nutzer als Belastungsquelle eine Kredit- oder Prepaidkarte eines Drittanbieters erfasst, muss der Nutzer zusätzlich (i) sein persönliches Identifikationsdokument (Pass / Identitätskarte / Schweizer Führerausweis oder Aufenthaltsbewilligung) scannen und (ii) seine Adresse und Geburtsdatum eingeben. Als Gutschriftskonto kann der Nutzer ein auf sich lautendes Bank- oder Postkonto bei einer beliebigen Schweizer Bank verwenden. Änderungen der Registrierungsdaten sind in UBS TWINT zu erfassen.
- Sorgfaltspflichten des Nutzers: Für die Nutzung von UBS TWINT muss der Nutzer einen Passcode festlegen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Passcode geheim zu halten, diesen weder zu notieren noch ungesichert elektronisch zu speichern sowie keine leicht ermittelbare Kombination zu verwenden (keine Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen, einfach ermittelbare Zahlenfolgen usw.). Gegebenenfalls kann der Passcode durch einen Fingerabdruck («Touch ID» und «Login mit Fingerabdruck») oder Face ID ersetzt werden (gemäss den separaten zusätzlichen Bestimmungen). Der Nutzer hat sein Endgerät vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, so ist diese unverzüglich zu ändern. Bei Verlust des Endgeräts, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist UBS umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung von UBS TWINT erfolgen kann. Im Schadenfall hat der Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Frei verfügbare Mittel und Limiten: Zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung muss die Belastungsquelle frei verfügbare Mittel (Guthaben und/oder Kreditlimite) mindestens im Umfang des Transaktionsbetrags aufweisen. Es dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen (insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen und keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung beschränken). Der Höchstbetrag pro Zahlung ist limitiert. UBS behält sich vor, die Beträge, welche innerhalb eines bestimmten Zeitraums (bspw. eines Monats) überwiesen oder empfangen werden können, zu begrenzen (siehe Limiten unter ubs.com/twint). Erreichen die Zahlungen des Nutzers den entsprechenden Höchstbetrag, kann er bis zum Ende des Zeitraums keine Zahlungen mehr über UBS TWINT auslösen und/oder empfangen. UBS behält sich das Recht vor, die erwähnten Limiten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die erwähnten Limiten können je nach hinterlegter Belastungsquelle (Kredit-, Prepaidkarte oder UBS-Konto) unterschiedlich hoch ausfallen.
- Zahlungsinstruktion: Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung in UBS TWINT (mittels Streichbewegung «Swipe») oder bis zu einem bestimmten Betrag durch blosse Verwendung des Endgeräts beauftragt und ermächtigt der Nutzer UBS unwiderruflich, den Transaktionsbetrag an den Zahlungsempfänger zu leisten und die vom Nutzer hinterlegte Belastungsquelle zu belasten. Für P2M-Zahlungen im Internet kann zusätzlich die Freigabe mittels Access App erforderlich sein. Zur Nutzung von UBS TWINT wird der Nutzer bei der Zahlungssystem-Betreiberin registriert. Die Gutschrift einer P2P-Zahlung erfolgt einzig anhand der angegebenen Mobilnummer. Der Nutzer kann sich mit UBS TWINT bei zugelassenen Händlern für die Bezahlfunktion "Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart" registrieren. Für diesen Fall gilt UBS als ermächtigt, den Transaktionsbetrag der Belastungsquelle ohne weitere Autorisierung durch den Nutzer im Einzelfall zu belasten und gemäss der separaten Vereinbarung zwischen Händler und Nutzer für die "Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart" an den Händler zu leisten.
- Verarbeitung von Zahlungen durch UBS: UBS ist nicht verpflichtet, Zahlungen auszuführen oder Zahlungseingänge zu verarbeiten, die anwendbares Recht, regulatorische Vorschriften oder Anordnungen von zuständigen Behörden verletzen oder auf andere Weise nicht im Einklang mit internen oder externen Verhaltensregeln von UBS (z.B. Embargo- oder Geldwäscherei-Vorschriften) stehen. UBS haftet nicht für allfällige Verzögerungen, die aufgrund von notwendigen Abklärungen entstanden sind, es sei denn, UBS hat dabei die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Zahlungseingänge werden dem Nutzer bei UBS TWINT avisiert, wobei die Gutschrift auf dem erfassten Gutschriftskonto erst nachträglich und gegebenenfalls mit Verzögerung erfolgt. Falls das Gutschriftskonto nicht bei UBS geführt wird, wird UBS gemäss ihren Annahmeschlusszeiten eine Überweisung veranlassen. UBS hat keinen Einfluss darauf, wann der Transaktionsbetrag dem bei einer Drittbank geführten Gutschriftskonto gutgeschrieben wird.
