Eine Zukunft nach dem LIBOR

Die Welt der Referenzzinssätze befindet sich im Umbruch. Wir haben für Sie das Wesentliche zusammengefasst.

Einstellung des LIBORs

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Aktivitäten bis zur Einstellung des LIBOR am 31. Dezember 2021. Der Inhalt wurde zuletzt im Jahr 2021 aktualisiert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater oder Vertriebsspezialisten, um Fragen zur LIBOR-Umstellung und deren Auswirkungen auf Ihr Portfolio zu besprechen.

Überblick

Der LIBOR (London Interbank Offered Rate), einer der bedeutendsten und wichtigsten Referenzzinssätze an den globalen Finanzmärkten, wird bald der Vergangenheit angehören. Trotz seiner Wichtigkeit und obwohl Verträge im Wert von Billionen von US-Dollar an ihn geknüpft sind, haben die Nachteile des LIBORs die Aufsichtsbehörden dazu bewogen, sich für eine Ablösung des LIBORs durch alternative Referenzzinssätze (Alternative Reference Rates, ARR) zu entscheiden. Die alternativen Referenzzinssätze werden auch als risikofreie Zinssätze (Risk-Free Rates, RFRs) bezeichnet.

Die Suche nach Alternativen für den LIBOR hat sich als keine einfache Aufgabe erwiesen. Aus diesem Grund engagieren wir uns aktiv und arbeiten gemeinsam mit Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Branchengremien darauf hin, dass die Branche diese Veränderung meistern kann. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der Übergang so reibungslos wie möglich verläuft, im Interesse unserer Kunden und um die Widerstandsfähigkeit der Finanzmärkte sicherzustellen. Wir befürworten den Umstieg auf ARR und wollen unsere Kunden dabei unterstützen, sich gut in einem Umfeld ohne LIBOR zurechtzufinden.


Warum der LIBOR ersetzt wird

Die LIBOR-Referenzzinssätze basieren auf Meldungen von ausgewählten Banken über ihre Kreditkosten. Jedoch hat sich der Markt, auf dem der LIBOR aufbaut, seit der weltweiten Finanzkrise grundlegend verändert. Die fehlende Aktivität des zugrunde liegenden Marktes bedeutet, dass der LIBOR nicht mehr zukunftsfähig ist.

Die britische Finanzmarktaufsicht (FCA) hat eine feste Vereinbarung mit den entsprechenden Banken getroffen, dass sie noch bis Ende 2021 LIBOR-Meldungen einreichen werden. Dies gibt den Marktteilnehmern Zeit, auf alternative Zinssätze umzusteigen, die fest an Transaktionen gekoppelt sind.

2017 begannen die Marktteilnehmer weltweit, den Übergang zu alternativen Ansätzen vorzubereiten. Da nun das Ende des LIBORs bestätigt wurde, herrscht Klarheit darüber, dass es nicht mehr möglich sein wird, sich auf den LIBOR abzustützen.

Was bedeutet dies für unsere Kunden?

Der Übergang vom LIBOR und einigen anderen IBOR dürfte sich auf laufende und künftige Transaktionen auswirken und alle Vertragsarten sowie eine grosse Anzahl von Kunden betreffen. Das gilt sowohl für Hypotheken von Privathaushalten als auch für Unternehmenskredite und den Derivatehandel.

Wir haben die möglichen Konsequenzen aus der Umstellung von IBOR-gekoppelten Geschäften und Produkten geprüft und damit begonnen, unser Produktangebot auszubauen. Deshalb können wir Ihnen bereits jetzt Optionen anbieten, die auf alternativen Referenzzinssätzen beruhen.

Es ist wichtig für Sie zu wissen, welche Ihrer Verträge sich auf den LIBOR beziehen, und zu verstehen, wann eine Transaktion von der Umstellung betroffen ist. Prüfen Sie Mitteilungen über Ihre Positionen, die sich auf den LIBOR beziehen, sorgfältig. Diese enthalten Informationen zu Änderungen und mögliche Optionen zur Auswahl. Eine Möglichkeit ist es, Ihre Verträge so umzustellen, dass sie sich auf alternative Referenzzinssätze beziehen, oder vertragliche Vereinbarungen vorzunehmen, die nach dem Ende des LIBOR greifen.

Fragen? Wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ansprechpartner im Vertrieb.

 Wir befinden uns nun im letzten Kapitel des 2017 gestarteten Prozesses, um die Abstützung auf nicht mehr zukunftsfähige LIBOR-Zinssätze abzuschaffen und das Finanzsystem auf ein robusteres Fundament zu stellen. Angesichts der begrenzten verbleibenden Zeit ist meine Botschaft an die Firmen klar: Handeln Sie jetzt und schliessen Sie den Übergang in Ihrem Unternehmen bis Ende 2021 ab.
Andrew Bailey, Gouverneur Bank of England, März 2021

Häufig gestellte Fragen

Wir wissen, dass es viele Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung des LIBOR gibt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald neue Informationen vorliegen.

Was ist der LIBOR?

  • Der LIBOR (London Interbank Offered Rate) ist ein weit verbreiteter Referenzzinssatz bzw. Benchmark und bildet den Zinssatz ab, den ausgewählte Panel-Banken auf unbesicherte Interbankenkredite zahlen müssen.
  • Funktionsweise: Die ausgewählten Panel-Banken melden täglich Zinssätze an den LIBOR-Administrator, die ICE Benchmark Administration (IBA). Dies geschieht für fünf Währungen (USD, EUR, GBP, CHF und JPY) und sieben Laufzeiten (Overnight eine Woche, einen Monat, zwei Monate, drei Monate, sechs Monate und zwölf Monate). Die IBA ermittelt den LIBOR als Durchschnitt der von den Panel-Banken gemeldeten Zinssätze, zu denen sich diese Geld am Interbankenmarkt ausleihen könnten.
  • In den letzten Jahrzehnten dienten der LIBOR sowie andere Interbank Offered Rates (IBOR) als effiziente und effektive Benchmarksätze und wurden sehr häufig als Referenzzinssätze in Verträgen und bei Sicherungsgeschäften verwendet. Weltweit basieren Nennwerte von Derivaten, Krediten und anderen Bankprodukten im Wert von mehr als 400 Billionen US-Dollar auf IBOR-Sätzen (Quelle: BIS Quarterly Review, März 2019).

Warum wird die Umstellung des LIBOR in Betracht gezogen?

  • Das Tagesvolumen der für die Festsetzung des LIBOR relevanten Interbankentransaktionen ist seit der Finanzkrise 2007/2008 eingebrochen.
  • Obwohl die IBA und die Panel-Banken erhebliche Verbesserungen am LIBOR vorgenommen haben, konnten diese das Fehlen eines aktiven Basismarktes nicht ausgleichen.
  • Die Panel-Banken sind angesichts des geschrumpften Umfangs an zugrundeliegenden Transaktionen immer weniger bereit, weitere Meldungen für die Festsetzung des LIBOR zu machen.
  • Die britische Finanzmarktaufsicht FCA gelangte zu dem Schluss, dass der LIBOR möglicherweise nicht mehr zukunftsfähig sei und gab im Juli 2017 bekannt, dass sie die Panel-Banken ab Ende 2021 nicht mehr zur Meldung von Zinssätzen zur LIBOR-Bestimmung verpflichten werde.

Wann wird die LIBOR-Umstellung greifen?

  • Wie allgemein erwartet, informierte die britische Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority, FCA) am 5. März 2021 darüber, dass die Lieferung der Panel-Banken sowohl für die Laufzeiten der Währungen Pfund Sterling, Euro, Schweizer Franken und japanischer Yen als auch für die Laufzeiten 1-Woche und 2-Monate des US Dollar unmittelbar nach dem 31. Dezember 2021 eingestellt werden. Die FCA kündigte ausserdem an, dass die restlichen LIBOR-Laufzeiten am 30. Juni 2023 enden werden. Aufgrund der Einstellung wurde die von Bloomberg veröffentlichte Rückfallklausel-Spread-Anpassung nun festgelegt.
  • Die Aussage der FCA sorgt für die dringend erforderliche Klarheit und Sicherheit für die gesamte Branche über das Vorgehen in naher Zukunft. Wir arbeiten eng mit Arbeitsgruppen am Markt und offiziellen Branchengremien, zum Beispiel dem Financial Stability Board, zusammen, um einen reibungslosen Übergang vor der Einstellung des LIBORs sicherzustellen.

