Fragen & Antworten
Welche Unterlagen gehören zu einem Gesuch?
Wann kann ich ein Gesuch einreichen?
Wo reiche ich das Gesuch ein?
Wer entscheidet wann über mein Gesuch?
Die Gesuche werden in einem dreistufigen Verfahren geprüft. Die Geschäftsstelle prüft, ob diese den allgemeinen Richtlinien sowie den Kriterien der Förderbereiche entsprechen. Diejenigen Gesuche, die diese Anforderungen erfüllen, werden im Vorfeld der Stiftungsratssitzungen in einer Fachkommission geprüft und im positiven Fall dem Stiftungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend an einer seiner zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen im Frühjahr oder im Herbst.
Wie werde ich über den Stand des Verfahrens informiert?
Die Geschäftsstelle bestätigt den Erhalt Ihres Gesuchs und informiert Sie über die voraussichtliche Verfahrensdauer. Weitere Auskünfte können wir Ihnen nicht geben. Sofern Ihr Gesuch abschlägig beantwortet werden muss, werden Sie schriftlich informiert und erhalten Ihre Unterlagen zurück. Falls der Stiftungsrat einen Beitrag spricht, werden Sie schriftlich benachrichtigt und über die nächsten Schritte informiert.
Sollten Sie noch offene Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder per Telefon an die Geschäftsstelle der UBS Kulturstiftung wenden.