Begriff | Begriff | Erläuterung | Erläuterung |
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Begriff | Abrufung intermediärer Wertpapiere | Erläuterung | Die Abrufung intermediärer Wertpapiere bezeichnet die Ausübung von kostenfrei erworbenen Wertpapieren oder intermediären Wertpapieren, die aus einer Ausschüttung intermediärer Wertpapiere resultieren. |
Begriff | Abtrennung | Erläuterung | Abtrennung von Komponenten, die ein Wertpapier bilden. Dabei handelt es sich in der Regel um Einheiten aus Optionsscheinen und Anleihen oder Optionsscheinen und Aktien. Einheiten können auf Wunsch des Wertpapierinhabers oder auf der Basis von Marktgepflogenheiten aufgeteilt werden. |
Begriff | ADR | Erläuterung | Ein American Depositary Receipt (ADR) ist ein übertragbares registriertes Zertifikat, das an einem US-Markt ausgestellt wurde und das Eigentum an einer Nicht-US-Aktie bescheinigt. ADRs sind bei der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) registriert und lauten auf USD. Inhaber von ADRs geniessen im Wesentlichen die gleichen Eigentums- und Mitgliedsrechte wie Aktionäre. |
Begriff | Agio-Dividende | Erläuterung | Eine Agio-Dividende ist eine Barausschüttung aus der Agio-Reserve an die Aktionäre. Sie gleicht einer Dividende, hat aber andere steuerliche Auswirkungen. |
Begriff | Aktie | Erläuterung | Eine Aktie ist ein Wertpapiertyp, der einen Anteil am Nominalkapital eines Unternehmens verkörpert und den Inhaber dazu berechtigt, bei Generalversammlungen abzustimmen und die Verwaltungsratsmitglieder zu wählen, und ihm das Recht auf Information und Kontrollausübung einräumt. Darüber hinaus hat der Inhaber von Aktien Anspruch auf einen Anteil am Gewinn des Unternehmens sowie auf einen proportionalen Anteil an Kapitalerhöhungen oder Liquidationserlösen. |
Begriff | Aktiendividende | Erläuterung | Eine Aktiendividende ist eine Dividende, die in Form von Aktien des emittierenden Unternehmens an die Aktionäre ausgezahlt wird. |
Begriff | Aktiensplit | Erläuterung | Bei einem Aktiensplit erhöht sich die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens, ohne dass es zu einer Veränderung des Eigenkapitals oder des Gesamtmarktwerts zum Zeitpunkt des Splits kommt. Der Aktienkurs und der Nennwert verringern sich entsprechend. |
Begriff | Aktienzusammenlegung, Reverse Split | Erläuterung | Bei einer Aktienzusammenlegung verringert sich die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens ohne Veränderung des Eigenkapitals oder des Gesamtmarktwerts zum Zeitpunkt der Zusammenlegung. Der Aktienkurs und der Nennwert steigen entsprechend. |
Begriff | Amerikanische Option | Erläuterung | Eine Option, die jederzeit ausgeübt werden kann, einschliesslich des Fälligkeitstags. Vgl. europäische Option. |
Begriff | Änderung des Geschäftssitzes | Erläuterung | Eine Änderung des Geschäftssitzes bedeutet, dass der Geschäftssitz eines US-Unternehmens in einen anderen Bundesstaat verlegt wird oder ein ausländisches Unternehmen den Ort seines Geschäftssitzes ändert. Wenn Aktien nach der Änderung des Geschäftssitzes registriert werden müssen, müssen die Inhaber möglicherweise eine Registerstelle wählen. |
Begriff | Angebot, Offerte | Erläuterung | Ein Angebot bzw. eine Offerte ist eine Aufforderung eines potenziellen Käufers an die Aktionäre, ihre Aktien zu verkaufen (anzudienen) oder umzutauschen. Dabei können folgende Arten von Offerten unterschieden werden: Tender-Offerte, Kaufangebot, Übernahmeangebot. |
Begriff | Anhang | Erläuterung | Ein Anhang ist eine Kombination verschiedener Wertpapiertypen, die eine Einheit bilden. Einheiten bestehen gewöhnlich aus Optionsscheinen und Anleihen oder Optionsscheinen und Aktien. Wertpapiere können auf Wunsch des Wertpapierinhabers oder auf der Basis von Marktgepflogenheiten kombiniert werden. |
Begriff | Anlagefonds | Erläuterung | Ein Anlagefonds (auch: Unit-Trust-Fonds [Grossbritannien] oder Investmentfonds) ist ein Rechtsträger, bei dem Anleger ihr Kapital für die gemeinsame Anlage zusammenlegen. Die Vermögenswerte werden von der Fondsverwaltungsgesellschaft für Rechnung der Anleger verwaltet, in der Regel nach dem Prinzip der Risikostreuung. Je nach der Art des Anlagefonds kann das Fondsvermögen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Immobilien investiert werden. Die Anlagen können auch Spezialfondsprodukte und Asset-Allocation-Fonds umfassen. |
Begriff | Anleihen | Erläuterung | Eine Anleihe ist eine unbesicherte allgemeine Schuldverschreibung in der Form eines Wertpapiers, in der Regel mit einem festen Zinssatz oder ohne Zins (Nullcouponanleihe). Mit wenigen Ausnahmen (wie ewigen Anleihen) haben diese Instrumente eine feste Laufzeit, zum Beispiel Obligationen, Medium-Term-Notes. |
Begriff | Anleihenausfall | Erläuterung | Ein Anleihenausfall ist eine im Anleihevertrag als Ausfallereignis definierte Nichterfüllung von Verpflichtungen des Unternehmens, für die keine Abhilfe geschaffen wurde. |
Begriff | Annahmefrist für Instruktionen | Erläuterung | Frist für die Erteilung einer Instruktion für eine Corporate Actions, bei der es mehrere Optionen gibt. |
Begriff | Auslosung | Erläuterung | Eine Auslosung bedeutet, dass ein Wertpapier (z.B. eine Anleihe) vor dem geplanten Endfälligkeitstermin zurückgezahlt wird. Die Auslosung unterscheidet sich von einer teilweisen Rückzahlung, da die Anleihen im Losverfahren ausgewählt werden und sich ihr Nennwert nicht verringert. |
Begriff | Ausschüttung intermediärer Wertpapiere | Erläuterung | Eine Ausschüttung intermediärer Wertpapiere ist die Verteilung intermediärer Wertpapiere oder Rechte, die den Inhaber zur Teilnahme an einem künftigen Ereignis berechtigen. |
Begriff | Ausserordentliche Generalversammlung | Erläuterung | Eine ausserordentliche Generalversammlung (auch: Sondergeneralversammlung) ist eine vom Unternehmen einberufene Versammlung, bei der eine vorgeschlagene Transaktion oder eine andere Angelegenheit genehmigt werden soll, die zu wichtig oder zu zeitkritisch ist, um bis zur regulären jährlichen Generalversammlung zu warten. |
Begriff | Bardividende | Erläuterung | Eine Bardividende ist eine Ausschüttung von Barmitteln an die Aktionäre im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz. Dabei ist zwischen regulären Dividenden und ausserordentlichen Dividenden zu unterscheiden. Reguläre Dividenden werden wiederkehrend und periodisch ausgeschüttet. Bei ausserordentlichen Dividenden handelt es sich um einmalige Ausschüttungen aufgrund von unerwarteten Gewinnen oder einer einmaligen Steigerung der Einnahmen. |
Begriff | Bescheinigung über die Quellensteuerbefreiung | Erläuterung | Die Bescheinigung über die Quellensteuerbefreiung ist eine Bestätigung über die Reduzierung oder Befreiung von der Quellensteuer auf der Basis des Steuerstatus des Wertpapierinhabers. |
Begriff | Bezugsrechte | Erläuterung | Bezugsrechte sind Wertpapiere, die das Recht bestehender Aktionäre eines Unternehmens verkörpern, ihren Eigentumsanteil auf dem bisherigen Niveau zu halten, indem sie neue Aktienemissionen zu oder unter Marktpreisen zeichnen. In der Regel wird dieses Zeichnungsrecht über Bezugsrechtsangebote durchgesetzt. Sie ermöglichen es den Aktionären, Bezugsrechte gegen Stammaktien zu einem Preis zu tauschen, der normalerweise unter dem aktuellen Aktienkurs liegt. |
Begriff | Bezugsrechtsemission | Erläuterung | Bei einer Bezugsrechtsemission wird ein Wertpapier oder Privileg ausgegeben, mit dem der Inhaber das Recht zur Teilnahme an einer künftigen Corporate Actions erhält. |
Begriff | Bonusemission | Erläuterung | Eine Bonusemission wird auch als Kapitalisierungsemission bezeichnet. Bei einer Bonusemission verteilt der Emittent zusätzliche Vermögenswerte kostenlos an die Wertpapierinhaber, im Verhältnis zu ihrer bestehenden Position. |
Begriff | Corporate Action | Erläuterung | Ein von einem börsennotierten Unternehmen oder einer Kommune initiiertes Ereignis, das in einer wesentlichen Veränderung eines Unternehmens oder Schuldinstruments resultiert und Auswirkungen auf dessen Anspruchsgruppen hat. Dazu zählen Aktionäre (Stammaktien und Vorzugspapiere) sowie Inhaber von Anleihen. Diese Ereignisse werden in der Regel vom Verwaltungsrat des Unternehmens genehmigt. Über einige Ereignisse dürfen die Aktionäre abstimmen. |
Begriff | Corporate Action mit Wahlmöglichkeit | Erläuterung | Die Beteiligung an der Corporate Action ist obligatorisch, und weitere Anweisungen des Kontoinhabers sind nötig, sofern keine Standardoption festgelegt wurde. (Beispiele für Corporate Actions mit Wahlmöglichkeit: optionale Dividende, Wiederanlage von Dividenden, Fusion, Umwandlung) |
Begriff | Dekotierung | Erläuterung | Eine Dekotierung bedeutet, dass ein Wertpapier die Anforderungen für die Kotierung an einer Börse nicht mehr erfüllt und aus der offiziellen Kursanzeigetafel entfernt wird. |
Begriff | Derivate | Erläuterung | Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich vom Wert eines Basiswerts (wie Gold, Weizen oder anderer Rohstoffe) oder anderer Finanzinstrumente wie Anleihen oder Marktreferenzgrössen (z.B. Zinssätzen) ableitet. Die wichtigsten Kategorien von Derivaten sind Futures, Optionen und Swaps. |
Begriff | Dividende | Erläuterung | Eine Dividende ist ein Anteil an den Gewinnen eines Unternehmens, der entweder aus dem aktuellen Gewinn oder aus den akkumulierten Gewinnen an die Aktionäre ausgeschüttet wird. |
Begriff | Endfälligkeit | Erläuterung | Die Endfälligkeit ist die Rückzahlung aller ausstehenden Wertpapiere einer Emission (z.B. Anleihen, Vorzugsaktien, Fonds) durch den Emittenten oder seinen Beauftragten (z.B. einen Vermögensverwalter) am Endfälligkeitsdatum. |
Begriff | Europäische Option | Erläuterung | Option, die erst am letzten Handelstag, das heisst bei Fälligkeit, ausgeübt werden kann. Vgl. amerikanische Option. |
Begriff | Ex-Tag, Ex-Dividende-Tag | Erläuterung | Der Ex-Tag oder Ex-Dividende-Tag ist der Tag, ab dem ein Wertpapier ohne die zuvor beschlossene Dividende oder Ausschüttung gehandelt wird. Der Ex-Tag ist der Stichtag, bis zu dem der Verkäufer – nicht der Käufer – eines Wertpapiers ein Anrecht auf eine kurz zuvor angekündigte Dividendenzahlung hat. |
Begriff | Freiwillige Corporate Action | Erläuterung | Die Beteiligung an der Corporate Actions ist freiwillig. Wenn der Eigentümer an dem Ereignis teilnehmen möchte, sind entsprechende Instruktionen des Kontoinhabers erforderlich (Beispiele für freiwillige Corporate Actions : Rückkaufangebot, Übernahmeangebot, Sammelklage, Kapitalerhöhung) |
Begriff | Fusion | Erläuterung | Eine Fusion ist der Zusammenschluss von zwei Unternehmen zu einem, entweder durch die Verschmelzung der alten Unternehmen zu einem neuen oder durch die Übernahme eines Unternehmens durch das andere. Eine Fusion ist mit dem Tausch der ausstehenden Wertpapiere verbunden. Dieser wird vom Emittenten initiiert und kann auch Optionen umfassen. Der Aktientausch bei einer Fusion kann auch von einer Barzahlung begleitet werden. |
Begriff | Futures | Erläuterung | Futures oder Terminkontrakte sind Wertpapiere, die eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien über den Kauf oder Verkauf eines Vermögenswerts zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt darstellen. |
Begriff | Generalversammlung | Erläuterung | Eine Generalversammlung ist eine Versammlung der Aktionäre mit dem Zweck, den Verwaltungsrat zu wählen und andere geschäftliche Angelegenheiten abzuwickeln. |
Begriff | Gerichtstermin | Erläuterung | Ein Gerichtstermin ist die Ankündigung einer Verhandlung vor einem Gericht. |
Begriff | Gewährung von Optionsrechten | Erläuterung | Mit der Gewährung von Optionsscheinen wird Inhabern die Möglichkeit angeboten, während eines festgelegten Zeitraums (der in der Regel der Laufzeit des Optionsscheins entspricht) eine bestimmte Menge von Aktien, Barmitteln oder Rohstoffen für einen festgelegten Preis zu kaufen (Kaufoptionsschein, Call Warrant) oder zu verkaufen (Verkaufsoptionsschein, Put Warrant). |
Begriff | Holländische Auktion | Erläuterung | Eine holländische Auktion ist eine Massnahme einer Partei, die ein Wertpapier erwerben möchte. Der Kaufinteressent fordert die Inhaber des Wertpapiers auf, ein Verkaufsangebot mit einer bestimmten Preisspanne abzugeben. Am Ende kauft er von den Inhabern mit dem niedrigsten Angebot. |
Begriff | Insolvenz | Erläuterung | Insolvenz ist ein rechtlicher Status eines Unternehmens, das nicht in der Lage ist, seine Gläubiger zu bezahlen. In der Regel ist eine Insolvenz mit einem formellen Gerichtsurteil verbunden, und die Wertpapiere können wertlos werden. |
Begriff | Intermediäre Wertpapiere | Erläuterung | Als intermediäre Wertpapiere werden Rechte / Bezugsrechte bezeichnet, die auf der Grundlage einer zugrunde liegenden Position (z.B. Aktien) ausgegeben werden und dem Inhaber das Recht zur Teilnahme an einer künftigen Corporate Actions geben, zum Beispiel an einer optionalen Dividende. |
Begriff | Kapitalausschüttung | Erläuterung | Bei einer Kapitalausschüttung erhalten Aktionäre einen Betrag in bar, der aus dem Eigenkapital ausgeschüttet wird. Der Nennwert einer einzelnen Aktie verringert sich dadurch nicht (oder die Aktie weist keinen Nennwert auf). Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien bleibt unverändert. |
Begriff | Kapitalgewinnausschüttung | Erläuterung | Bei einer Kapitalgewinnausschüttung werden Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten des Unternehmens ausgeschüttet. |
Begriff | Kapitalisierung | Erläuterung | Eine Kapitalisierung ist die Erhöhung der aktuellen Kreditsumme eines Schuldinstruments ohne Erhöhung des Nennwerts. Sie ergibt sich für gewöhnlich aus der Hinzufügung von fälligen, aber nicht bezahlten Zinsen zur Kreditsumme. In der Regel erfolgt dies durch die Anhebung des Poolfaktor-Werts. |
Begriff | Kapitalisierungsemission | Erläuterung | Vgl. «Bonusemission». |
Begriff | Kaufangebot | Erläuterung | Vgl. «Tender-Offerte». |
Begriff | Kleinste handelbare Einheit | Erläuterung | Eine kleinste handelbare Einheit ist eine Modifizierung der kleinsten handelbaren Einheit von Aktien, um eine neue handelbare Einheit zu erhalten. |
Begriff | Kostenfrei erworbene Wertpapiere | Erläuterung | Kostenfrei erworbene Wertpapiere sind handelbare Wertpapiere, für welche dem ursprünglichen Eigentümer keine Kosten entstanden sind. Ein gängiges Beispiel sind übertragbare Bezugsrechte für eine Aktie, die mit einer Aktie verbunden sind und dem ursprünglichen Eigentümer kostenlos zugeteilt werden. Der Inhaber kann das Bezugsrecht von der Aktie trennen und verkaufen. |
Begriff | Kreditereignis | Erläuterung | Ein Kreditereignis ist das Eintreten eines Kreditderivats, für welches der Emittent von einem oder mehreren zugrunde liegenden Wertpapieren seinen in den Vertragsbedingungen festgelegten finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. |
Begriff | Laufzeitverlängerung | Erläuterung | Bei der Laufzeitverlängerung wird der Fälligkeitstermin einer Anleihe verschoben. Wie in den Vertragsbedingungen einer Anleihe festgelegt, kann der Emittent oder der Anleiheninhaber die Laufzeit einer Anleihe verlängern. Nach der Verlängerung kann sich das Wertpapier von der Originalemission unterscheiden (neuer Zinssatz oder Fälligkeitstermin). Die Laufzeitverlängerung kann der Zustimmung der Anleiheninhaber unterliegen. |
Begriff | Liquidationsdividende | Erläuterung | Vgl. «Liquidationszahlung». |
Begriff | Liquidationszahlung | Erläuterung | Eine Liquidationszahlung ist die Ausschüttung von liquiden Mitteln, Vermögenswerten oder beidem. Eine Liquidationszahlung wird dann geleistet, wenn ein Unternehmen insolvent ist, also seine Verbindlichkeiten nicht zahlen kann, wenn sie fällig werden. Wenn die Aktivität des Unternehmens eingestellt wird, werden die verbleibenden Vermögenswerte zur Bezahlung von Gläubigern und Aktionären verwendet. Dies erfolgt auf Basis der Priorität ihrer Ansprüche, die sich nach der Art der jeweiligen Wertpapiere richtet. |
Begriff | Nennwert | Erläuterung | Der Nennwert ist der nominale Wert einer Aktie oder Anleihe. |
Begriff | Neudenominierung | Erläuterung | Bei einer Neudenominierung wird die Einheit (Währung und / oder Nominalbetrag) eines Wertpapiers neu festgelegt (Beispiel: Der Nominalwert / Nennwert eines Wertpapiers in der Landeswährung wird neu in einer anderen Währung festgelegt). |
