Erbschaften: So vermeiden Sie Streit
Wer bekommt den Schmuck? Wer die Wertschriften? Das Ferienhaus? Sprechen Sie offen über die Planung Ihres Erbes.

Leider nicht nur im Film, auch häufig im realen Leben findet man folgende Situation vor: Das Vermögen der verstorbenen Eltern wird vererbt und der Streit zwischen den hinterbliebenen Kindern lässt nicht lange auf sich warten. Wer bekommt den Schmuck? Wer das Ferienhaus? Was im Film Fiktion ist, kann leider schnell zur Realität werden – nämlich dann, wenn man sich nicht rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt. Folgende drei Kernelemente gilt es bei der Thematik speziell zu berücksichtigen:

  • Was bedeutet Fairness bei der Aufteilung des Erbes?
  • Wann ist es sinnvoll, eine Drittperson zu involvieren?
  • Warum ist ein Testament sinnvoll?

Auf diese Punkte gehen wir in den folgenden Abschnitten ein.

Fairness bei der Aufteilung bedeutet für jeden etwas anderes

Mit fortgeschrittenem Alter macht man sich vermehrt Gedanken darüber, was mit seinem Vermögen geschehen soll, wenn man einmal nicht mehr ist. Am Anfang dieses Prozesses steht bei vielen der Wunsch, den Erben eine möglichst einfache und transparente Situation zu hinterlassen sowie alle gerecht zu behandeln.

Doch die Umsetzung stellt sich häufig als schwieriger heraus als gedacht. Denn Fairness bei der Aufteilung bedeutet aus Sicht der Eltern oft etwas anderes als aus Sicht der Erben.

Die grösste Herausforderung in der Nachlassplanung liegt darin, ein gemeinsames Verständnis für die Wünsche aller Beteiligten zu entwickeln. Für die ältere Generation kann die materiell gerechte Aufteilung ihres Vermögens wichtig sein, während für jüngere Generationen emotionale Werte wie beispielsweise das Ferienhaus, mit dem viele schöne Erinnerungen verknüpft sind, eine grosse Rolle spielen. Familien, die offen über die Thematik sowie die persönlichen Bedürfnisse reden, können Unstimmigkeiten in der Nachlassregelung besser vorbeugen und Lösungen finden, die für alle Beteiligten stimmig sind.

Klärende Gespräche moderiert durch eine Drittperson können helfen

Stehen dennoch Vorwürfe und Uneinigkeiten im Raum oder handelt es sich um komplexere Aufteilungen, empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit einer unbeteiligten Drittperson, an dem die ganze Familie teilnimmt. So kann die nächste Generation bei der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses aller Wünsche und Bedürfnisse einbezogen und eher eine sachliche Diskussion geführt werden.

Besonderes Augenmerk sollte auf die gerechte Verteilung der unterschiedlichen Vermögenswerte gelegt werden. Müssen beispielsweise Einfamilienhaus und Ferienwohnung auf drei Erben verteilt werden, kann es schnell zu Unstimmigkeiten und Missgunst, aber auch zu Herausforderungen bei der finanziellen Abwicklung kommen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel «Faire Immobilienaufteilung? So geht’s». Dasselbe gilt auch für andere Vermögenswerte wie Schmuck oder Kunst.

Vergessen Sie zudem nicht das Vermögen, das Sie selbst bis ans Lebensende benötigen. Reichen Ihre Einkünfte aus Renten und Renditen beispielsweise aus? Wie viel Vermögen benötigen Sie in den verbleibenden Jahren noch? Ziehen Sie als externen Berater deshalb jemand bei, der sich im Bereich Finanzen sehr gut auskennt. Eine Finanzplanung kann Ihnen helfen, diese Fragen zu beantworten, und schafft eine gute Basis für das Gespräch mit der Familie. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel «Vermögensplanung: Haben Sie einen Plan?».

Sorgen Sie mit einem klaren, schriftlichen Testament oder einem Erbvertrag vor

Wer welche Vermögenswerte erhält, regeln Sie in einem Testament oder einem Erbvertrag. Der wesentliche Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament besteht darin, dass sich der Erblasser und die anderen Vertragspartner beim Erbvertrag gegenseitig binden. Ein Testament hingegen ist eine einseitige, formbedürftige und widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen.

Ein Erbvertrag eignet sich beispielsweise für Paare, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen möchten und deren Kinder bereit sind, auf ihre Pflichtteilsansprüche beim Versterben des ersten Elternteils zu verzichten. Auch ein häufiger Fall ist die Regelung der Unternehmensnachfolge.

Beachten Sie beim Erbvertrag, dass

  • Sie eine Urkundsperson wie eine Notarin oder einen Notar für die Beurkundung beiziehen müssen;
  • alle Parteien volljährig sein müssen;
  • nachträgliche Änderungen oder die Aufhebung des Vertrags nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten möglich sind.

Weitere Informationen zum Erbvertrag erhalten Sie auch in unserem Artikel «Erbvertrag: Wann ist ein Vertrag sinnvoll?».

Mit einem Testament kann frei entschieden werden, wie das Vermögen den Begünstigten weitergegeben wird, solange die Pflichtteile der pflichtteilsberechtigten Erben nicht verletzt sind. So lässt sich beispielsweise festhalten, dass das geschenkte Grundstück nicht zum Verkehrswert, sondern zu einem tieferen Wert angerechnet wird oder die in der Vergangenheit angefallenen Ausbildungskosten der Kinder ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Zudem können Sie Personen ausserhalb Ihrer Familie begünstigen, wobei jedoch die Pflichtteile Ihrer Angehörigen nicht verletzt werden dürfen. Wenn Sie keine pflichtteilsgeschützten Erben haben, so können Sie Ihr ganzes Vermögen einer Person oder einer Institution vermachen.

Einige Punkte sollten zwingend beim Aufsetzen eines Testaments beachtet werden. Das Testament sollte

  • handschriftlich verfasst werden;
  • mit Tag, Monat und Jahr datiert sein;
  • eigenhändig mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein.

Auch allfällige Erbvorbezüge können im Testament geregelt werden. Sie haben sogar die Möglichkeit, den Wert des Erbvorbezugs zu präzisieren.
Weitere Informationen zum Testament erhalten Sie auch in unserem Artikel «Vermögensweitergabe: Planen Sie frühzeitig»..

Fairness-Check: Wann besteht besonderer Handlungsbedarf für eine faire Aufteilung des Vermögens?

  • Wenn sich die Familiensituation durch Tod oder Scheidung ändert.
  • Wenn eine komplexe Familiensituation besteht, zum Beispiel durch Patchwork, Konkubinat oder eingetragene Partnerschaft (gleichgeschlechtlich).
  • Wenn Erbvorbezüge oder deren Wertberechnungen gemacht wurden beziehungsweise werden sollen.
  • Wenn grundsätzlich unklare oder über mehrere Parteien hinweg verteilte Besitzverhältnisse an Vermögenswerten bestehen.
  • Wenn für erbende Parteien Unkenntnisse über das Vorhandensein einzelner Vermögenswerte sichtbar werden.
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