Wie und wann kann ich mein Guthaben des Freizügigkeitskontos beziehen oder auszahlen lassen?
Der Bezug von Freizügigkeitsguthaben unterliegt gesetzlichen Richtlinien. Für Details klicken Sie auf den gewünschten Auszahlungsgrund.
Allgemeine Bezugsmöglichkeiten
Unabhängig des Auszahlungsgrundes sind in jedem Fall folgende Unterlagen beizulegen:
Personenstandsausweis (Zivilstandnachweis nicht älter als drei Monate / Ehenachweis bzw. Partnerschaftsausweis)
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Unterschrift des Vorsorgenehmers
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Unterschrift des Ehepartners / eingetragenen Partners
Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
Senden Sie diese und allfällige weitere Unterlagen an:
Freizügigkeitsstiftung der UBS AG
Postfach
CH-8098 Zürich
Der Vorsorgenehmer kann frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters den Antrag auf Auszahlung des Vorsorgeguthabens stellen.
Frauen: Ab Alter 59 bis spätestens Alter 69
Männer: Ab Alter 60 bis spätestens Alter 70
Wenn Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben infolge Pensionierung auszahlen lassen möchten, senden Sie das vollständig ausgefüllte Auszahlungsformular unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Bei endgültigem Verlassen der Schweiz (weder Erwerbstätigkeit noch Wohnort in der Schweiz) kann ein Antrag auf Auszahlung gestellt werden. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land kann grundsätzlich nur der überobligatorische Teil des Vorsorgeguthabens ausbezahlt werden. Untersteht der Vorsorgenehmer in diesem Land nicht dem Versicherungsobligatorium kann der obligatorische Teil auch bezogen werden. Eine Bestätigung dazu wird durch den Sicherheitsfonds BVG (erhältlich unter www.verbindungsstelle.ch oder Telefon +41 31 380 79 71) ausgestellt.
Bei Wegzug in ein nicht EU/EFTA Land (Drittstaaten) kann immer das gesamte Vorsorgeguthaben bezogen werden.
Nebst dem Auszahlungsformular wird zum Bezug infolge Verlassen der Schweiz zusätzlich eine der folgenden Bescheinigungen benötigt:
Abmeldebescheinigung der Schweizer Einwohnerkontrolle mit Zielland (Abmeldedatum nicht älter als ein Jahr)
Wohnsitzbescheinigung im Ausland (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate)
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Bei endgültiger Erwerbsaufgabe in der Schweiz und somit bei Annullation der Grenzgängerbewilligung kann ein Antrag auf Auszahlung gestellt werden. Voraussetzung dazu ist, dass Sie keiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz mehr nachgehen und auch keinen Wohnort in der Schweiz haben.
Nebst dem Auszahlungsformular wird zum Bezug infolge endgültiger Erwerbsaufgabe in der Schweiz folgendes Dokument benötigt:
Annullationsbestätigung der Grenzgängerbewilligung
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit innert Jahresfrist im Haupterwerb kann der Antrag auf Auszahlung des Vorsorgeguthabens gestellt werden. Die Selbstständigkeit muss in der Schweiz erfolgen und gilt für die Gesellschaftsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Nebst dem Auszahlungsformular wird zum Bezug infolge Selbständigkeit zusätzlich folgendes Dokument benötigt:
Aufnahmebestätigung der AHV-Ausgleichskasse
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Wenn Ihr Guthaben bei der letzten Pensionskasse geringer als der Arbeitnehmerjahresbeitrag ist und Sie nicht in einer Pensionskasse versichert sind, kann der Antrag auf Auszahlung des Vorsorgeguthabens gestellt werden.
Nebst dem Auszahlungsformular wird zum Bezug infolge Geringfügigkeit zusätzlich folgendes Dokument benötigt:
letzter Pensionskassenausweis
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Im Todesfall des Vorsorgenehmers werden die Freizügigkeitsgelder an die gesetzlich Begünstigten weitergegeben.