Wie wird sich die Umstellung auf IBOR-basierte Produkte auswirken?

  • Der Übergang vom LIBOR und von anderen IBOR dürfte Konsequenzen für laufende und künftige Transaktionen haben. Dies gilt insbesondere für Derivate, Anleihen, strukturierte Produkte, verbriefte Produkte, Kredite und Hypotheken, aber auch für andere Produkte und Vertragsarten, die IBOR als Referenzzinssätze haben.
  • Wir erweitern unser Produktangebot ständig, indem wir neue Produkte lancieren, die an die neuen alternativen Referenzzinssätze gebunden sind.

Welche Folgen wird die Umstellung für Ihr Portfolio haben?

  • Wir bewerten die möglichen Konsequenzen der Umstellung von an den IBOR gekoppelten Geschäften und Produkten fortlaufend und behalten die Marktentwicklungen genau im Blick. Die Auswirkungen sind je nach Währung und Produkttyp unterschiedlich. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der LIBOR-Umstellung auf dem Laufenden. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, sich weiter mit dem Thema zu befassen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Produkte abzuwägen.

Wie steht UBS zur LIBOR-Umstellung und inwieweit sind wir involviert?

  • Eine branchenweit anerkannte Lösung in Bezug auf Referenzzinssätze ist der Eckpfeiler eines effizienten Finanzmarktes. Daher unterstützen wir den Übergang des Marktes vom LIBOR und von anderen IBORs und beteiligen uns aktiv an den Branchendiskussionen.
  • Wir leisten einen Beitrag zum Dialog der Branche mit den Regulierungsbehörden, den Zentralbanken und den Branchengremien und wollen so die Kontinuität benchmarkbasierter Produkte und damit auch die Widerstandsfähigkeit des Finanzmarktes sichern.
  • Mithilfe eines divisions- und funktionsübergreifenden Transformationsprogramms werden wir die Folgen der LIBOR-Umstellung unter anderem für Prozesse, Systeme, die Dokumentation und das Produktangebot abschätzen und in Angriff nehmen.

Welche Alternative zum LIBOR gibt es?

  • Wichtige Rechtssysteme, die vom LIBOR betroffen sind (die USA, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Japan und die Eurozone) haben alternative Referenzzinssätze ermittelt, die auch als risikofreie Zinssätze bezeichnet werden. Viele andere Länder ziehen derzeit Alternativen in Betracht. Informationen zu den Alternativen zum LIBOR finden Sie über die Registerkarte „Alternative Zinssätze“.

Was versteht man unter Rückfallklauseln?

  • Rückfallklauseln sind vertragliche Bestimmungen, die den Auslöser einer Umstellung zu einem Ersatzzinssatz festlegen, sowie auch den Ersatzzinssatz an sich und die Spread-Anpassung, womit der Ersatzzinssatz demjenigen Referenzzinssatz angeglichen wird, den er ersetzt.
  • UBS hat grundsätzlich Rückfallklauseln in neue Verträge, die sich auf den LIBOR beziehen, integriert, um einen reibungslosen Übergang zu alternativen Referenzzinssätzen zu ermöglichen. UBS will auch weiterhin sicherstellen, dass die Rückfallklauseln in von UBS ausgestellten Verträgen im Einklang mit den allgemeinen Marktstandards verbleiben.
  • Das IBOR Fallbacks Supplement und IBOR Fallbacks Protocol der ISDA, welche am 23. Oktober 2020 veröffentlicht wurden und am 25. Januar 2021 in Kraft traten, sehen für OTC-Derivate einen wichtigen Mechanismus vor, mit dem Rückfallklauseln in Derivateverträgen umgesetzt werden. Ab dem Inkrafttreten werden alle neuen Derivateverträge, die auf bestimmten IBORs basieren, Rückfallklauseln enthalten. Bestehende Derivateverträge werden dann neue Rückfallklauseln enthalten, wenn sich beide Parteien an das Protokoll halten oder sich bilateral auf Rückfallklauseln einigen.
  • Regulatoren erwarten als primäre Umstellungsstrategie eine aktive Umstellung auf neue ARR-Produkte. Dies kann Neuverhandlungen, Vertragsänderungen, neue Vertragsunterzeichnungen und/oder Umbuchungen sowie auch eine Bewertung der Risiken und Kosten bedeuten.