- Zurückweisung von Zahlungsaufträgen: Sind eine oder mehrere Voraussetzungen für die Ausführung eines Zahlungsauftrags nicht erfüllt (siehe z.B. Ziff. 4 «Frei verfügbare Mittel und Limiten»), ist UBS nicht zur Ausführung des Zahlungsauftrags verpflichtet. Auch eine andere an der Überweisung beteiligte Partei (z.B. die Zahlungssystem-Betreiberin oder das Finanzinstitut / der Finanzintermediär des Zahlungsempfängers) kann den Zahlungsauftrag zurückweisen. Hat UBS die Zahlung bereits ausgeführt, veranlasst UBS bei Wiedereingang des Betrags die Gutschrift beim Nutzer. Allfällige dadurch entstandene Kosten können der Belastungsquelle des Nutzers direkt belastet werden, sofern sie nicht durch UBS infolge einer Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht wurden.
- Rücküberweisung von Zahlungseingängen: UBS weist Zahlungseingänge an das Finanzinstitut bzw. den Finanzintermediär des Zahlungsauftraggebers zurück, wenn Gründe vorliegen, die eine Gutschrift verhindern (z.B. gesetzliche oder regulatorische Vorschriften, behördliche Anordnungen, nicht vorhandenes Gutschriftskonto). Im Zusammenhang mit einer solchen Rücküberweisung darf UBS allen an der Zahlungstransaktion beteiligten Personen (inkl. dem Zahlungsauftraggeber) den Grund für die nicht erfolgte Gutschrift bekannt geben.
- Kontrollpflichten und Meldung bei Unstimmigkeiten: Die elektronischen Belege sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung von UBS TWINT, müssen UBS sofort gemeldet und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des elektronischen Belegs schriftlich an die Adresse von UBS beanstandet werden (Datum Poststempel). Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Nutzer die ihm obliegenden Schadensminderungspflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat.
- Bild-Funktion: Die Bild-Funktion steht grundsätzlich nur für P2P-Zahlungen zur Verfügung. UBS kann die Bild-Funktion, insbesondere bei begründeten Anzeichen für rechts- oder sittenwidrige Nutzung, nach eigenem Ermessen einschränken oder das Nutzerkonto sperren.
- Datenweitergabe: Mit der Registrierung ermächtigt der Nutzer UBS, im Rahmen von TWINT Zahlungstransaktionen Daten des Nutzers oder des Kontoinhabers, vor allem Name und Vorname, Mobil- und Endgerätenummer, Adresse, Geburtsdatum (nachstehend «Registrierungsdaten») und weitere Transaktionsdaten gemäss Zahlungsauftrag (z.B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, Angaben zum Nutzer oder Kontoinhaber, zur Belastungsquelle und zum Gutschriftskonto, Zahlungsbetreff, Bilder, gegebenenfalls Standortdaten etc.; nachstehend «Transaktionsdaten») an die Zahlungssystem-Betreiberin (oder andere Dritte mit Sitz in der Schweiz, welche Aufgaben der Zahlungssystem-Betreiberin wahrnehmen) weiterzuleiten. UBS und die Zahlungssystem-Betreiberin können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. Finanzintermediäre und weitere an der Zahlung Beteiligte (z.B. zugelassene Händler) weiterleiten bzw. unter diesen austauschen, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung der im Rahmen von UBS TWINT angebotenen Dienstleistungen (z.B. Mehrwertleistungen) nötig ist. Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), wird die Identität des Nutzers gegenüber dem Händler nicht bekannt gegeben. Der Nutzer kann zur Vorweisung seines elektronischen Belegs angehalten werden. Der Nutzer ist sich bewusst, dass bei der Ausführung von Zahlungsaufträgen (P2P-Zahlungen) ihn betreffende Daten (z.B.Name des Nutzers oder des Kontoinhabers und Transaktionsbetrag) an den Zahlungsempfänger übermittelt und je nach TWINT App-Einstellung auf dessen Endgerät unverschlüsselt angezeigt (z.B. Push-Benachrichtigungen auf Bildschirm des Zahlungsempfängers). Aufgrund der Nutzung von Apps können Dritte wie z.B. Gerätehersteller des Nutzers (oder auch des Zahlungsempfängers) sowie vom Gerätehersteller beauftragte Dritte an diese Informationen gelangen und gegebenenfalls auch auf eine Bankbeziehung schliessen. Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Bestimmungen zur Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen (siehe Ziffer 13).
