Irrtümliche 3a-Einzahlungen

Wie ist bei irrtümlichen Einzahlungen in die Säule 3a vorzugehen?

Irrtümliche Einzahlungen bis zum maximalen Säule 3a-Betrag können grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden. So sind auch Rückzahlungen aus persönlichen Gründen oder wegen finanziellem Engpass leider nicht möglich.

Rückzahlungen sind nur aus folgenden Gründen möglich:

  • Einzahlungen, die den Maximalbetrag überschreiten
  • Effektive Doppelzahlungen (2x Maximalbetrag)
  • Bankfehler

Diese Rückzahlung können Sie über Ihren Kundenberater oder schriftlich über die Fisca Stiftung in Auftrag geben.

Bitte beachten Sie, dass falls der Betrag in Wertschriften investiert wurde, ein vorgängiger Verkauf der Wertschriften, im Umfang des zu stornierenden Betrages, durch Ihren Kundenberater notwendig ist. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

Für Rückzahlungen, welche nicht das laufende Steuerjahr betreffen, wird die Rückzahlungsaufforderung der Steuerbehörde benötigt.