Wir haben alles geregelt, oder?

Ruedi und Gertrud Islisberg (Namen geändert) sahen einander fragend an. Ruedi ergriff als Erster wieder das Wort: «Ja, ich glaube, wir haben da einmal etwas unterschrieben. Gertrud hilf mir weiter, was war das jetzt gleich …?» Die Eheleute mittleren Alters befanden sich in einem Beratungsgespräch mit ihrem Rechtsanwalt und Nachfolgeberater der Hausbank – und erschraken leicht. Denn das Gespräch hatte dem Paar bewusst gemacht, dass die Aktualität ihrer Dokumente, mit denen sie die Nachfolgelösung für ihr Vermögen eigentlich doch schon geregelt hatten, komplett überholt war.

Dokumente regelmässig auf Aktualität überprüfen

Was war passiert? Herr und Frau Islisberg hatten vor 20 Jahren geheiratet und fünf Jahre später vor einem Notar einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. Er besagte unter anderem, dass die gesamte Errungenschaft, also das während der bisherigen Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, dem überlebenden Gatten zugewiesen und dieser im Umfang der verfügbaren Quote als Erbe eingesetzt wird. Auch wäre dem überlebenden Gatten am restlichen Nachlass in Form von Liegenschaften gegenüber den Kindern die lebenslängliche Nutzniessung garantiert worden. Im Zweitsterbensfall wären die gemeinsamen Kinder beziehungsweise deren Nachkommen als Erben zum Zug gekommen.

Das Problem ist, die Islisbergs hatten bisher keine Kinder und haben unterdessen ein Alter erreicht, wo es höchst unwahrscheinlich scheint, dass noch Nachkommen geboren oder adoptiert werden. Es wurde also mit der bisherigen Nachfolgelösung eine Situation geregelt, die zwar den Wünschen und Plänen der Eheleute entsprochen hat, die dann aber nie eingetreten ist. «Dieses Beispiel zeigt, dass eine Nachfolgeplanung alle paar Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden sollte», folgert UBS-Nachfolgeberater Reto Furter. Der Fall sei schlussendlich mittels neuem Erbvertrag mit einer gemeinnützigen Organisation als Endbegünstigter relativ einfach lösbar gewesen. Die Geschichte demonstriert zudem schön, dass die Qualität der erstellten Erbverträge je nach Verfasser und Notar doch sehr variieren könne. Tatsächlich hätte eine vollständige Nachfolgelösung auch die Möglichkeit beinhalten sollen, dass keine Kinder geboren werden könnten.

Patchwork-Familien besonders gefordert

«Die häufigsten Fehler und Problemfelder beim Aufsetzen von Nachfolgelösungen sind mangelndes Vorausdenken, das Nichtbewusstsein, dass einmal unterschriebene Dokumente bei Nichtänderung unbefristet gelten, unklare Formulierungen sowie das Nichtberücksichtigen oder die Unkenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dazu zählen Erb- und Pflichtteilsrechte, Bewertungsregeln sowie Ausgleichungsvorschriften », berichtet Furter weiter.

Neben klaren Formulierungen in einem Testament ist auch seine Auffindbarkeit im Fall des Ablebens des Erblassers von grosser Bedeutung. Um das zu garantieren, wird ein Testament häufig bei der Bank hinterlegt oder bei einer anderen Vertrauensperson, die als Willensvollstrecker eingesetzt wurde. Das Deponieren bei der offiziellen kantonalen Hinterlegungsstelle ist eine weitere Möglichkeit. Eine sinnvolle Alternative zum einseitigen Testament ist in vielen Fällen ein Erbvertrag. Denn damit wird die Nachfolge unter Mitwirkung aller Beteiligter geregelt und im Todesfall kommen keine Überraschungen mehr auf die Erben zu.

Neben Testament und Erbvertrag ist das klassische Instrument der Nachfolgeplanung der Ehevertrag. Wichtig zu wissen ist, dass eine Änderung oder Auflösung des Vertrags grundsätzlich nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien geschehen kann. Einzig nach einer Scheidung fallen Begünstigungen eines bisherigen Gatten von Gesetzes wegen dahin.

«Das Thema der Nachfolgeplanung ist insbesondere auch für Patchwork-Familien relevant, deren Zahl in den letzten Jahren stark zugenommen hat», so UBS-Nachfolgeberater Reto Furter. Eine klare Nachfolgeregelung sei für sie besonders wichtig, aber auch anspruchsvoll. «Wenn ein Patchwork-Paar verhindern will, dass die Nachfolgelösung einer Stahlkugel in einem Flipperkasten gleich unkontrolliert durch den gesamten Familienstamm schiesst und unter Umständen Zufallstreffer bei Erbbegünstigung oder -verteilung produziert, sollte es sich frühzeitig und mit kompetenten Beratern darum kümmern», rät Furter. Dasselbe gelte für Konkubinatspaare, insbesondere wenn sie Nachkommen und/oder gemeinsames Wohneigentum hätten.

Tatsächlich ist das Konkubinat keine gesetzlich geregelte Rechtsform. Das heisst, ein solches Paar hat einen Regelungsbedarf von 100 Prozent. Klassische Problemfelder rund um das Konkubinat sind die Pflichtteile von Nachkommen und Eltern, die teilweise hohen Erbschaftssteuern sowie die häufig unbekannten Konsequenzen von immer wieder anzutreffenden Wohn- und Nutzungsrechten.

Gültigkeits-Checkliste

Nachfolgelösungen sind dann zu überprüfen, wenn sich beispielsweise die folgenden Grundparameter verändert haben:

  • die Lebenssituation durch Heirat, Konkubinat, Scheidung, Geburten oder Todesfälle;
  • die Vermögenssituation durch berufliche Veränderungen, Erbschaften oder Erbvorbezüge, Schenkungen oder Lotteriegewinne sowie Grundstückserwerb;
  • die Begründung oder Beendigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit; Gründung, Kauf oder Verkauf einer Gesellschaft;
  • die Vorschriften durch neue Gesetze- und/oder Verordnungen;
  • der Wohnort im In- oder Ausland oder die Wohnsituation;
  • die Nachfolge in der Erbfolge, beispielsweise wenn eine Ehe kinderlos bleibt oder vorgesehene Erben versterben oder in der Familie Konflikte auftreten.

UBS Family Banking

Beim sensitiven Thema «Erben und Vererben» stehen bei UBS Family Banking zwei zentrale Aspekte im Vordergrund.

Faire Aufteilung des Familienvermögens

  • Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der eigenen Wünsche und Bedürfnisse unter Einbezug der nächsten Generation.
  • Erstellung der Finanzplanung und Übersicht der Vermögenswerte.
  • Erarbeitung und regelmässige Überprüfung der Nachfolgelösung.

Familienwerte über Generationen erhalten

  • Erarbeitung der eigenen Anlagekonzeption.
  • Diskussion und Auswahl einer passenden Anlagestrategie.
  • Einbezug der nächsten Generation in den Anlageprozess.

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von UBS erstellt.