UBS hält sich an das IBOR Fallbacks Protocol der ISDA. Was bedeutet das?

  • Sofern sich beide bilaterale Parteien in Bezug auf ausserbörslich gehandelte Derivate («OTC-Derivaten») an das IBOR Fallbacks Protocol der ISDA halten, werden für entsprechende Geschäfte beim Rückfall Ersatzzinssätze garantiert.
  • Der Rückfall im Sinne des Protokolls wird ausgelöst, sobald der LIBOR nicht mehr als repräsentativ erachtet wird oder nicht mehr veröffentlicht wird. Als solche Geschäfte werden Transaktionen betrachtet, die vor dem 25. Januar 2021 ausgeführt wurden und die in der Liste von Dokumentationstypen im ISDA IBOR Fallbacks Protocol aufgeführt sind.

Gibt es bei anderen Referenzzinssätzen auch Änderungen?

  • Viele andere Referenzzinssätze, zum Beispiel der EURIBOR im Euroraum, HIBOR in Hongkong, BBSW in Australien, CDOR in Kanada und TIBOR in Japan, werden nicht auf die gleiche Weise verwaltet und reguliert wie der LIBOR. Es ist davon auszugehen, dass sie bis zu einer entsprechenden Ankündigung der zuständigen Behörde, bestehen bleiben. Einige dieser Zinssätze sind bereits reformiert worden oder werden möglicherweise in Zukunft Änderungen erfahren.
  • Der LIBOR fliesst in die Berechnung bestimmter Referenzzinssätze ein, zum Beispiel: SOR in Singapore, THBFIX in Thailand und PHIREF auf den Philippinen basieren alle auf dem US-Dollar-LIBOR. Die regionalen Aufsichtsbehörden haben Meilensteine in Bezug auf die Einstellung dieser örtlichen Referenzzinssätze und die Verringerung existierender Bestände herausgegeben.

Alternative Zinssätze

Die Marktteilnehmer haben sich in Bezug auf die alternativen Referenzzinssätze (ARR) – auch als risikofreie Zinssätze (RFR) bezeichnet – auf einen Konsens verständigt. Für alle wichtigen Währungen wurden nationale Arbeitsgruppen eingerichtet, welche die Umstellung auf die neuen Zinssätze steuern sollen.

Wichtigste Punkte:

  • Die ARR unterscheiden sich strukturell vom LIBOR und sind in den jeweiligen Währungen keine wirtschaftlichen Äquivalente desselben.
  • In den neuen ARR entwickelt sich zwar Liquidität, allerdings noch nicht genug.
  • Es laufen verschiedene Initiativen zur Schaffung von Terminstrukturen für die ARR. Als Methoden werden derzeit etwa die Aufzinsung der Overnight-Sätze über einen bestimmten Zeitraum oder auch die Ableitung einer Terminstruktur auf der Grundlage von Overnight Index Swaps und Futures in Betracht gezogen.

Alternative Referenzzinssätze nach Land

Währung

Aktueller Zinssatz

Alternativer Zinssatz

Besichert / Overnight

Terminzinssatz

USA

USD LIBOR

Secured Overnight Financing Rate (SOFR)

Besichert / Overnight

Empfehlung der Alternative Reference Rates Committee (ARRC) offen

UK

GBP LIBOR

Sterling Overnight Index Average (SONIA)

Unbesichert / Overnight

Reformed Sterling Overnight Index Average (SONIA)

Schweiz

CHF LIBOR

Swiss Average Rate Overnight (SARON)

Besichert / Overnight

Nicht erwartet

Japan

JPY LIBOR

Tokyo Overnight Average Rate (TONA)

Unbesichert / Overnight

Tokyo Term Risk Free Rate (TORF)

Euroraum

EONIA, EUR LIBOR

Euro Short-Term Rate (€STR*)

Unsecured / Overnight

Noch zu bestätigen

*€STR soll EONIA Ende 2021 ablösen. Für den EURIBOR gibt es noch kein mögliches Einstellungsdatum.

Herausforderungen der Umstellung

Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA)1 hat für die Umstellung des Referenzsatzes eine Reihe von Herausforderungen ermittelt. Diese erläutern wir im Folgenden. Mit diesen Herausforderungen befassen sich nationale Arbeitsgruppen und Branchenforen, an denen sich UBS aktiv beteiligt. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschliessende Aufzählung.

