Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Informationen für Kundinnen und Kunden der UBS Switzerland AG

Kundinnen und Kunden der UBS AG (Investment Bank) finden die Informationen unter folgendem Link: ubs.com/finsaib

Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. Bitte beachten Sie, dass UBS Switzerland AG zur Umsetzung der Verhaltens- und Organisationspflichten aus dem FIDLEG die gesetzlich eingeräumten Übergangsfristen in Anspruch nimmt.

Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zusammengestellt:

Nur für Depotkundinnen und –kunden oder Kundinnen und Kunden, die anderweitig Finanzinstrumente mit UBS Switzerland AG handeln: