Zahlungsdienstrichtlinie 2 (PSD2)

Payment Services Directive 2

PSD2 ermöglicht es Ihnen, Kontoinformationen und Zahlungsdienste von Drittanbietern zu erhalten, die direkten Zugriff auf Ihre Zahlungskonten haben.

Einführung

Mit der Zahlungsdienstrichtlinie 2 (PSD2) können Kunden über zertifizierte Zahlungsdienstleister auf ihr Zahlungsverkehrskonto zugreifen. Zahlungsdienstleister können ihnen konsolidierte Kontoauszüge über mehrere Zahlungsverkehrskonten zur Verfügung stellen oder Zahlungen in Auftrag nehmen.

Um Dienstleistungen von Zahlungsdienstleistern zu beziehen, müssen Sie sich bei UBS authentisieren. Mit Ihrer Authentisierung bestätigen Sie gegenüber UBS Ihr Einverständnis für die Dienstleitung des Zahlungsdienstleiters. Die Authentisierung erfolgt wie beim e-banking mittels Access Card oder Access App.

Ab dem 14. Juni haben Sie die Möglichkeit, Kontoinformationen von Zahlungsdienstleistern zu beziehen oder Zahlungen bei Zahlungsdienstleistern in Auftrag geben. Wenn Sie damit einverstanden sind, können Zahlungsdienstleister Deckungsabfragen bei UBS tätigen.

Dienstleistungen nach der zweiten Zahlungsdiensterichtline:

Kontoinformation

Kontoinformation

Kontoinformationen sind Saldo- und Transaktionsinformationen wie auch auf Ihrem Kontoauszug enthalten. Um diese Informationen von einem Zahlungsdienstleister zu beziehen, müssen Sie dem Zahlungsdienstleister Ihr Einverständnis geben und sich gegenüber UBS erfolgreich authentisieren. Mit Ihrer erfolgreichen Authentisierung kann der Zahlungsdienstleister für 90 Tage Kontoinformationen abfragen. Nach 90 Tagen müssen Sie sich erneut authentisieren und damit Ihr Einverständnis bestätigen.

Zahlungsinstruktion

Zahlungsinstruktion

Sie können Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister in Auftrag geben, z.B. beim online Shopping. Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister unterliegen den selben Sicherheitsbestimmungen wie in e-banking und müssen mit der Access Card autorisiert werden.

Deckungsabfrage

Deckungsabfrage

Sofern Sie UBS Ihr Einverständnis mittels Authentisierung geben, können Zahlungsdienstleister bei UBS nachfragen, ob Sie eine genügende Deckung für eine spezifische Zahlung haben.

Verfügbarkeits- und Leistungsbericht

Die Schnittstellen der Drittparteien lt. PSD2 sollen die gleiche Verfügbarkeit und Leistung gewährleisten wie die UBS Kunden Kanäle (UBS e-banking / UBS Mobile App).

UBS überwacht die Verfügbarkeit und Leistung der dezidierten Schnittstelle und veröffentlicht auf der Webseite vierteljährliche Statistiken über die Verfügbarkeit und die Leistung der Schnittstelle.

Ihre Rechte bei den Europaweiten Zahlungen

Information für Zahlungsdienstleister

UBS arbeitet für die Schnittstellen zu den Zahlungsdienstleistern mit NDGIT zusammen. NDGIT stellt das Testumfeld, die Dokumentation und den Test Support zur Verfügung.

Die BaFin hat der UBS Europe SE am 25. Januar 2022 (Geschäftszeichen: GIT 1-K 5330-100377-2019/0001) eine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Einrichtung eines Notfallmechanismus im Sinne von Artikel 33 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 erteilt.