Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Studis oder Lernende: Früh vorsorgen lohnt sich für alle.
  • Jobpause oder Austauschjahr: Beim Auslandaufenthalt nie den AHV-Mindestbeitrag vergessen.
  • Auch Studierende können in die Säule 3a einzahlen und Steuern sparen.

Von Eltern und Grosseltern hört man oft, wie wichtig es sei, frühzeitig vorzusorgen. Lernende beginnen damit jobbedingt früher als Studierende. Keine Panik, auch junge Menschen an Unis und Hochschulen können in die Vorsorge investieren. Aber egal, ob du früh mit Arbeiten anfängst oder länger zur Schule gehst, diese Facts solltest du kennen.

Bei der AHV kann ich nichts falsch machen, oder?

Erwerbstätige zahlen bereits ab dem Jahr AHV-Beiträge, in dem sie 18 Jahre alt werden. Studierende und nicht erwerbstätige Personen beginnen spätestens ab dem Jahr Beiträge zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden. Es spielt keine Rolle, ob du dann bereits ein Einkommen hast oder nicht. Wichtig ist, dass du jeweils den für dich berechneten Beitrag an die AHV-Ausgleichskasse zahlst, sonst fehlen Beitragsjahre, um im Rentenalter auf eine volle Rente zu kommen. Nicht vergessen: Auch während eines Auslandsaufenthalts solltest du deinen AHV-Beitrag einzahlen.

Ich habe einen Nebenjob: Muss ich in die 2. Säule einzahlen?

Grundsätzlich gilt: Wenn du in einem Job jährlich mehr als 22 050 Franken (Stand 2024) verdienst, wirst du in einer Pensionskasse aufgenommen und zahlst Beiträge. Diese Regel gilt jeweils pro Anstellungsverhältnis. Wichtig für Studis: Solltest du mehrere Jobs haben, in jeder Anstellung aber weniger als die 22 050 Franken verdienen, wirst du nicht zwingend in die Pensionskasse aufgenommen. Natürlich ist die 2. Säule eine wichtige Vorsorgestütze, aber lass dich nicht stressen.

Wie kann ich von der 3. Säule profitieren?

Ganz einfach: Sobald du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielst, kannst du freiwillig in die Säule 3a einzahlen. Und du kannst den eingezahlten Betrag in der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Super, oder!? Wie viel du einzahlen kannst, hängt davon ab, ob du bereits bei einer Pensionskasse angeschlossen bist. Wenn ja, kannst du maximal 7056 Franken pro Jahr überweisen (Stand 2024). Erwerbstätige Studierende und Lernende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20% ihres Netto-Erwerbseinkommens einzahlen.

Ich bin Ende 20 und noch am Studieren. Muss ich mich um meine Altersvorsorge sorgen?

Je früher du in deine Vorsorge investierst, desto besser. In der Pensionskasse kannst du später im Verlauf deiner Erwerbstätigkeit fehlende Einzahlungen mit Pensionskassen-Einkäufen nachholen und so dein Rentenkapital vergrössern. Keine Sorge also, wenn deine Ausbildung etwas länger dauert.

Vorsprung für deine Zukunft

Fange jetzt mit deiner Vorsorge an: Du sparst Steuern, kannst langfristig profitieren und einzahlen, wann immer du willst.

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