Änderungen bei der Quellenbesteuerung ab 2021

Welche Auswirkung hat die Änderung auf die 3a Einzahlung?

Anträge zur Korrektur der Quellensteuer wegen zusätzlicher Abzüge (z.B. Einkäufe in die 2. Säule, Beiträge in Säule 3a oder Schuldzinsen) können ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr eingereicht werden. Der Quellensteuerkorrekturantrag kann letztmalig für das Steuerjahr 2020 eingereicht werden. Ob sich eine Einzahlung in die Säule 3a ab dem Jahr 2021 lohnt, sollten Sie daher mit Ihrem steuerlichen Berater prüfen.