- Datennutzung: Zur Nutzung gewisser Funktionen in UBS TWINT muss der Nutzer möglicherweise die Ortungsdienste auf seinem Endgerät freischalten, womit UBS TWINT Zugriff auf die Standortdaten des Nutzers erhält. Der Nutzer ermächtigt UBS und UBS-Konzerngesellschaften, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von UBS TWINT bearbeiteten Daten (z.B. Registrierungs-, und Transaktionsdaten) sowie Daten von Drittquellen zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und daraus Profile zu erstellen. Diese werden von UBS und UBS-Konzerngesellschaften insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit UBS TWINT genutzt und, um dem Nutzer gegebenenfalls individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über UBS-Produkte und -Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen sowie für Marktforschungs-, Marketing- und Risikomanagementzwecke. UBS räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Ermächtigung für die Zustellung von Werbung zu widerrufen. Für den Versand entsprechender Marketing-Kommunikation kann UBS oder die Zahlungssystem-Betreiberin mit Netzbetreibern (z.B. Swisscom) zusammenarbeiten und diesen Mobilnummer des Nutzers zugänglich machen. Die weitergehende Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen richtet sich nach der nachfolgenden Ziffer.
- Mehrwertleistungen: UBS TWINT kann dem Nutzer weitere Dienstleistungen von UBS oder Dritter (z.B. Händler) zur Verfügung stellen (z.B. Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, Couponing und Ähnliches; nachstehend «Mehrwertleistungen»). Die Nutzung von Mehrwertleistungen erfordert eine Aktivierung durch den Nutzer (z.B. Hinterlegung der Kundenkarte) und/oder die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers in UBS TWINT. Mit Nutzung der Mehrwertleistungen ermächtigt der Nutzer UBS und weitere beteiligte Dritte (wie z.B. Zahlungssystem-Betreiberin und Händler), sämtliche Daten im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (z.B. Kundenkartennummern, Transaktionsbeträge, Warenkorbinhalte, Treuepunkte, gegebenenfalls Standortdaten) zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung oder Verbesserung der Mehrwertleistungen erforderlich ist. Die Verwendung der Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Händler (z.B. Kundenkarten-Bedingungen).
- Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen: UBS kann Geschäftsbereiche und Dienstleistungen an Konzerngesellschaften und Drittparteien innerhalb der Schweiz und ins Ausland auslagern. Dies betrifft im Besonderen Zahlungsverkehr, Compliance, Datenbewirtschaftung, IT sowie Back- und Middle-Office-Dienstleistungen, welche im Ganzen oder in Teilen ausgelagert werden können. Im Rahmen der Auslagerung kann es vorkommen, dass Daten an konzerninterne oder externe Dienstleistungserbringer übermittelt werden müssen. Sämtliche Dienstleistungserbringer sind an entsprechende Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden. Falls ein Dienstleistungserbringer im Ausland ansässig ist, übermittelt UBS nur solche Daten, welche keinen Rückschluss auf die Identität des Nutzers zulassen.
- Recht zur Nutzung von UBS TWINT: Für die Nutzung von UBS TWINT gewährt UBS dem Nutzer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Recht, UBS TWINT (gegebenenfalls von einer autorisierten Drittpartei) herunterzuladen, auf einem im Besitz und unter der Kontrolle des Nutzers befindlichen Endgerät zu installieren und zu nutzen. UBS TWINT kann Software enthalten, welche von Dritten lizenziert wurde. Der Nutzer anerkennt und akzeptiert die Rechte von UBS sowie gegebenenfalls von Dritten an UBS TWINT. Weicht die Nutzung von UBS TWINT erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann UBS den Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Nutzers bei Vertragsabschluss.
- Keine Gewähr für Funktionen und Änderungen: UBS übernimmt keine Gewähr für die Funktion und den Betrieb von UBS TWINT. Insbesondere übernimmt UBS keine Gewähr, dass UBS TWINT auf dem Endgerät oder mit dem Netzbetreiber des Nutzers fehlerfrei funktioniert. UBS hat keine Pflicht, UBS TWINT zu aktualisieren, anderweitig zu verbessern, zu erweitern oder zu unterstützen. UBS ist berechtigt, den Leistungsumfang von UBS TWINT jederzeit ohne vorgängige Anzeige zu ändern oder UBS TWINT ganz einzustellen. Zudem nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass die von UBS bereitgestellten Informationen als vorläufig und unverbindlich gelten. UBS behält sich das Recht vor, UBS TWINT jederzeit und ohne Vorankündigung vom Endgerät des Nutzers zu löschen oder löschen zu lassen. UBS steht das Recht zu, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.
- Kosten: Die Nutzung von UBS TWINT ist kostenlos. UBS behält sich vor, für die Nutzung von UBS TWINT später möglicherweise eine Entschädigung/Gebühr einzuführen.
- Händlerkommissionen: Bei der Tätigung von P2M-Transaktionen bezahlen die Händler eine Gebühr für die Inanspruchnahme des TWINT-Zahlungssystems (sog. Händlerkommission) an Unternehmen, welche die Händler für die Akzeptanz von TWINT angeworben und entsprechende Verträge mit den Händlern abgeschlossen haben (sog. Acquirer wie z.B. SIX Payment Services AG oder TWINT Acquiring AG). Ein Teil dieser Gebühren wird an UBS weitergeleitet.
- Risiken und Benachrichtigungen: Die Nutzung von UBS TWINT ist mit Risiken verbunden, z.B.: (1) Systemunterbrüche und andere Übermittlungsstörungen, die Verzögerungen, Fehlleitungen oder Löschungen von Daten verursachen können; (2) Missbrauch mit Schädigungsfolge durch das Abfangen von Daten durch Dritte; (3) Abfrage der Daten bei Verlust des Endgeräts; (4) Veränderungen bzw. Verfälschungen von Daten (z.B. Vortäuschen falscher Daten). Im Rahmen der Nutzung von UBS TWINT kann UBS dem Nutzer elektronische Mitteilungen senden (z.B. per SMS an die registrierte Mobilnummer oder als Push-Benachrichtigung), um über gewisse Ereignisse wie z.B. Gutschriftsanzeigen zu informieren. Zudem werden dem Nutzer oder Zahlungsempfänger über UBS TWINT unverschlüsselte Push-Benachrichtigungen gesendet, wobei ein «Application Device Identifier» vom Endgerät des Nutzers ermittelt und über Google bzw. Apple versendet wird. Die Nutzung von TWINT Apps durch den Nutzer oder einen Zahlungsempfänger sowie der Versand von Benachrichtigungen können dazu führen, dass Dritte (z.B. Gerätehersteller, Anbieter von App-Vertriebsplattformen, Netzbetreiber) auf eine Bankbeziehung mit UBS schliessen oder an Kundendaten (insbesondere gewisse Transaktionsdaten) gelangen können.
- Haftung: Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleitungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in das Endgerät verursachten Schäden übernimmt UBS keine Haftung, es sei denn, UBS habe die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Damit entfällt auch jede Haftung für Schäden infolge Störung oder Unterbrüchen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten) von Systemen von UBS. UBS schliesst zudem jede Gewährleistung oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Endgerät angezeigten Informationen aus.
- Vertriebsplattformen und App-to-App Switch-Funktion: Zugelassene Händler können den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über eigene Apps anbieten, welche mit einer sog. App-to-App Switch-Funktion ausgestattet sind und P2M-Zahlungen unterstützen. UBS weist darauf hin, dass UBS TWINT als auch Apps von Händlern, welche TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren, nur über vertrauensvolle Vertriebsplattformen (wie z.B. App Store (iOS) oder Google Play Store (Android)) angeboten werden. UBS schliesst jegliche Haftung aus für Schäden, welche im Zusammenhang stehen mit Apps von Dritten oder Anwendungssoftware, die von anderen Vertriebsplattformen stammt.
Version Oktober 2021