Vorteile der 3a-Nachzahlung
Lücken schliessen
Seit 2025 fehlende 3a-Beiträge können rückwirkend nachgezahlt werden.
Steuern sparen
Nachträgliche Einzahlungen sind wie reguläre 3a-Beiträge vom steuerbaren Einkommen absetzbar.
Planbar und flexibel
Es können mehrere Lücken pro Jahr geschlossen werden, solange der Gesamtbetrag den kleinen 3a-Maximalbetrag nicht überschreitet.
Bin ich für eine 3a-Nachzahlung berechtigt?

Voraussetzungen für eine 3a-Nachzahlung
Einen rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a können Sie tätigen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben ab dem Jahr 2025 eine Lücke in Ihrer Säule 3a und die zu schliessende Lücke ist nicht älter als 10 Jahre.
- Sie haben sowohl zur Zeit des Einkaufs als auch im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Einkommen.
- Sie haben im aktuellen Steuerjahr bereits den Maximalbetrag eingezahlt oder planen diesen noch einzuzahlen.
- Sollten Sie eine Lücke für ein Beitragsjahr nicht komplett in einem Jahr schliessen können, so können Sie dies in den Folgejahren nicht mehr nachholen.
- Der Gesamtbetrag Ihrer nachträglichen 3a-Einkünfte übersteigt nicht den kleinen 3a-Maximalbetrag (2025: 7258 Franken).
- Für Personen ab Alter 60: Sie haben noch keine Altersleistungen aus der 3. Säule bezogen.
3a-Nachzahlung in drei Schritten beantragen
- 1
Prüfen Sie die Voraussetzungen
Bevor Sie einen Antrag für einen Einkauf in die Säule 3a tätigen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
- 2
Füllen Sie die Selbstdeklaration aus
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Fisca Vorsorgestifung der UBS AG.
- 3
3a-Einkaufsbetrag überweisen
Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen bei erfolgreicher Prüfung eine Bestätigung mit den Zahlungsangaben zu.*


