Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Informationen für Kundinnen und Kunden der UBS Switzerland AG
Kundinnen und Kunden der UBS AG (Investment Bank) finden die Informationen unter folgendem Link: ubs.com/finsaib
Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. Bitte beachten Sie, dass UBS Switzerland AG zur Umsetzung der Verhaltens- und Organisationspflichten aus dem FIDLEG die gesetzlich eingeräumten Übergangsfristen in Anspruch nimmt.
Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zusammengestellt:
UBS Switzerland AG ist eine hundertprozentige Tochter von UBS Group AG. Sie untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Nur für Depotkundinnen und –kunden oder Kundinnen und Kunden, die anderweitig Finanzinstrumente mit UBS Switzerland AG handeln:
Sie erhalten die Dokumente bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater auf Wunsch auch in gedruckter Form.
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren von UBS und von Drittparteien (z.B. Fondsmanagern) anfallen. Dabei unterscheiden wir zwischen Kosten und Gebühren, die direkt Ihrem Konto belastet werden, sowie Kosten, die zulasten der Rendite eines Finanzinstruments gehen.
Auf Wunsch gibt Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne detaillierte Informationen zu den Kosten und Gebühren Ihrer getätigten Finanzgeschäfte.