Vorteile der 3a-Nachzahlung

  • Lücken schliessen

    Seit 2025 fehlende 3a-Beiträge können rückwirkend nachgezahlt werden.

  • Steuern sparen

    Nachträgliche Einzahlungen sind wie reguläre 3a-Beiträge vom steuerbaren Einkommen absetzbar.

  • Planbar und flexibel

    Es können mehrere Lücken pro Jahr geschlossen werden, solange der Gesamtbetrag den kleinen 3a-Maximalbetrag nicht überschreitet.

Bin ich für eine 3a-Nachzahlung berechtigt?

Voraussetzungen für eine 3a-Nachzahlung

Einen rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a können Sie tätigen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben ab dem Jahr 2025 eine Lücke in Ihrer Säule 3a und die zu schliessende Lücke ist nicht älter als 10 Jahre.
  • Sie haben sowohl zur Zeit des Einkaufs als auch im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Einkommen.
  • Sie haben im aktuellen Steuerjahr bereits den Maximalbetrag eingezahlt oder planen diesen noch einzuzahlen.
  • Sollten Sie eine Lücke für ein Beitragsjahr nicht komplett in einem Jahr schliessen können, so können Sie dies in den Folgejahren nicht mehr nachholen.
  • Der Gesamtbetrag Ihrer nachträglichen 3a-Einkünfte übersteigt nicht den kleinen 3a-Maximalbetrag (2025: 7258 Franken).
  • Für Personen ab Alter 60: Sie haben noch keine Altersleistungen aus der 3. Säule bezogen.

FAQ