Begriff | Obligatorische Corporate Action | Erläuterung | Die Beteiligung an der Corporate Action ist obligatorisch. Weitere Instruktionen des Depotinhabers sind nicht erforderlich. (Beispiele für obligatorische Corporate Actions: Ausgliederung [Spin-off], Reduzierung des Nennwerts, Forward-Split, Bonusemission.) |
Begriff | Odd Lot | Erläuterung | Als Odd Lot wird ein Handelsauftrag für ein Paket von Aktien oder Anleihen in einer geringeren Stückzahl, als bei dem betreffenden Wertpapier üblich ist, bezeichnet. |
Begriff | Odd-Lot-Kauf | Erläuterung | Ein Odd-Lot-Kauf ist der Kauf von Wertpapieren in unüblicher Stückzahl von dem oder durch das emittierende Unternehmen, entweder auf Initiative des Wertpapierinhabers oder aufgrund eines Angebots des Emittenten. |
Begriff | Odd-Lot-Verkauf | Erläuterung | Ein Odd-Lot-Verkauf ist der Verkauf von Wertpapieren in unüblicher Stückzahl an oder durch das emittierende Unternehmen, entweder auf Initiative des Wertpapierinhabers oder aufgrund eines Angebots des Emittenten. |
Begriff | Offenlegung | Erläuterung | Offenlegung ist eine Vorschrift, die Inhaber oder wirtschaftlich Berechtigte verpflichtet, dem Emittenten ihren Namen, Wohnort oder Geschäftssitz, den Umfang der Position und andere Informationen zu melden. |
Begriff | Option | Erläuterung | Möglichkeit bei einer Corporate Actions , für die sich ein Aktionär entscheiden kann (z.B. seine Aktien im Rahmen der Offerte andienen, die Dividende in Form von neuen Aktien akzeptieren). Vgl. amerikanische Option und europäische Option. |
Begriff | Optionale Dividende | Erläuterung | Eine optionale Dividende ist die Ausschüttung einer Dividende an Aktionäre, bei der diese die Form der Dividende wählen können. Die Aktionäre haben die Wahl zwischen Aktien oder Barmitteln. Eine optionale Dividende unterscheidet sich von der Wiederanlage von Dividenden, da das Unternehmen im Gegenzug zu der Dividende neues Aktienkapital bildet, statt die Dividende am Markt zu investieren. |
Begriff | Optionen | Erläuterung | Optionen sind Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht einräumen, ihn aber nicht verpflichten, einen Vermögenswert in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Es gibt zwei Arten von Optionen: Kaufoptionen (Call-Optionen) und Verkaufsoptionen (Put-Optionen). Mit Call-Optionen erwirbt ihr Inhaber das Recht, aber nicht die Verpflichtung, eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Vermögenswerts (Basiswerts) zu oder bis zu einem bestimmten zukünftigen Termin zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Mit Put-Optionen erwirbt ihr Inhaber das Recht, aber nicht die Verpflichtung, eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Vermögenswerts (Basiswerts) zu oder bis zu einem bestimmten zukünftigen Termin zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. |
Begriff | Optionsschein, Warrant | Erläuterung | Ein Optionsschein ist ein Wertpapier, das den Inhaber dazu berechtigt, zu einem festgelegten künftigen Zeitpunkt eine anteilige Menge an Aktien zu einem festgelegten Preis zu kaufen. |
Begriff | Ordentliche Generalversammlung | Erläuterung | Eine ordentliche Generalversammlung ist eine Versammlung der Aktionäre eines börsennotierten Unternehmens, die gemäss Gesetz einmal pro Jahr abzuhalten ist. Dabei berichtet die Geschäftsleitung den Aktionären über die Ergebnisse des letzten Jahres, und die Aktionäre stimmen über wichtige Fragen wie die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder oder die Zahlung von Dividenden ab. |
Begriff | Pari-passu, Gleichrangigkeit | Erläuterung | Gleichrangigkeit ist dann gegeben, wenn Wertpapiere mit unterschiedlichen Merkmalen, zum Beispiel Aktien mit verschiedenen Dividendenansprüchen oder Stimmrechten, in jeder Hinsicht gleich behandelt werden. Die Gleichrangigkeit kann im Voraus geplant sein (z.B. können Aktien aus einer Bonusemission nach einer bestimmten Frist fungibel werden) oder aus externen Ereignissen resultieren (z.B. Fusion, Umstrukturierung, Emission von Ergänzungstranchen). |
