«Mein Betrieb ist meine Altersvorsorge.» So sehen das viele Unternehmer. Grosse Freiheiten bei der Gestaltung der Vorsorge ermöglichen es ihnen, den Grossteil ihres Vermögens in die Firma zu stecken. Das Unternehmen als Altersvorsorge zu sehen, könne sich lohnen, wenn dieses hohe Renditen erziele, die sich am Kapitalmarkt nicht erreichen liessen, sagt Marcel Widrig, Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC. In der Schweiz könne es aus steuerlichen Gründen für viele Unternehmer sinnvoll sein, das Geld in der Gesellschaft zu lassen. Schliesslich liessen sich beim Verkauf des Unternehmens so möglicherweise steuerfreie Kapitalgewinne erzielen.
«Oft zu hohe Erwartungen»
Läuft aber nicht alles nach Plan, kann sich diese Strategie auch als tückisch erweisen. Viele Unternehmer gingen davon aus, dass sie ihre Firma vor dem Ruhestand gewinnbringend verkaufen könnten und dann genug Kapital für das Alter zur Verfügung stehe, sagt Erich Meier, Pensionskassenspezialist bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG. Er geht aber davon aus, dass dies der Mehrheit der Unternehmer nicht gelingen dürfte. Deshalb empfehle er Unternehmern, parallel zur Firma eine separate Altersvorsorge aufzubauen. In der Tat kann es risikoreich sein, sich auf das Unternehmen als Altersvorsorge zu verlassen. Gerade Gründer von Personengesellschaften haften schliesslich mit dem persönlichen Vermögen, wenn es zu einem Konkurs kommt, und das Geld in der zweiten und der dritten Säule fällt zumindest nicht in die Konkursmasse.
Laut Markus Helbling, Mitglied der Geschäftsleitung bei BDO Schweiz, haben viele Unternehmer beim Verkauf ihrer Firma zu hohe Erwartungen beim Preis. Er empfiehlt ihnen ebenfalls, neben der Firma separat Vermögen für das Alter aufzubauen. Dies könne beispielsweise geschehen, indem eine Immobilie nicht in der Firma, sondern privat gehalten werde. Zudem bieten die zweite und die dritte Säule des Schweizer Dreisäulensystems – also die berufliche und die private Vorsorge – lukrative Steuersparmöglichkeiten. Helbling rät Unternehmern, bereits zwanzig Jahre vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand mit der Planung der Altersvorsorge zu beginnen. Gerade bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse gelte es, sich Gedanken zu Ein- und Auszahlung der Gelder zu machen. So lassen sich mittels einer Staffelung über mehrere Jahre hinweg meistens mehr Steuern sparen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass nach einem freiwilligen Einkauf drei Jahre vergehen müssen, bis sich die Person wieder Kapital aus der Pensionskasse auszahlen lassen darf – sonst sind die beim Pensionskasseneinkauf gesparten Steuern nachzuzahlen. Helbling nennt als Motto für Pensionskasseneinkäufe folglich «Drei Jahre einkaufen, drei Jahre Pause, drei Jahre beziehen».
Eine gute Planung der Altersvorsorge ist für Unternehmer und Selbständige in jedem Fall sehr wichtig. Dabei gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich bei der Firma um eine Personen- oder um eine Kapitalgesellschaft handelt. Weiter ist wichtig, ob der Unternehmer Angestellte hat oder nicht.
Hat jemand eine Personengesellschaft ohne Angestellte gegründet, kann er oder sie sich bei einer Vorsorgeeinrichtung eines Branchen- oder Berufsverbands versichern. Die Verbände böten die Möglichkeit, sich bei eigens für sie gegründeten Vorsorgeeinrichtungen – zumeist Gemeinschaftsstiftungen – zu versichern, heisst es in einem Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV. Unterschiedliche Gruppen freiberuflich tätiger Personen wie etwa Rechtsanwälte, Ärzte oder Musiker und zahlreiche Gewerbe-Berufe verfügten über brancheneigene Pensionskassen. Einige Einrichtungen böten neben den Mindestleistungen der obligatorischen Versicherung für Arbeitnehmer auch eine überobligatorische Vorsorge an, also Vorsorgepläne mit weiter gehenden Leistungen. In der Branche ist zu hören, bei solchen Vorsorgeeinrichtungen gebe es erhebliche qualitative Unterschiede, was vor dem Beitritt eine genaue Prüfung nötig macht. Selbständigerwerbende, die sich nicht einer solchen Vorsorgeeinrichtung anschliessen können, sind berechtigt, sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern zu lassen.
