Kontoauszug Freizügigkeitskonto

Wann erhalte ich den Kontoauszug für mein Freizügigkeitskonto und was gibt es zu beachten?

Der jährliche Versand des Kontoauszuges Ihres Freizügigkeitskontos findet jeweils Ende Januar des darauffolgenden Jahres statt. Der Kontoauszug gilt nicht als Steuerbescheinigung. Eine Steuerbescheinigung muss für das Freizügigkeitskonto nicht erstellt werden, da das jeweilige Guthaben weder beim Einkommen noch im Vermögen steuerwirksam ist.