Begriff | Poolfaktor-Wert | Erläuterung | Der Poolfaktor-Wert steht für den Betrag der ursprünglichen Kreditsumme der zugrunde liegenden Hypothekendarlehen, der bei einer hypothekenbesicherten Wertpapiertransaktion noch verbleibt. Der Poolfaktor-Wert zeigt den verbleibenden Saldo der Kreditsumme an und wird als Faktor von 1 ausgedrückt. |
Begriff | Put-Rückzahlung | Erläuterung | Eine Put-Rückzahlung ist eine vorzeitige Rückzahlung eines Wertpapiers auf Wunsch des Inhabers. Sie unterliegt den Vertragsbedingungen der Emission und ist nicht mit einer Reduzierung des Nennwerts verbunden. |
Begriff | Ratenabruf | Erläuterung | Ein Ratenabruf ist die Einforderung einer Ratenzahlung für den Kauf von Aktienkapital auf der Basis einer Vereinbarung zwischen einem Emittenten und einem Käufer. |
Begriff | Round Lot | Erläuterung | Ein Round Lot ist eine Anzahl von Aktien, die als Standardeinheit beim Kauf oder Verkauf von Aktien an einem Aktienmarkt verwendet wird. |
Begriff | Rückkaufangebot | Erläuterung | Ein Rückkaufangebot ist ein Angebot, bei dem das emittierende Unternehmen den bestehenden Aktionären den Rückkauf von Aktien oder in Aktien wandelbaren Wertpapieren anbietet. Ziel des Angebots ist die Reduzierung der Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien und Wertpapiere. |
Begriff | Sachleistung | Erläuterung | Bei einer Sachleistung werden Zins- oder Dividendenzahlungen an die Inhaber eines zinstragenden Vermögenswerts nicht in bar, sondern in Sachform geleistet (ein Beispiel dafür ist ein Finanzinstrument, bei dem Anleger in Anleihen, Notes oder Vorzugsaktien die Zahlung für Zinsen oder Dividenden in Form von zusätzlichen Wertpapieren oder Aktien erhalten statt in bar.) |
Begriff | Sammelklage | Erläuterung | Eine Sammelklage ist eine Situation, in der interessierte Parteien eine Entschädigung für finanzielle Verluste fordern. Dem Inhaber eines Wertpapiers kann die Möglichkeit angeboten werden, sich einer Sammelklage anzuschliessen. Darauf müsste er reagieren, indem er eine entsprechende Anweisung erteilt. |
Begriff | Scrip-Dividende | Erläuterung | Eine Scrip-Dividende ist eine Dividende oder ein Zins, die/der in Form eines Genussscheins (Scrip) gezahlt wird. |
Begriff | SICAV | Erläuterung | SICAV ist die Abkürzung von Société d’investissement à Capital Variable und bezeichnet eine offene kollektive Kapitalanlage (Fonds), deren Wert sich von der Anzahl der teilnehmenden Anleger ableitet. Der Wert der Fondsanlagen wird durch die Zahl der ausstehenden Anteile geteilt, und ein Anleger kann jederzeit die Auszahlung seiner Anteile fordern – selbst wenn dies auf Kosten anderer Anleger geht. Fonds in Form einer SICAV sind hauptsächlich in Europa anzutreffen. |
Begriff | Sondergeneralversammlung | Erläuterung | Vgl. «Ausserordentliche Generalversammlung». |
Begriff | Spin-off, Ausgliederung | Erläuterung | Ein Spin-off ist die Verteilung von Aktien eines Tochterunternehmens an die Aktionäre der Muttergesellschaft, ohne Aushändigung der Aktien. Ein Spin-off stellt eine Form der Veräusserung dar, die in der Regel in einem unabhängigen Unternehmen oder einem bestehenden Unternehmen resultiert (z.B. Entfusionierung, Aufteilung, Entbündelung). |
Begriff | Standardoption | Erläuterung | Option bei einer Corporate Actions, die automatisch angewandt wird, wenn der Aktionär keine Anweisung erteilt. |
Begriff | Steuerrückforderung | Erläuterung | Eine Steuerrückforderung ist ein Ereignis im Zusammenhang mit Steuerrückforderungsaktivitäten. |
Begriff | Stichtag | Erläuterung | Der Stichtag ist der von einem Unternehmen festgelegte Termin, an dem bestimmt wird, welche Aktionäre berechtigt sind, eine Dividende oder Ausschüttung zu erhalten. Die Bestimmung eines Stichtags ist nötig, um zu ermitteln, wer genau zum betreffenden Zeitpunkt Aktionär des Unternehmens ist, da sich die Aktionäre einer aktiv gehandelten Aktie laufend ändern können. Die Aktionäre zum Stichtag sind berechtigt, eine vom Unternehmen beschlossene Dividende oder Ausschüttung zu erhalten. |