Infrastructure

Akzeptanz des RFR (risikofreier Zinssatz) durch den Markt

Im Interesse einer geordneten und kontrollierten Umstellung ist eine breite und gleichzeitige Marktakzeptanz erforderlich.

Legal

Rechtliche Aspekte

Die Umstellung sollte im Kontext der zugrunde liegenden rechtlichen Dokumentation für Transaktionen jeder Art betrachtet werden.

Liquidity

Liquidität

Um die Umstellung auf die neuen RFR sowie die Entwicklung vorausschauender Terminstrukturen zu erleichtern, muss ausreichend Liquidität aufgebaut werden.

Regulatory

Regulatorische 
Anforderungen

Bestehende regulatorische Anforderungen könnten die Umstellung verkomplizieren und/oder behindern.

Infrastruktur

Für die Einführung neuer RFR werden von der Transaktionserfassung bis hin zur Abwicklung umfangreiche Aktualisierungen mit Blick auf operative Abläufe sowie Infrastrukturen erforderlich sein, unter anderem bei Technologien für Compliance, Risikomodellierung und Portfolioüberwachung.

Governance and controls

Governance und Kontrollen

Um die Umstellung zu ermöglichen und die Compliance zu gewährleisten, müssen die Verfahren für Governance, Kontrollen und zur Überwachung des Verhaltensrisikos erweitert werden. 

Valuation and risk management

Bewertung und Risikomanagement

Durch die Umstellung alter Verträge könnten Sicherungsgeschäfte an Effektivität verlieren und/oder Probleme im Zusammenhang mit der Marktbewertung aufkommen.

Accounting and tax

Rechnungswesen
und Steuern

Fair-Value-Veränderungen könnten sich auf die Besteuerung von Unternehmen auswirken. Auch die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sowie die Strukturen zur Bilanzierung von Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen könnten betroffen sein.

Der Weg der Umstellung

Von 2017 bis 2021: regulatorische und markttechnische Meilensteine

  1. April 2017

    Entscheidung für SONIA als bevorzugten risikofreien GBP-Zinssatz

    Juli 2017

    A. Bailey (FCA) erklärt in seiner Rede, dass die Panel-Banken nach 2021 keine LIBOR-Meldungen mehr machen müssen

    Oktober 2017

    Empfehlung von SARON als Alternative zum CHF-LIBOR

    April 2018

    Veröffentlichung SOFR

    Juni 2018

    Erste Floating-Rate-Note auf SONIA-Basis, ausgegeben von der Europäischen Investitionsbank

    Juli 2018

    Erste Floating-Rate-Note auf SOFR-Basis, ausgegeben von Fannie Mae

    September 2018

    Empfehlung von €STR als alternativen EUR-RFR und Ersatz für EONIA

  2. Juli 2019

    EURIBOR nach EU-Benchmark-Verordnung zugelassen

    Oktober 2019

    Veröffentlichung €STR. EONIA wird €STR+Spread

    Dezember 2019

    Voraussichtliche Umstellung auf Hybrid-EURIBOR

  3. März 2020

    SOFR: Durchschnittswerte und Indizes vorhanden

    März 2020

    Aufgezinster SARON: Indizes vorhanden

    Juni 2020

    Die Federal Home Loan Banks (FHL) schliessen keine an den LIBOR gebundenen Instrumente mehr ab

    Juli 2020

    London Clearing House (LCH), Chicago Mercantile Exchange Group (CME Group) und Eurex wechseln zu €STR Price Aligned Interest (PAI) und Diskontierung

    August 2020

    Erste Veröffentlichung des aufgezinsten SONIA- (Compounded SONIA-) Index

    Oktober 2020

    LCH, CME Group and Eurex wechseln zu SOFR PAI und Diskontierung

    Oktober 2020

    Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) lanciert das IBOR Fallbacks Supplement and Protocol

    Q3 2020

    Nicht auf dem LIBOR basierte Alternativen vorhanden; diese beinhalten vertragliche Umwandlungsmechanismen in neuen oder refinanzierten LIBOR-Produkten

