Was, wenn Papa oder Mama zuhause bleibt?

«Schatz, ich brauche Zeit für unser Baby!», sagt manche frischgebackene Mama zum frischgebackenen Papa, wobei sich der Dialog auch umgekehrt abspielen kann. Tatsächlich zeigen Studien, dass die Beziehung zwischen Eltern und Kind in den ersten drei Lebensjahren wesentlich zum späteren Erfolg und Glück des jungen Erdenbürgers beiträgt.

Bei vielen Paaren entscheidet sich darum einer der Partner, die Erwerbstätigkeit zugunsten des Kindes zu reduzieren – oder ganz aufzugeben. Das ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft des Kindes, hat aber auch Auswirkungen auf die Vorsorge. Was sollten Mama und Papa wissen, wenn sie plötzlich zu Hause bleiben?

Pensionskasse: Leistungen schmälern sich

Wer sein Arbeitspensum reduziert, vermindert zugleich die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Denn der versicherte Lohn ist geringer. Sollte der betroffene Elternteil also wider Erwarten invalid werden, müsste er sich mit geringeren Invaliditätsrenten aus der Pensionskasse abfinden. Ähnlich sinkt auch das Altersguthaben.

Dieses Problem spitzt sich zu, wenn Mama oder Papa die Erwerbstätigkeit ganz an den Nagel hängen. Ihnen bleiben dann später respektive im Invaliditätsfall lediglich die Leistungen aus der ersten Säule AHV/IV – sowie ein allfälliges Freizügigkeitskapital aus der Pensionskasse, das sie zuvor angespart haben. Dieses können sie aber grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Pensionierung beziehen.

Wenn Eltern ihr Arbeitspensum lediglich reduzieren, könnten Pensionskasseneinkäufe infrage kommen, um Vorsorgelücken zu schliessen. Sie lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dennoch sollten Einkäufe nicht nur aus steuerlichen Überlegungen abgewickelt werden. Vielmehr gilt es, die Familiensituation und die finanzielle Lage der Kasse gründlich zu prüfen.

Säule 3a: Lücken schliessen – Steuern sparen

Auf jeden Fall interessant ist die freiwillige gebundene Vorsorge, die Säule 3a. Einzahlungen in die Säule 3a (UBS Fiscakonto) sind ebenfalls vollumfänglich steuerlich abziehbar. Personen mit Pensionskasse dürfen für 2018 maximal 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Es sind aber auch kleinere Beträge möglich. Für Familien, die langfristig mehr aus ihrem Ersparten machen wollen, kann sich auch Fondssparen in der Säule 3a eignen. Mit den UBS Vitainvest Fonds erschliessen sich langfristig höhere Renditechancen. Im Gegenzug ist man stärkeren Wertschwankungen unterworfen.

Vorsorgen und fürs Eigenheim sparen

Die Gelder der Säule 3a dürfen grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen werden. Es sind allerdings Ausnahmen möglich: Bezieht jemand beispielsweise eine ganze Invaliditätsrente, kann er sich seine Säule 3a auszahlen lassen. Zudem darf man die angesparten Gelder für den Kauf von Wohneigentum verwenden − ein Traum vieler junger Familien.

Sparen: Jedes Prozent zählt

Vorsorgen bedeutet letztlich immer: Sparen. Und egal, welche Vorsorgeform man bevorzugt, es gilt stets ein Prinzip: Je früher Sie beginnen, regelmässig etwas auf die Seite zu legen, desto besser. Jedes Zinsprozent und jedes Jahr zählt. Wer jeden Monat 250 Franken spart, erhält bei einem Jahreszins von 2 Prozent nach 20 Jahren ein Kapital von fast 74'000 Franken. Bei einem Zins von 3 Prozent wären es fast 82'000 Franken. Der schwerwiegendste Vorsorgefehler ist, die Vorsorge auf die lange Bank zu schieben.

Vorsorgerechner

Berechnen Sie das Guthaben für Ihre Altersvorsorge oder wie viel Steuern Sie sparen können.