Begriff | Strukturiertes Produkt | Erläuterung | Ein strukturiertes Produkt ist eine vorgefertigte Anlagestrategie auf der Basis eines einzelnen Wertpapiers, eines Korbs von Wertpapieren, von Optionen, Indizes, Rohstoffen, Anleihen oder Fremdwährungen und in geringerem Umfang auch Derivaten. |
Begriff | Swaps | Erläuterung | Swaps sind Verträge, bei denen zwei Parteien vereinbaren, Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum zu bestimmten Terminen und zu vorab festgelegten Konditionen zu tauschen. Ein Swap-Kontrakt kann sich entweder auf den Tausch von Zinszahlungen (Zinsswap) oder den Tausch von Zinszahlungen und nominalen Beträgen in anderen Währungen (Währungsswaps) beziehen. |
Begriff | Tausch | Erläuterung | Bei einem Tausch werden Positionen gegen andere Wertpapiere und / oder Barmittel getauscht. Ein Tausch kann entweder obligatorisch oder freiwillig sein und umfasst den Tausch von ausstehenden Wertpapieren gegen andere Wertpapiere und / oder liquide Mittel. Beispiele: «Umtauschangebot», «Kapitalumstrukturierung» oder «Fondsaufteilung». |
Begriff | Teilentschuldung | Erläuterung | Eine Teilentschuldung tritt dann ein, wenn der Emittent Geld bereitstellt, um einen Teil einer Emission zurückzuzahlen, und im Anleihevertrag festgelegt ist, dass die Wertpapiere vor der festgelegten Fälligkeit zurückgezahlt werden können. Ein Beispiel dafür ist der Austausch eines Sicherheitentyps gegen einen anderen, etwa bei Darlehen, bei denen ursprünglich unbewegliche Sachwerte als Sicherheiten dienten, aber durch konventionellere Sicherheiten (Staatsanleihen) ersetzt wurden, weil die ursprünglichen Sicherheiten risikoreich, unhandlich oder teuer in der Handhabung waren. |
Begriff | Teilrückzahlung mit Reduzierung des Nennwerts | Erläuterung | Bei einer Teilrückzahlung mit Reduzierung des Nennwerts wird ein Teil der Wertpapiere vor ihrem geplanten Endfälligkeitstermin zurückgezahlt und der Nennwert dieser Wertpapiere reduziert. Der ausstehende Betrag der Wertpapiere verringert sich anteilsmässig. |
Begriff | Teilrückzahlung ohne Reduzierung des Nennwerts | Erläuterung | Bei einer Teilrückzahlung ohne Reduzierung des Nennwerts wird ein Teil der Wertpapiere vor ihrem geplanten Endfälligkeitstermin zurückgezahlt, der Nennwert dieser Wertpapiere jedoch nicht reduziert. Dies geschieht in der Regel durch die Reduzierung des Poolfaktors. |
Begriff | Tender-Offerte | Erläuterung | Eine Tender-Offerte (auch: Übernahmeangebot) ist eine öffentliche, offene Offerte oder Einladung (in der Regel über eine Zeitungsanzeige) eines übernahmewilligen Unternehmens an alle Aktionäre eines börsennotierten Unternehmens (Zielunternehmen), ihre Aktien während eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis anzudienen, also zum Verkauf anzubieten. Für die Anzahl angedienter Aktien gelten Mindest- und Höchstwerte. |
Begriff | Übernahmeangebot | Erläuterung | Ein Übernahmeangebot ist ein Angebot eines übernehmenden Unternehmens an die Aktionäre des Zielunternehmens, die Aktien des Zielunternehmens zu kaufen, um die Kontrolle über das Unternehmen zu übernehmen. Übernahmeangebote können freundlich oder feindlich sein. |
Begriff | Unternehmensoption | Erläuterung | Ein Unternehmen kann Unternehmensoptionen zuteilen, die den Inhaber dazu berechtigen, zu einem oder mehreren künftigen Zeitpunkten Aktien des Unternehmens zu einem vorab vereinbarten Preis zu kaufen. Ein Unternehmen darf keine Optionen zuteilen, die den Inhaber dazu berechtigen, nicht emittierte Aktien zu einem Zeitpunkt zu erwerben, der zum Zeitpunkt der Zuteilung fünf oder mehr Jahre in der Zukunft liegt. Inhaber von Optionen sind keine Mitinhaber, sondern Eventualgläubiger des Unternehmens. In einigen Fällen sind Inhaber von Optionen möglicherweise berechtigt, über ein Arrangement zwischen den Gläubigern und dem Unternehmen abzustimmen, an das sie dann gebunden sind. Da viele Optionen mehrere Ausübungsperioden haben, wird eine Unternehmensoption bis zum nächsten Fälligkeits- oder Verfalldatum fortgeschrieben. |
Begriff | Valuta | Erläuterung | Vgl. «Wertstellungsdatum». |
