Nein, rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a sind nicht möglich.
Einzahlungen auf ein 3a Vorsorgekonto müssen gemäss Vorschriften der Aufsichtsbehörden im jeweiligen Jahr einbezahlt und spätestens am letzten Bankarbeitstag auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Eine Ausnahme ist leider nicht möglich.
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