Die Auszahlung erfolgt gemäss Reglement der UBS Freizügigkeitsstiftung. Sollte der Vorsorgenehmer vorgängig eine individuelle Begünstigtenordnung bei der UBS Freizügigkeitsstiftung hinterlegt haben, wird diese entsprechend berücksichtigt.
Nebst dem Auszahlungsformular werden zum Bezug infolge Todesfall zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
Kopie des Ausweises über den registrierten Familienstand des verstorbenen Vorsorgenehmers und/oder Erbschein
Todesfallformular
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung in der Schweiz oder im Ausland kann der Gesamtbetrag oder ein Teil des Freizügigkeitsguthaben für die untenstehenden Fällen verwendet werden. Ein Bezug kann pro Konto alle 5 Jahre bis 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters getätigt werden. Dabei wird eine Gebühr von 300 Franken pro Konto belastet. Gemäss Gesetz sind keine Finanzierungen von Ferienhäuser und Zweitwohnungen mittels Freizügigkeitsguthaben möglich.
In jedem Fall sind dabei folgende Unterlagen beizulegen:
Personenstandsausweis (Zivilstandnachweis nicht älter als drei Monate / Ehenachweis bzw. Partnerschaftsausweis)
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Unterschrift des Vorsorgenehmers
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Unterschrift des Ehepartners / eingetragenen Partners
Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden
Senden Sie diese und allfällige weitere Unterlagen unterzeichnet an:
Freizügigkeitsstiftung der UBS AG
Postfach
CH-8098 Zürich
Das Freizügigkeitsguthaben kann für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden.
Nebst dem Auszahlungsformular werden zum Bezug infolge Erwerb Wohneigentum zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
öffentlich beurkundeter Kaufvertrag oder Entwurf des Kaufvertrages (nicht älter als 3 Monate)
Bestätigung Mittelverwendung vom Hypothekargläubiger oder Notar (vgl. Auszahlungsformular)
Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (vgl. Auszahlungsformular)
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Ist das gewünschte Wohneigentum in Erstellung oder noch in Planung kann das Freizügigkeitsguthaben zur Finanzierung verwendet werden.
Nebst dem Auszahlungsformular werden zum Bezug infolge Erstellung Wohneigentum zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) bzw. öffentlich beurkundeter Kaufvertrag Bauland (nicht älter als 3 Monate) und Baukreditvertrag oder Entwurf Kaufvertrag des Baulands und Werkvertrag / Architektenvertrag
Bestätigung Mittelverwendung vom Hypothekargläubiger oder Notar (vgl. Auszahlungsformular )
Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (vgl. Auszahlungsformular )
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Die Finanzierung der Beteiligungsanteile an Wohnbaugenossenschaft kann mittels Freizügigkeitsguthaben erfolgen.
Nebst dem Auszahlungsformular werden zum Bezug infolge Beteiligung an Wohnbaugenossenschaft / Aktien einer Mieter-Aktiengesellschaft zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Bestätigung der Wohnbaugenossenschaft über die zu zeichnenden Anteile (Anzahl und Betrag)
Mietvertrag
QR-Rechnung der Wohnbaugenossenschaft / Mieter-Aktiengesellschaft (Auszahlung auf Privatkonto nicht möglich)
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
Mit Renovationen wird der Unterhalt des Wohneigentumes unterstützt und führt zur Wertvermehrung der Liegenschaft. Dies kann mit Freizügigkeitsguthaben finanziert werden.
Weitere Informationen zu den Bedingungen für einen Renovationsvorbezug finden Sie im Merkblatt "Bezug für Renovationen".
Nebst dem Auszahlungsformular werden zum Bezug infolge von Renovation zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Aufstellung über die Investitionen und detaillierte unterzeichnete
Auftragsbestätigungen / Rechnungen (nicht älter als 1 Jahr)
Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (vgl. Auszahlungsformular )
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.
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