Begriff | Vorfinanzierung | Erläuterung | Vgl. «Teilentschuldung». |
Begriff | Vorrechtszeichnung | Erläuterung | Eine Vorrechtszeichnung ist eine Form eines offenen oder öffentlichen Angebots, bei dem bestehende Aktionäre aufgrund der begrenzten Menge an verfügbaren Wertpapieren Vorrang erhalten. |
Begriff | Vorzeitige Rückzahlung | Erläuterung | Eine vorzeitige Rückzahlung ist die Rückzahlung des in einem Wertpapier (z.B. Anleihen, Vorzugsaktien) gebundenen Kapitalbetrags eines Anlegers durch den Emittenten oder seinen Beauftragten (z.B. einen Vermögensverwalter) vor der Endfälligkeit. |
Begriff | Wandlung | Erläuterung | Eine Wandlung ist der Umtausch von Wertpapieren (in der Regel von Wandelanleihen oder Vorzugsaktien) in eine andere Form von Wertpapieren (in der Regel Stammaktien) zu einem vorab festgelegten Preis oder in einem bestimmten Verhältnis. |
Begriff | Weitervermarktungsvereinbarung | Erläuterung | Eine Weitervermarktungsvereinbarung ist ein Kauf und Verkauf von weitervermarkteten Vorzugsaktien / Anleihen durch Verhandlung des Zinssatzes zwischen den Emittenten und den Inhabern. |
Begriff | Werterhöhung | Erläuterung | Eine Werterhöhung ist die Anhebung des Nennwerts eines einzelnen Wertpapiers. Bei einer Werterhöhung bleibt die Anzahl der im Umlauf befindlichen Wertpapiere unverändert. |
Begriff | Wertlos | Erläuterung | Wertlos stellen bezeichnet die Ausbuchung von wertlos gewordenen Wertpapieren. |
Begriff | Wertminderung | Erläuterung | Eine Wertminderung ist die Verringerung des Nennwerts einer einzelnen Aktie oder des Werts von Fondsvermögen. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien / Anteile bleibt unverändert. Diese Corporate Actions kann mit einer Barausschüttung an die Inhaber verbunden sein. |
Begriff | Wertstellungsdatum | Erläuterung | Das Wertstellungsdatum ist ein in der Zukunft liegendes Datum, das verwendet wird, um den Wert eines Produkts zu bestimmen, dessen Preis schwankt. Ein Wertstellungsdatum wird in der Regel bei Zahlungen für Finanzprodukte und -konten verwendet, bei denen die Möglichkeit von Diskrepanzen aufgrund unterschiedlicher Bewertungszeitpunkte besteht. Solche Finanzprodukte sind unter anderem Devisenterminkontrakte, Optionskontrakte und Zinszahlungen oder -forderungen bei Privatkonten. Das Wertstellungsdatum wird auch als «Valuta» bezeichnet. |
Begriff | Wiederanlage von Dividenden | Erläuterung | Die Wiederanlage von Dividenden bezeichnet eine Dividendenausschüttung, bei der die Inhaber die ausgeschütteten Barmittel entweder behalten oder vom Emittenten am Markt in weitere Aktien des emittierenden Unternehmens anlegen lassen können. Die Wiederanlage von Dividenden unterscheidet sich von einer optionalen Dividende, da das Unternehmen die Dividende am Markt investiert, statt im Gegenzug für die Dividende neues Aktienkapital zu schaffen. |
Begriff | Zahlungsdatum | Erläuterung | Das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem eine Ausschüttung aus einer Corporate Actions zur Zahlung vorgesehen ist. |
Begriff | Zins | Erläuterung | Zins ist ein Entgelt für geliehenes Kapital. |
Begriff | Zinszahlung | Erläuterung | Eine Zinszahlung ist eine vertragliche Schuldenzahlung, die auf dem Coupon-Zinssatz und dem Kreditbetrag beruht und an Inhaber eines zinstragenden Vermögenswerts (z.B. Anleihen, Notes, Schuldverschreibungen) gezahlt wird. |
Begriff | Zinszahlung mit Tilgung | Erläuterung | Eine Zinszahlung mit Tilgung besteht aus zwei Komponenten: der Verringerung des amortisierten Werts eines Poolfaktor-Wertpapiers und einer Zinszahlung. |
Begriff | Zustimmung | Erläuterung | Ein Zustimmungsverfahren hat zum Ziel, die Zustimmung des Inhabers zu einem Vorschlag des Emittenten oder einer externen Partei einzuholen, um zur nächsten Phase einer Massnahme übergehen zu können. Dieses Verfahren muss nicht unbedingt an die Organisation einer formellen Versammlung gebunden sein. (Beispiel: Zustimmung zu einem Umstrukturierungsplan für ein Konkursverfahren) |
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