Pensionierungsrechner
Werden Sie in Zukunft genug Geld für Ihre ordentliche Pensionierung haben?
Berechnungsgrundlagen
Für die Berechnung Ihrer AHV-Rente im ordentlichen Rentenalter nehmen wir Ihr aktuelles Bruttoeinkommen als massgebendes Durchschnittseinkommen. Anhand der «Skala 44» (AHV) berechnen wir dann Ihre zukünftige Rente. Weitere Berechnungsfaktoren wie Alter, allfällige Beitragslücken, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Splittings, Aufwertungszuschläge oder allfällige Kompensationszahlungen an Frauen der Übergangsgeneration aufgrund AHV 21 werden nicht berücksichtigt.
Reform AHV 21
Im Rahmen der Reform AHV 21 wird ab Januar 2024 das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. In diesem Rechner gehen wir von einem allgemeinen Rentenalter von 65 Jahren aus. Das kann Ihr Ergebnis entsprechend beeinflussen.
Wenn Sie Ihre erwartete Jahresrente anhand Ihres Pensionskassenausweises hinzugefügt haben, werden wir diese verwenden. Wenn Sie Ihr erwartetes Altersguthaben anhand Ihres Pensionskassenausweises hinzugefügt haben, wandeln wir es in eine Rente um, indem wir es durch 20 teilen (Umwandlungssatz von 5%). Wenn Sie keine Angaben gemacht haben, nehmen wir Ihr aktuelles Bruttoeinkommen abzüglich des Koordinationsabzugs, um das versicherte Einkommen zu definieren. Anschliessend berechnen wir Ihr Alterskapital bis zum ordentlichen Rentenalter unter Berücksichtigung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie der Verzinsung und wandeln es in eine Rente um, indem wir es durch 20 teilen (Umwandlungssatz von 5%).
Vom Freizügigkeitsguthaben ziehen wir einen pauschalen Steuerbetrag ab, um die Steuern, die bei der Auszahlung des Vorsorgekapitals anfallen werden, zu berücksichtigen und teilen danach den Betrag durch 25 (verbleibende Lebenserwartung nach ordentlichem Rentenalter).
Wir nehmen Ihr aktuelles 3a-Guthaben zuzüglich Ihres jährlichen Einzahlungsbetrags bis zum ordentlichen Rentenalter und ziehen davon einen pauschalen Steuerbetrag ab, um die Steuern, die bei der Auszahlung des Vorsorgekapitals anfallen werden, zu berücksichtigen und teilen den Betrag durch 25 (verbleibende Lebenserwartung nach ordentlichem Rentenalter).
Wir teilen den Betrag durch 25 (verbleibende Lebenserwartung nach ordentlichem Rentenalter).