    Dezember 2020

    Ergänzungen zu den Inter-Dealer-Besicherungsanhängen (Credit Support Annex, CSA), um den SOFR-Zinssatz bei Sicherung mit US-Dollar abzubilden. Keine FRNs basierend auf USD LIBOR, die nach Ausgabe im Jahr 2021 fällig werden

  4. Januar 2021

    Veröffentlichung des SONIA-Laufzeitreferenzzinssatzes

    Januar 2021

    Inkrafttreten des IBOR Fallbacks Supplement und des IBOR Fallbacks Protocol

    März 2021

    Die FCA kündigt an, dass die meisten LIBOR-Konstellationen ab 1. Januar 2022 nicht mehr gültig sind

    März 2021

    Es werden keine neuen GBP LIBOR-gekoppelten Darlehen, Anleihen, Absicherungen durch Verbriefung und lineare Derivate mehr abgeschlossen, die nach Dezember 2021 auslaufen. Vollständige Feststellung aller noch bestehenden GBP LIBOR-Verträge mit Ablauf nach Ende 2021, die aktiv umgestellt werden können; Beschleunigung der aktiven Umstellung, wo angebracht.

    März 2021

    Pläne für die Reduzierung bestehender CHF- und EUR-LIBOR-Verträge («Tough Legacy»). Erstkontakt mit Kunden

    April 2021

    Bereitschaft, SORA-basierte Produkte anzubieten Einstellung der Ausgabe von SOR-gebundenen Darlehen und Wertpapieren, deren Laufzeit 2021 endet.

    Juni 2021

    Keine neuen LIBOR-Derivatetransaktionen, die nach 2021 fällig werden. Keine Geschäftsdarlehen basierend auf USD-LIBOR, die nach 2021 fällig werden. Keine tranchenweisen Absicherungen mit variablem Zinssatz (Floating Rate) basierend auf dem USD-LIBOR, die nach 2021 fällig werden. Offenlegen des Ersatzzinssatzes und jeglicher damit verbundener Methoden der Spread-Anpassung mindestens sechs Monate, bevor solch ein Ersatzzinssatz bei FRNs, Absicherungen und Darlehen wirksam wird.

    Juni 2021

    Es werden keine neuen nicht linearen Derivate, die nach Ende 2021 auslaufen und auf dem GBP LIBOR basieren, mehr abgeschlossen. Wo möglich, die aktive Umwandlung aller noch bestehenden GBP-LIBOR-basierten Verträge, die nach 2021 auslaufen, voranbringen. Wo dies nicht möglich ist, sicherstellen, dass möglichst robuste Rückfallklauseln aufgenommen werden.

    Juni 2021

    Risikobegrenzung für noch bestehende “Tough Legacy“ Verträge. Neue Verträge in CHF, EUR, GBP, JPY und USD nur noch mit ARRs.

    Juni 2021

    Notwendige System- und Prozessänderungen, um den Übergang zu ARR und die Anwendung von Rückfallzinssätzen zu ermöglichen

    Juli 2021

    Ende der Ausgabe neuer Darlehen, Anleihen und kurzfristiger Anleihen, welche sich auf den JPY LIBOR beziehen

    September 2021

    Schnellstmögliche Umstellung der Swap Quoting Convention auf TONA, spätestens Ende Juli 2021

    September 2021

    Schnellstmögliche Einstellung neuer JPY LIBOR-Swaps, spätestens Ende September 2021. Beträchtliche Reduzierung der Anzahl Darlehen, Anleihen und kurzfristiger Anleihen, welche sich auf den JPY LIBOR beziehen

    September 2021

    Vollständige aktive Umwandlung bestehender GBP LIBOR-Verträge mit Ablauf nach Ende 2021

    Dezember 2021

    SOR wird in neuen Derivateverträgen nicht mehr verwendet. SIBOR wird in neuen Verträgen nicht mehr verwendet.

    Dezember 2021

    Ende des LIBOR für alle Laufzeiten der Währungen GBP, EUR, CHF und JPY sowie der Laufzeiten von einer Woche und zwei Monaten des US-Dollars. Ende des EONIA

    Dezember 2021

    Der USD-LIBOR sollte, sobald praktikabel, in jedem Fall aber nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr verwendet werden.

  5. 1 Januar 2022

    Einstellung des EONIA

    Juni 2023

    Ende der restlichen USD LIBOR-Laufzeiten

Rechtliche Hinweise