Regulatorische Änderungen in der Schweiz, die 2023 in Kraft treten

Die Änderungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG), die am 1. Januar 2023 in Kraft treten, erfordern eine regelmässige Überprüfung aller Kundenbeziehungen.

Was bedeutet das?

Alle Kundenbeziehungen unterliegen nun regelmässigen KYC-Überprüfungen. Dies umfasst auch Kundendokumente und Kundenbasisdaten, die - wenn nötig - aktualisiert werden müssen.

Welche Auswirkungen hat dies auf Sie als FIM?

UBS wird im Rahmen der regelmässigen KYC-Überprüfungen eine Übersicht aller wichtigen Basisdaten (Basic Data Review oder «BDR») an Kundinnen und Kunden versenden. Die Verteilung der BDR erfolgt gemäss den Versandinstruktionen der Kundinnen und Kunden.

Wenn Sie Empfänger von originaler Kundenkorrespondenz sind, leiten Sie bitte die Information an Ihre Kundinnen und Kunden zur Überprüfung weiter, damit UBS die BDR-Bestätigung rechtzeitig erhält.

Wenn während einer regelmässigen Kundenüberprüfungen veraltete/fehlende VSB-Dokumente identifiziert werden, müssen diese durch die aktuellen Fassungen ersetzt werden. Es kann sein, dass Ihr Kundenberater Sie wegen diesem Thema kontaktiert, welches strengen regulatorischen Fristen unterliegt.

Besten Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, erbringt UBS keine Rechts- oder Steuerberatung und diese Publikation stellt keine solche Beratung dar. UBS empfiehlt allen Personen dringend, geeignete unabhängige Rechts-, Steuer- und sonstige professionelle Beratung zu den in diesem Dokument erwähnten Produkten und Dienstleistungen einzuholen.
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