Hat der Gründer der Personengesellschaft obligatorisch zu versichernde Angestellte, so ist er verpflichtet, eine Lösung für deren berufliche Vorsorge zu organisieren, wie Meier sagt. In diesem Fall könne er sich anschliessend bei derselben Vorsorgeeinrichtung versichern lassen wie seine Mitarbeitenden. Entscheidet sich der Unternehmer gegen den Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung, kann er auch mittels einer sogenannten «grossen Säule 3a» Kapital für das Alter bilden. Dabei ist es möglich, maximal 20% des Erwerbseinkommens bzw. höchstens 33 840 Fr. steuerbegünstigt in die Säule 3a einzuzahlen (Stand: 2017). Ist man einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen, sind es nur 6768 Fr. pro Jahr. Finanzexperten empfehlen die «grosse Säule 3a» nur, wenn das Erwerbseinkommen des Selbständigen maximal 130 000 bis 140 000 Fr. beträgt. Bei höheren Salären bieten sich mit dem Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung deutlich bessere Möglichkeiten, mehr in die Vorsorge einzuzahlen und Steuern zu sparen.
Option Kaderlösung
Wie es in dem Merkblatt heisst, ist in der Säule 3a reines Alterssparen oder auch eine Kombination von Alterssparen und Versicherungsdeckung möglich. Wer sich für das reine Alterssparen entscheidet, keiner Pensionskasse angeschlossen ist und gleichzeitig sich und seine Familie absichern will, sollte zusätzliche Risikoversicherungen abschliessen. Erich Meier von KPMG weist ausserdem darauf hin, dass die meisten Säule-3a-Produkte bei der Pensionierung keine Altersrente vorsehen, sondern einen Kapitalbezug. Wünscht man sich eine Altersrente, so müsste man sich nach der Pensionierung bei einer Versicherung mit dem Kapital aus der Säule 3a einkaufen oder aber von Anfang an eine gebundene Rentenversicherung abschliessen.
Handelt es sich bei dem Unternehmen indessen um eine Kapitalgesellschaft, so ist der Unternehmer rechtlich ein Angestellter seiner eigenen Firma – und dann gelten andere Regelungen. Viele wählen dann für die Altersvorsorge die berufliche Vorsorge und schliessen sich mit ihren Firmen Sammeleinrichtungen an. Viele deckten den obligatorischen Bereich ab und setzten eine Kaderlösung obendrauf, sagt Widrig. Führende Mitarbeiter möchten oft möglichst viel in die Vorsorgeeinrichtung einzahlen, um so das Vorsorgevermögen aufzubessern und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Selbständige müssen AHV bezahlen
Beim Thema Altersvorsorge für Selbständige bzw. Unternehmer ist zu beachten, dass jeder selbständig Erwerbstätige in der Schweiz Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlen muss. Die Beiträge liegen derzeit bei 7,8% für die AHV, 1,4% für die IV und 0,45% für die EO, insgesamt also 9,65% des Jahreseinkommens. Ist dieses niedriger als 56 400 Fr., gelten geringere Beitragssätze.
Zudem muss klar sein, ob die Person überhaupt als selbständig erwerbend gilt. Gemäss einem Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV ist dies der Fall, wenn jemand unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet, in unabhängiger Stellung ist und sein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt. Dazu zählt beispielsweise, dass man nach aussen mit einem Unternehmensnamen auftritt, einen Eintrag im Handelsregister hat und die Mehrwertsteuer abrechnet. Wichtig ist auch, dass die Person für mehrere Auftraggeber tätig ist – die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber gelte im Allgemeinen als unselbständige Erwerbstätigkeit, heisst es im Merkblatt.
Mit freundlicher Genehmigung der Neuen Zürcher Zeitung.