Immobilienfonds
Für jede Strategie die richtige Anlagelösung
UBS Immobilienfonds sind das solide Fundament für Ihre Anlagestrategie. Sie haben die Wahl zwischen Anlagegruppen der UBS Anlagestiftungen sowie verschiedenen kotierten und nicht kotierten Fonds.
Unsere Lösungen für Sie
Anlagegruppen der UBS Anlagestiftungen
- 1973 lanciert
- Wohnbauten und kommerzielle Bauten in der ganzen Schweiz
- 2009 lanciert
- Kommerzielle Bauten in der ganzen Schweiz
- 1995 lanciert
- Wohnbauten und kommerzielle Bauten in der ganzen Schweiz
- 2011 lanciert
- 21 Zielfonds mit über 1900 Core-Immobilien weltweit
Kotierte Immobilienfonds
- 1950 lanciert
- Wohnbauten wie auch in kommerziell genutzte Liegenschaften in der ganzen Schweiz. Grösster Schweizer Immobilienfonds
- 1962 lanciert
- Überwiegend Schweizer Geschäftsliegenschaften
- 1956 lanciert
- Überwiegend Wohnbauten in der deutschen Schweiz
- 1943 lanciert
- Überwiegend Wohnbauten, ausschliesslich in der Westschweiz
- 2006 lanciert
- Überwiegend Wohnbauten in der deutschen Schweiz
- 2012 lanciert
- Liegenschaften in urbanen Gebieten der Schweiz
Rechtliche Einschränkungen
Nur in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie patronale Wohlfahrtsfonds dürfen gemäss BVG in Anlagegruppen der UBS Anlagestiftung für die Personalvorsorge investieren.
Die Anlagegruppen der UBS Investment Foundation 2 stehen ausschliesslich in der Schweiz domizilierten Personalvorsorgeeinrichtungen offen, die gemäss Artikel 48 BVG und Artikel 61 BVG im Register für berufliche Vorsorge eingetragen sind. Nur unter dieser Bedingung sind die Dividenden US-amerikanischer Aktien gemäss Verständigungsvereinbarung von 2004 von der Quellensteuer befreit.
Die Anlagegruppen der UBS Investment Foundation 3 stehen ausschliesslich in der Schweiz domizilierten Personalvorsorgeeinrichtungen offen, die gemäss Artikel 48 BVG und Artikel 61 BVG im Register für berufliche Vorsorge eingetragen sind. Nur unter dieser Bedingung sind die Dividenden US-amerikanischer Aktien gemäss Verständigungsvereinbarung von 2004 von der Quellensteuer befreit.
Institutionelle Anleger
Um fortzufahren müssen Sie bestätigen, dass Sie ein qualifizierter bzw. institutioneller Anleger mit Sitz in der Schweiz sind.