Im Todesfall des Vorsorgenehmers werden die Freizügigkeitsgelder an die gesetzlich Begünstigten weitergegeben.
Die Auszahlung erfolgt gemäss Reglement der UBS Freizügigkeitsstiftung. Sollte der Vorsorgenehmer vorgängig eine individuelle Begünstigtenordnung bei der UBS Freizügigkeitsstiftung hinterlegt haben, wird diese entsprechend berücksichtigt.
Nebst dem Auszahlungsformular werden zum Bezug infolge Todesfall zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
- Kopie des Ausweises über den registrierten Familienstand des verstorbenen Vorsorgenehmers und/oder Erbschein
- Todesfallformular
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.